Beschlussvorlage - 0682/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Bezirksvertretung Mitte beschließt die Umsetzung der Maßnahme mit den hier vorgelegten finanziellen Auswirkungen. Die Verwaltung wird gebeten, auf dieser Grundlage den Antrag auf Städtebauförderungsmittel zu stellen.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Durch den Ausbau barrierefrei begehbarer Fußverbindungen in Wehringhausen werden wesentliche Quell- und Zielpunkte im Quartier für die Gesamtheit der Mitbürger besser erreichbar gemacht. Geplant ist die Herstellung eines weitgehend barrierefreien Fußwegenetzes mittels Bordsteinabsenkungen zur Erfüllung der Bedürfnisse von insbesondere mobilitäts- und seheingeschränkten Personen. Der Streckenverlauf orientiert sich vor allem an dem Komfortwegenetz des Masterplans Verkehr und den Erfahrungen der Anwohner. Demzufolge beinhaltet die Maßnahme die Qualifizierung fußufiger West-Ost- und Nord-Süd-Verbindungen durch den Stadtteil.

 

 

Begründung

 

Vorbemerkung

 

Das geplante Vorhaben liegt im Hagener Stadtteil Wehringhausen. Im Rahmen des Städtebauförderprogramms „Soziale Stadt“ wurde für Hagen-Wehringhausen bereits im Jahre 2008 ein integriertes Handlungskonzept (IHK) erarbeitet mit Angaben zu zielorientierten, integrierten Lösungsansätzen sowie zu konkreten Maßnahmen. Darauf aufbauend wurden im Dialog mit der Bevölkerung Masterpläne für den Freiraum und den Verkehr sowie ein Spielraumkonzept erarbeitet. Anhand dieser Ergebnisse wurden Projekte definiert, die teilweise schon im Rahmen der 1. Förderphase zur Förderung angemeldet und umgesetzt wurden.

Zur weiteren Umsetzung des Förderprogramms „Soziale Stadt Wehringhausen“ wurde eine Fortschreibung des IHK 2008 als INSEK 2017 (Integriertes Stadtteilentwicklungskonzept) erforderlich. Basierend auf diesem INSEK 2017 erfolgte die Aufstockung des Programms. Eine geplante Maßnahme dieser 2. Förderphase heißt „Barrierefreies Wehringhausen“. Die Maßnahmenkonzeption wird nun zur Antragstellung vorbereitet. Die Planungsleistungen werden im Rahmen der Förderung vergeben.

 

 

1. Ausgangslage/ derzeitige Situation

 

Wehringhausen ist ein familienreicher und multikultureller Stadtteil, der aufgrund seiner hohen Bebauungsdichte, Nutzungsmischung und der Nähe zur Innenstadt eine intensive Ausnutzung durch Fußverkehr aufweist. In Wehringhausen existiert ein dichtes Wegenetz, dass aus straßenbegleitenden Gehwegen besteht. Das Gehwegenetz weist an einigen Stellen, insbesondere wegen der mangelnden Bordsteinabsenkungen, bauliche Barrieren vor allem für mobilitäts- und seheingeschränkte Mitbürgerinnen und Mitbürger auf. Zwar erfüllen die Gehwegbreiten im Gründerzeitquartier meist die Mindestanforderungen, auch weist der Großteil des Quartiers Gehwegbreiten von mindestens zwei Metern auf, aufgrund der unterschiedlichen Nutzeransprüche (u. a. Fußverkehr und ruhender Verkehr) kommt es dennoch partiell zu Engstellen.

Die topographische Situation im Stadtteil mit Steigungen von über 6 % bedingt, dass ein gänzlich normgerechtes barrierefreies Fußwegenetz in Wehringhausen nicht hergestellt werden kann. Der Masterplan Verkehr stellt ein Komfortwegenetz dar, welches u. a. die Streckenverläufe mit den geringsten Mobilitätseinschränkungen berücksichtigt.

