Beschlussvorlage - 0181/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung der Beschäftigung von Migranten bei der Stadtverwaltung Hagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 19 Zentrale Steuerung
- Bearbeitung:
- Susanne Tschiesche
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Personalausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
|
08.03.2006
|
Sachverhalt
Aufgrund
des Empfehlungsbeschlusses des Integrationsrates vom 02.06.2005 hat der Rat der
Stadt Hagen mit Beschluss vom 17.11.2005 die Verwaltung aufgefordert,
konzeptionelle Überlegungen zur Förderung der Beschäftigung von Migranten bei
der Stadtverwaltung Hagen anzustellen und dem Personalausschuss in einer der
ersten Sitzungen 2006 vorzulegen. Der Auftrag schließt eine Darstellung der
Beschäftigungssituation von Migrantinnen und Migranten bei der Stadt Hagen im
Sinne einer Ausgangslage zum Stichtag 01.01.2006 sowie einen künftigen
jährlichen Bericht an den Personalausschuss ein.
Die Verwaltung legt hiermit
den 1. Bericht vor.
Aufgrund
des Empfehlungsbeschlusses des Integrationsrates vom 02.06.2005 hat der Rat der
Stadt Hagen mit Beschluss vom 17.11.2005 die Verwaltung aufgefordert, konzeptionelle
Überlegungen zur Förderung der Beschäftigung von Migranten bei der
Stadtverwaltung Hagen anzustellen und dem Personalausschuss in einer der ersten
Sitzungen 2006 vorzulegen. Der Auftrag schließt eine Darstellung der
Beschäftigungssituation von Migrantinnen und Migranten bei der Stadt Hagen im
Sinne einer Ausgangslage zum Stichtag 01.01.2006 sowie einen künftigen
jährlichen Bericht an den Personalausschuss ein.
1. Bericht
1.
Ausgangslage
Zur Zeit bestehen keine allgemeingültigen Definitionen
zur Begriffsbestimmung Migrant/-in. Verschiedene Definitionen und
Begriffsbestimmungen werden bei unterschiedlichen Sachverhalten angewendet. So
wird z. B. für Statistiken des Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik
(LDS) in NRW unterschieden nach den 3 Kategorien a) Personen mit ausländischer
Staatsangehörigkeit, b) Personen, die seit 1950 nach Deutschland zugewandert
sind und c) Personen mit mindestens einem Elternteil, der zugewandert ist.
Andere Städte, wie z. B. Wiesbaden, unterscheiden bis zu 6 verschiedene
Kategorien. Eine differenzierte Betrachtung erfordert dabei im Vorfeld
umfangreiche und zeitintensive Analyse- und Recherchearbeiten.
Die Verwaltung hat sich entschlossen, für diesen 1.
Bericht eine Untersuchung der Beschäftigtenstruktur der Stadt Hagen anhand des
für den Personalbericht zum 31.12.2005 ermittelten Personalbestands an
Stammkräften vorzunehmen. Es ergeben sich dabei folgende Anteile ausländischer
Mitbürger/innen:
|
Bereich |
deutsche Staatsbürgerschaft |
ausländische Staatsbürgerschaft |
davon EU-BürgerIn |
|
Allgemeine Verwaltung |
2084 97,08 % |
43 2,02 % |
29 |
|
Feuerwehr (37) |
253 100,00 % |
0 |
0 |
|
Künstlerisches Personal und Orchester (46) |
111 71,61 % |
44 28,39 % |
21 |
|
Gebäudewirtschaft Hagen (GWH) |
487 83,82 % |
94 16,18 % |
29 |
|
Hagener Betrieb für Informationstechnologie (HABIT) |
73 96,05 % |
3 3,95 % |
2 |
|
Gesamt |
3008 94,24 % |
184 5,76 % |
81 |
Im Vergleich zu den zuvor dargestellten Daten bemisst
sich der Anteil ausländischer Mitbürger/innen an der Hagener Bevölkerung
insgesamt wie folgt:
|
|
deutsche Staatsbürgerschaft |
ausländische Staatsbürgerschaft |
|
Anteil
an der Hagener Bevölkerung Stand:
31.12.2004 |
86,1 % |
13,9 % |
2.
Erste
konzeptionelle Überlegungen zur Förderung der Beschäftigung von Migrantinnen
und Migranten
a) Maßnahmen und Handlungsspielraum bei externen
Einstellungen
Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung kommt
insbesondere den Einsparungsbemühungen im Bereich der Personalkosten eine
besondere Bedeutung zu. Aus diesem Grund besteht seit vielen Jahren ein
genereller externer Einstellungsstopp, von dem nur in wenigen besonderen Fällen
eine Ausnahme zugelassen wird.
Der Handlungsspielraum für eine spürbare Steigerung
der Quote ausländischer Mitbürger/innen unter den Beschäftigten ist daher nur
sehr eingeschränkt vorhanden.
Nur sofern ein Personalbedarf nicht intern gedeckt
werden kann und der Oberbürgermeister eine Ausnahmegenehmigung vom
grundsätzlichen Einstellungsstopp erteilt hat, wird eine Stelle extern
ausgeschrieben.
