Beschlussvorlage - 0485/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Umwelt-, Klimaschutz und Mobilität nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt den Ausbau der Haltestellen Vorhalle Mitte (Steig 3 + 4) und Landgericht (Steig 1 + 3) als barrierefreie Busbuchten.

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Sachverhalt

Begründung

 

Der barrierefreie Ausbau der Bushaltestellen erfolgt anhand von Haltestellenkategorien (vgl. DS-Nr. 035/2018). Das Vorgehen ist im Nahverkehrsplan beschrieben. Die Stadt Hagen beantragt jährlich Fördermittel für den barrierefreien Ausbau.

 

In diesem Jahr wird die Stadt Hagen für die nachfolgenden Haltestellen die Planungsunterlagen vorbereiten, sodass im kommenden Jahr ein Förderantrag gestellt werden kann:

 

-          Birkenstr. (Stadteinwärts + Stadtauswärts)

-          Büdding Friedhof (Stadteinwärts + Stadtauswärts)

-          Obervogelsang (Stadteinwärts + Stadtauswärts)

-          Wesselbach (Endstelle)

-          Wiesenstr. (Stadteinwärts + Stadtauswärts)

-          Hördenstr. (Stadteinwärts + Stadtauswärts)

-          Oberhagen (Steig 3, Stadteinwärts)

-          Twittingstr. (Stadteinwärts)

-          Brüderstr. (Stadteinwärts + Stadtauswärts)

-          Tondernstr. (Stadteinwärts + 2x Stadtauswärts)

-          Vollbrinkstr. (Stadteinwärts + Stadtauswärts)

-          Vorhalle Mitte (2x Stadteinwärts + 2x Stadtauswärts)

-          Landgericht (2x Stadtauswärts)

-          Alleestr. (Stadteinwärts + Stadtauswärts)

-          Bachstr. (Stadteinwärts + Stadtauswärts)

Wie im Jahr zuvor (vgl. DS.-Nr.: 0179/2020) wird der Ausbau von 30 Haltepunkten geplant. Grundsätzlich werden bei einem Umbau, wie am 21.02.2018 im Ausschuss für Umwelt, Stadtsauberkeit, Sicherheit und Mobilität beschlossen (DS.-Nr.: 0182/2018), die Haltestellen als Fahrbahnrand- oder Kaphaltestellen ausgebaut. Geplant wird grundsätzlich der Einbau von Buskapsteinen sowie einem taktilen Leitsystem. Fahrgastunterstände (inklusive Sitzgelegenheit, Papierkorb, Fahrplan und Beleuchtung) werden, sofern baulich möglich und noch nicht vorhanden, ergänzt.

 

Bei den Haltestellen Vorhalle Mitte und Landgericht ist es jedoch notwendig die vorhandenen Busbuchten beizubehalten. Die Verwaltung strebt an diese Haltestellen als barrierefreie Busbuchten auszubauen (ähnlich wie dies auch an der Haltestelle Loxbaum umgesetzt wurde).

 

Die zwei Haltepunkte der Haltestelle Vorhalle Mitte an der Weststraße eignen sich nicht dazu als Fahrbahnrandhaltestellen umgebaut zu werden (s. Anlage 1). Aufgrund der besonderen Verkehrsbedeutung der Weststraße (23.000 Kfz/24 h), dem hohen Anteil an Schwerlastverkehr sowie der angrenzenden Kreuzung ist ein Umbau zur Fahrbahnrandhaltestelle nicht sinnvoll. Die Haltepunkte 1 und 2 in der Nöhstraße werden hingegen beide als barrierefreie  Fahrbahnrandhaltestellen ausgebaut. Um die Anfahrbarkeit des Haltepunktes 4 (Stadteinwärts) zu verbessern, soll die Busbucht verlängert werden. Die barrierefreie Umgestaltung des derzeit sehr schmalen Haltestellenbereichs erzeugt einen zusätzliche Flächenbedarf. Aufgrund dessen ist angedacht, den hinteren Teil der zur Weststraße parallel verlaufenden Anliegerstraße höhengleich, als verkehrsberuhigten Bereich auszubauen. Alle Haltepunkte werden mit einem Hochbord sowie taktilen Elementen ausgestattet.

 

Auch bei der Haltestelle Landgericht empfiehlt die Verwaltung die zwei Haltepunkte stadtauswärts nicht als Fahrbahnrandhaltestellen auszubauen (s. Anlage 2). Haltepunkt 1 liegt direkt in der Abbiegespur des Kreuzungsbereichs. Haltepunkt 3 liegt unmittelbar nach dem Kreuzungsbereich auf dem Autobahnzubringer. Die Belastung ist mit ca. 29.000 Fahrzeugen pro Tag hoch. Ein barrierefreier Umbau zu Fahrbahnrandhaltestellen würde bei beiden Haltepunkten zu einem Rückstau in den Kreuzungsbereich führen. Die Anfahrbarkeit der Haltepunkte ist aufgrund der Länge und der Ausgestaltung auch als Busbucht als gut zu bewerten. Aus diesem Grund empfiehlt die Verwaltung beide Haltepunkte als barrierefreie Busbuchten auszubauen.

 

An der Haltestelle Tondernstr. wird auf der Feithstr. ein zusätzlicher Haltepunkt ergänzt bzw. der bestehende Haltepunkt wird verlängert. Dies ermöglicht der Weiterfahrt der Busse über die Linksabbiegespur in Richtung Flensburgstr. Es handelt sich hierbei um Fahrbahnrandhaltestellen, die aber das Vorbeifahren der Fahrzeuge ermöglicht. Insgesamt kann hierdurch der Umsteigevorgang zwischen Linien vom Loxbaum und Stadtmitte über Lützowstr.  deutlich verbessert und vereinfacht werden.

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

X

sind betroffen

 

Kurzerläuterung:

Der barrierefreie Ausbau der Haltestellen betrifft grundsätzlich die Belange von Menschen mit Behinderung. Die Ausbauplanung berücksichtigt diese Belange.

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

X

positive Auswirkungen (+)

 

 

Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:
 

Die Stärkung des ÖPNV (und somit des Umweltverbunds) wirkt sich grundsätzlich positiv auf den Klimaschutz aus.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

 

 

gez. Henning Keune

 

Technischer Beigeordneter

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

14.06.2021 - Seniorenbeirat - ungeändert beschlossen

Erweitern

16.06.2021 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

23.08.2021 - Beirat für Menschen mit Behinderungen - ungeändert beschlossen