 

 

2. Ausbauplanung

 

Die Maßnahme „Barrierefreies Wehringhausen“ unterstützt das grundsätzliche Ziel des Masterplans Verkehr für körperlich eingeschränkte Menschen, ältere Menschen, Personen mit Kinderwagen, kleine Kinder sowie Personen mit Rollgepäck weitestgehend Barrierefreiheit herzustellen. Aus Gründen der Finanzier- und Machbarkeit sollen v. a. die Belange der bewegungs- und seheingeschränkten Personen verstärkt Berücksichtigung finden, sodass in erster Linie Bordabsenkungen herbeizuführen sind.

Zentrales Element der Maßnahmenumgestaltung „Barrierfreies Wehringhausen“ sind daher differenzierte Bordsteinabsenkungen zur Herstellung möglichst barrierefreier Verbindungsachsen für den genannten Personenkreis (s. Anlage 1). Es ist geplant, die im Maßnahmenplan rot markierten Kreuzungsbereiche und Querungspunkte mit normentsprechenden Bordabsenkungen auszubauen, bei denen sowohl eine Nullabsenkung für gehbehinderte Menschen mit Rollator / Rollstuhl angeboten wird, als auch ein höherer Bord von rund +3 bis +6 cm, der für sehbehinderte Menschen tastbar ist.

Im Zuge der bereits erfolgten Umgestaltungsmaßnahmen in der Lange Straße, des Bodelschwinghplatzes und des Wilhelmsplatzes ist dieser Standard weitgehend umgesetzt worden. Auch der voranschreitende barrierefreie Umbau der Bushaltestellen setzt diese Bemühungen seitens der Stadt Hagen fort. Im Rahmen des vorhandenen Maßnahmenbudgets sollen durch die Maßnahme „Barrierefreies Wehringhausen“ 44 Einzelabsenkungen bzw. 22 Querungsbereiche gemäß dem genannten Standard (Leitfaden 2012. Barrierefreiheit im Straßenraum) umgebaut werden.

 

 

2.1 Planungskonzept

 

Der Erstellung der Maßnahmenkonzeption „Barrierefreies Werhinghausen“ wurden die Ergebnisse aus dem Masterplan Verkehr (v. a. Komfortwegnetz), die Lage der zu erreichenden Quell- und Zielorte im Stadtteil, die erforderliche Anknüpfung an vorangegangene bauliche Maßnahmen zur Barrierefreiheit sowie die weiteren Planungen zum barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen als auch die Erkenntnisse und Hinweise der Stadtteilbewohner zugrunde gelegt. Zudem wurde das grundlegende Ziel des Masterplans Verkehr zur Herstellung einer Nord-Süd- sowie einer West-Ost-Verbindung als Hauptverbindungsachen verfolgt.

 

West-Ost Verbindungen

Durch die bereits im Jahr 2020 abgeschlossene Städtebaufördermaßnahme „Wilhelmsplatz / Lange Straße 2. BA“ sind bereits wichtige Einrichtungen im unmittelbaren Stadtteilzentrum und im zentralen Versorgungsbereich barrierefrei erreichbar. Die vorangegangenen Bauabschnitte reichen bis zum Kreuzungsbereich Bachstraße. Die Maßnahme „Barrierefreies Wehringhausen“hrt die Barrierefreiheit in westlicher Richtung fort, um die dort befindliche soziale und kulturelle Infrastruktur des Stadtteils (z. B. Kulturzentrum Pelmke) für den Querschnitt der Gesellschaft besser erreichbar zu machen.

Der West-Ost-Ausbau zum „Barrierefreien Wehringhausen“ beginnt mit dem Kreuzungsbereich Lange Straße / Pelmkestraße und erstreckt sich entlang der Lange Stre bis über die Gustavstraße zum Anschluss des sogennanten „GWG Block“, der derzeit als „Bildungsblock“ neu bebaut wird.

Gleichwohl soll eine zweite West-Ost-Fußwegeverbindung geschaffen werden. Diese führt im nördlichen Bereich ausgehend vom Tunnelausgang Augustastraße westwärts über die Augustastraße und Minervastraße. Somit erfolgt eine Optimierung der Wegeführung vom S-Bahnhaltepunkt Wehringhausen bis hin zum ansässigen Lebensmittelsupermarkt. Obgleich der Steigungsgrad auf der Minervastraße die Anforderungen zur Barrierefreiheit von 6% Steigung übersteigt, attestieren der Masterplan Verkehr sowie Aussagen der einbezogenen Themenverterter eine hohe Passantenfrequenz und Begehbarkeit dieser Teilabschnitte auch für bewegungseingeschränkte Personen. Aus diesem Grund wurde diese Wegeführung als West-Ost-Verbindung gewählt.