Die Stellenausschreibung enthält ein konkretes
Anforderungsprofil für die zu besetzende Stelle und die dort zu erfüllenden
Aufgaben. Eingehende Bewerbungen werden zunächst anhand der übersandten
Unterlagen geprüft, ob die erforderlichen Voraussetzungen von den jeweiligen
Bewerber/innen erfüllt werden. Nach dieser Vorauswahl werden dann die
Bewerber/innen zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen, die dem
Anforderungsprofil entsprechen und damit grundsätzlich für eine Einstellung in
Frage kommen. Die Personalauswahl erfolgt anschließend nach dem in Artikel 33
Abs. 2 Grundgesetz verankerten Grundsatz der Bestenauslese. Danach richtet
sich der Zugang zu jedem öffentlichen Amt nach Eignung, Befähigung und
fachlicher Leistung. Aus diesem Grundsatz ergeben sich subjektive Rechte der
Bewerber/innen. Jede/r kann verlangen, bei ihrer/seiner Bewerbung nach diesen
Kriterien beurteilt zu werden.
Sollten nach den Vorstellungsgesprächen mehrere
Bewerber/innen für die zu besetzende Stelle gleich gut geeignet erscheinen,
beeinflussen weitere gesetzlich vorgeschriebene Kriterien wie die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen
nach dem Sozialgesetzbuch IX und die im Landesgleichstellungsgesetz verankerte
Frauenförderung die Einstellungsentscheidung.
Eine weitere Vorrangsregelung für Migranten/innen
erscheint bei externen Einstellungen entbehrlich, da besondere Kenntnisse oder
Fähigkeiten von Menschen ausländischer Herkunft (z. B. besondere
Sprachkenntnisse oder Kenntnisse kultureller Hintergründe), sofern sie für die
zu besetzende Stelle erforderlich oder wünschenswert sind, bereits über das
entsprechende Anforderungsprofil berücksichtigt werden und im Auswahlverfahren
mit in die Qualifikationsbeurteilung einfließen.
b) Maßnahmen und Handlungsspielraum im Bereich der
Auszubildenden
Die Stadt Hagen sollte als öffentlicher Arbeitgeber
eine Vorbildrolle bei der Ausbildung von Jugendlichen mit Migrationshintergrund
spielen. Neben dem Beschäftigungsaspekt könnte dies auch eine Signalwirkung auf
die nicht öffentlichen Arbeitgeber haben.
Die Anzahl an Bewerber/innen mit ausländischer
Staatsangehörigkeit auf Ausbildungsplätze bei der Stadt Hagen ist mit 6,9 %
gemessen an dem Hagener Bevölkerungsanteil (13,9%) gering.
Eine Ursache für diese geringere
Migrantenbeteiligung kann die mangelnde Transparenz des von der Stadt Hagen
angebotenen breiten Ausbildungsspektrums für diesen Personenkreis sein.
Nach einer Untersuchung der Universität Bremen
erhalten Jugendliche soweit der Rat für eine Bewerbung im öffentlichen Dienst
erteilt wurde Vorschläge zu über 80% aus dem privaten Umfeld. Junge
Migranten/innen haben deshalb kaum Zugang zum internen Ausbildungsmarkt
Öffentlicher Dienst, weil ihre Eltern extrem selten in diesem Sektor
beschäftigt sind. Dies wirkt sich umso stärker als Ausbildungsbarriere für ausländische
Jugendliche aus, als sie ihren Eltern überproportional häufig sehr starken
Einfluss auf ihre Berufswahl attestieren.
Hier könnte gezielt um jugendliche Migranten
geworben werden, indem z. B. in Flyern für die Schulen und
Freizeiteinrichtungen die angebotenen Ausbildungsberufe der Stadt Hagen genannt
werden. Alternativ könnten dazu die vorhandenen Ausbildungsbroschüren mit einem
ansprechenden Aufmacher genutzt werden.
Darüber hinaus könnten die Stellenausschreibungen
für Ausbildungsplätze neu formuliert werden, um diesen Personenkreis gezielt
anzusprechen. Beide Maßnahmen sind kostengünstig zu erreichen.
Für das Auswahlverfahren und die Besetzung der
Ausbildungsplätze wird letztlich auf das Verfahren zu Punkt 2 a) dieser Vorlage
verwiesen.
3.
Weiteres Vorgehen
a) Die unter Ziffer 1 aufgeführte Darstellung wird
fortgeschrieben. Der Personalausschuss wird künftig im Rahmen des
Personalberichtes zu Beginn eines jeden Jahres über die Entwicklung der
Beschäftigung von Migrantinnen und Migranten bei der Stadt Hagen informiert.
Der 2. Bericht erfolgt im I. Quartal 2007.
b) Die Stadt Hagen wird durch geeignete Maßnahmen
versuchen, die Bewerberzahl von Jugendlichen mit Migrationshintergrund auf die
angebotenen Ausbildungsplätze zu erhöhen.
