Berichtsvorlage - 0610/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

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Sachverhalt

Kurzfassung

entfällt

 

 

Begründung

Die Bezirksvertretung Haspe hat auf Grundlage eines Vorschlages nach § 6 der GeschO in der Sitzung am 23.01.2020 folgenden Beschluss gefasst:

 

„Die BVHA bittet den Schulausschuss, die Verwaltung zu beauftragen, für die Grundschule Geweke, Teilstandort Spielbrink, gemeinsam mit dem Lehrerkollegium ein Raumnutzungskonzept nach pädagogischen Kriterien zu erarbeiten“.

 

Die Verwaltung berichtet hierzu wie folgt:

 

Der Grundschulstandort in der Büddingstraße 49 verfügt über 8 Unterrichtsräume mit einer Größe von 66 qm bis 79 qm. Als Empfehlung moderner Raumprogramme, insbesondere für Neubauten, ist hier eine Größe von 72,5 qm (Städtetag) und 75 qm (Biregio) vorgesehen.

Differenzierungsräume sind daneben nicht vorhanden.

Hinzu kommen 3 OGS-Gruppenräume (2 x 66 qm und 1 x 78 qm), sowie 1 Küchen- und Speiseraum (78 qm).

Der vorhandene Verwaltungsbereich ist als angemessen anzusehen.

 

Im analogen Abgleich mit dem Raumprogramm von Biregio für eine 1-zügige sowie für eine 2-zügige Grundschule ergibt sich folgendes Bild:

 

Raumprogramm für eine 1-zügige Grundschule

 

Raumprogramm

Biregio (SOLL)

IST

Differenz

Klasse

4

9

+5

Fachraum

2

0

-2

Ganztag

2

3

+1

 

8

12

+4

 

Raumprogramm für eine 2-zügige Grundschule

 

Raumprogramm

Biregio (SOLL)

IST

Differenz

Klasse

8

9

+1

Fachraum

3

0

-3

Ganztag

3

3

0

 

14

12

-2

 

Im Ergebnis liegen die vorhandenen Raumressourcen knapp unter dem Raumprogramm einer 2-zügigen Grundschule, jedoch deutlich über dem einer 1-zügigen Grundschule.

 

Am Schulstandort werden aktuell 7 Klassen beschult. In Anlehnung an das Raumprogramm ist dies auch die maximale Anzahl der möglichen gebildeten Klassen.

 

Unter dem Aspekt der Ganztagsbetreuung wird mit dem Raumprogramm Biregio eine Teilnehmerquote von bis zu 80% der Schüler*innen berücksichtigt. Bei zunehmender Anteilsquote bedeutet dies ein Konzept, wonach die Klassenräume nach Unterrichtsende auch grundsätzlich als OGS-Räume weitergenutzt werden. Hierfür ist eine auf die Zukunft gerichtete multifunktionale Ausstattung vorzunehmen, wie sie bereits an ersten Grundschulen in Hagen erfolgt ist.

 

Hinsichtlich der Belange von Menschen mit Behinderungen ergibt sich zu den einzelnen Förderschwerpunkten ein differenziertes Bild:

Für die Förderschwerpunkte Lernen, Sprache und soziale und emotionale Entwicklung sind keine speziellen räumlichen Ertüchtigungen vorgesehen.  Ausreichend ist hier bei Bedarf die Möglichkeit einer äußeren Differenzierung.

Für den Förderschwerpunkt Hören wären, soweit noch nicht vorhanden, Schallschutzmaßnahmen, wie z.B. Schallschutzdecken zu berücksichtigen.

Für den Förderschwerpunkt „Körper und Motorik“ ist das Schulgebäude bis auf Schüler*innen mit leichten Einschränkungen nicht geeignet. Eine entsprechende Ertüchtigung würde bautechnisch kaum möglich sein. Im Eingangsbereich ist die Pausenhalle zwar ebenerdig erreichbar, sowohl die Unterrichtsräume als auch die Verwaltung, wo sich auch die Zentraltoiletten der Schüler*innen befinden, sind aber nur über Treppen auf unterschiedlichen Ebenen erreichbar.

Das Erdgeschoss des Hauptstandortes der Grundschule am Ennepeufer wäre dafür eher geeignet.

 

Die Möglichkeiten einer fortgeschriebenen zukünftigen Nutzung im vorhandenen Raumbestand wurden seitens der Verwaltung in einem gemeinsamen Gespräch mit der Schulleitung erörtert. Unter dem Aspekt von flexiblen Raumnutzungen resultiert daraus der Vorschlag, den 8. Klassenraum mittels einer mobilen Trennwand zu unterteilen, um so für den allgemeinen Unterricht zwei Differenzierungsräume zu erhalten, bei Bedarf aber auch den Raum in bisheriger Klassenraumgröße nutzen zu können. Ebenso die Überlegung, mittels mobiler Trennwände aus einem Teilbereich der Pausenhalle ein bis zwei zusätzliche Räume, so z.B. für Förderzwecke, zu schaffen. Diese Vorschläge stehen unter Vorbehalt einer bautechnischen Prüfung, insbesondere unter Aspekt des vorbeugenden Brandschutzes.

Letztlich die Überlegung, einzelne Räume im Kellergeschoss zukünftig in die schulische Nutzung einzubeziehen. Wichtige Grundvoraussetzung ist auch hier die bautechnische Prüfung mit dem tragenden Aspekt des vorbeugenden Brandschutzes.

 

 

 

 

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

x

sind nicht betroffen

 

 

 

 

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

x

keine Auswirkungen (o)

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

 

gez. Margarita Kaufmann

Beigeordnete

 

 

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

17.06.2021 - Schulausschuss - ungeändert beschlossen

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26.08.2021 - Bezirksvertretung Haspe - geändert beschlossen

Beschluss:

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird gebeten, der Bezirksvertretung Haspe über die bisher bautechnischen Prüfungen zu berichten und mitzuteilen, wann diese abgeschlossen werden können.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

4

-

-

CDU

2

-

-

Bündnis 90/ Die Grünen

2

-

-

Hagen Aktiv

2

-

-

AfD

-

-

-

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

 

Dafür:

10

Dagegen:

-

Enthaltungen:

-