 

Nord-Süd Verbindung

Mit dem Umbau des Bodelschwinghplatzes (inkl. des barrierefreien Tunnelzugangs und der Verbindung zum Freizeitareal Bohne) sowie der für den STEP 2021 bewilligten Maßnahme „Tunnelaufweitung Augustastraße“ wird die wesentliche Verbindung zwischen dem oberen und unteren Wehringhausen künftig barrierfei begehbar sein.

Die Maßnahmenkonzeption zum „Barrierefreien Wehringhausen“ greift diese auf und führt sie südwärts in das obere Wehringhausen fort. Von der Unterführung Bodelschwinghplatz / Augustastraße soll eine weitgehend barrierefreie Nord-Süd-Verbindung über die Bachstraße bis über den Kreuzungsbereich Dömbergstraße entstehen.

Die Bachstraße bietet aufgrund ihres Streckenverlaufs sowie hinsichtlich der topographischen und städtebaulichen Situation im Stadtteil die günstigsten Ausgangsbedingungen zur Qualifizierung als weitestgehend barrierefreie Fußverbindung in Nord-Süd-Richtung. Unter Berücksichtigung der relevanten Faktoren wie z. B. Steigungsgrad, Bordsteinbreiten und Passantenfrequenz wurde diese Fußverbindung bereits im Komfortwegenetz des Masterplans Verkehr vorgesehen.

 

Optionale Verbindungen

Das geplante Fußwegenetz (s. Anlage 1) ermöglicht weitere optional begehbare Verbindungen für den Fußverkehr, die jedoch nur teilweise den (normgerechten) Ansprüchen bewegungs- und seheingschränkter Personen gerecht werden. Der Vollständigkeit halber ist diese optionale Verbindung im Maßnahmenplan dargestellt.

Ferner sind optionale Absenkungsbereiche dargestellt (s. Anlage 1). Eine Herstellung der Barrierefreiheit in diesem Bereich ist aufgrund der Aussagen betroffener Personen zwar wünschenswert, dennoch soll das vorhandene Budget für andere, wichtigere Bereiche eingesetzt werden.

 

 

2.2 Beteiligung

 

Im Rahmen der Maßnahmenkonzeption des INSEKs erfolgte bereits eine umfassende Bürgerbeteiligung zum Gesamtprozess der Sozialen Stadt Wehringhausen. Die barrierefreie Getaltung der Fußverkehrsverbindungen ist Teil der zweiten Städtebauförderphase. Im Rahmen der Einzelmaßnahmenkonzeption wurden Gespräche mit Themenvertretern des Lenkungskreises (u. a. Seniorenvertretung) sowie Vertretern des Beirates für Menschen mit Behinderungen geführt. Aufgrund der noch immer akuten Situation hinsichtlich der Corona-Pandemie konnte der ursprünglich geplante Stadtteilrundgang nicht durchgeführt werden. Alternativ wurde ein digitales Format zum Austausch und zur Diskussion mit den lokalen Themenvertretern umgesetzt. Die daraus resultierenden Hinweise, Wünsche und Anmerkungen wurden in der Planung entsprechend berücksichtigt. Die im Plan (s. Anlage 1) rot gekennzeichneten Absenkungen sind prioritär eingestuft worden und werden zur Förderung angemeldet. Die Planungen wurden dem Lenkungskreis der Sozialen Stadt präsentiert, es gab keine Beanstandungen.

 

 

3. Maßnahmen- und Finanzierungsplan

 

Folgender Zeitplan ist vorgesehen:

rderantrag STEP 2022 im September 2021

rderbescheid Mitte 2022

Ausführungsplanung Anfang 2022

Ausschreibung Herbst 2022

Bauphase Frühjahr 2023 - Winter 2023

 

Finanzielle Situation:

r die Maßnahme „Barrierefreies Wehringhausen“ entstehen folgende Kosten, die im Programm „Soziale Stadt Wehringhausen“ entsprechend eingeplant sind:

 

Planungskosten brutto: 30.000 €

Baukosten brutto: 250.000 €

Bauleitung (WBH): 30.000 €

 

Gesamtkosten brutto: 310.000 €

rderfähige Gesamtkosten brutto: 280.000 €

Maßnahmenträger: Stadt Hagen

 

Finanzierung:

Anteilsfinanzierung mit Zuschüssen des Bundes und des Landes NRW, 80% Förderung, 20% Eigenanteil Stadt Hagen + nicht zuwendungsfähige Kosten (WBH).

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben)

 

Kurzerläuterung:

Menschen mit Behinderung sind betroffen, da die Maßnahme unmittelbar auf die Bedürfnisse der Betroffenen eingeht. Durch die Maßnahme wird eine barrierefreie Wegeverbindung entlang der Hauptverkehrsachsen im Stadtteil hergestellt.

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

x

keine Auswirkungen (o)

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

(Bitte eintragen)

Die Maßnahme „Barrierefreies Wehringhausen“ unterstützt das grundsätzliche Ziel des Master-plans Verkehr für körperlich eingeschränkte Menschen, ältere Menschen, Personen mit Kinder-wagen, kleine Kinder sowie Personen mit Rollgepäck weitestgehend Barrierefreiheit herzu-stellen. Aus Gründen der Finanzier- und Machbarkeit sollen v. a. die Belange der bewegungs- und seheingeschränkten Personen verstärkt Berücksichtigung finden, sodass in erster Linie Bordabsenkungen herbeizuführen sind.

 

1.2 Investive Maßnahme in Euro

Teilplan:

3660

Bezeichnung:

Jugendarbeit

Finanzstelle:

5000231

Bezeichnung:

Stadtteil Wehringhausen, Projekt Soziale Stadt

Finanzposition:

681100

Bezeichnung:

Investitionszuwendungen vom Land

Finanzposition:

785200

Bezeichnung:

Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen

 

Finanzposition

(Bitte überschreiben)

Gesamt

2020

2021

2022

2023

2024

Einzahlung (-)

681100

224.000 €

-

-

64.000 €

160.000 €

-

Auszahlung (+)

785200

310.000 €

-

-

95.000 €

215.000 €

-

Eigenanteil

86.000 €

-

-

31.000 €

55.000 €

-

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.

 

 

X

Die Finanzierung ist in der mittelfristigen Planung des Haushaltes 2020 und 2021 veranschlagt worden.

 

 

 

 

 

 

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die für die Herstellung der Bordsteinabsenkungen anfallenden Ausgaben in Höhe von 310.000 € sind als Anschaffungs- und Herstellungskosten zu aktivieren. Diese werden auf Grundlage der Schlussrechnung auf die betroffenen Flächen aufgeteilt und entsprechend der jeweiligen Restnutzungsdauern abgeschrieben. Bei einer durchschnittlichen Restnutzungsdauer von 20 Jahren ergibt sich ein jährlicher Abschreibungsbetrag von 15.500 €.

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

Die Maßnahme wird aus Mitteln der Städtebauförderung bezuschusst. Die Zuwendungen in Höhe von 224.000 € sind in der Bilanz zu passivieren.

Die Auflösung dieses Sonderpostens erfolgt analog zur Aktivseite über die jeweiligen Restnutzungsdauern der betroffenen Flächen.  Bei einer durchschnittlichen Restnutzungsdauer von 20 Jahren ergibt sich ein jährlicher Ertrag von 11.200 €.

 

 

 

 

  1.                Folgekosten in Euro:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil (1,5%)

1.290 €

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

 

c) sonstige Betriebskosten je Jahr (1,5% der Herstellungskosten)

4.650 €

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

15.500 €

e) personelle Folgekosten je Jahr

 

Zwischensumme

21.440 €

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr (Auflösung SoPo)

11.200 €

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

10.240 €

 

 

  1.                Rechtscharakter

x

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

 

 

gez. i. V.

 

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

 

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

23.08.2021 - Beirat für Menschen mit Behinderungen - ungeändert beschlossen

Erweitern

30.08.2021 - Seniorenbeirat - ungeändert beschlossen

Erweitern

02.09.2021 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen