Berichtsvorlage - 0652/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Digitalpakt - Umgang mit Kostensteigerungen bei der strukturierten Verkabelung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB48 - Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Horst Hermann
- Beteiligt:
- FB15 - Informationstechnologie und Zentrale Dienste; FB20 - Finanzen und Controlling; FB65 - Gebäudewirtschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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24.06.2021
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Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Der Rat hat mit den Verwaltungsvorlagen 0497/2020 und 1035/2020 im Juni, bzw. Dezember 2020 die Verwaltung mit einer 3-Säulen-Strategie zur Umsetzung des Digitalpaktes beauftragt. Alle Schulen sollen strukturiert verkabelt und mit WLAN versehen werden. Zudem - so hieß es in der Vorlage 0497/2020 - sollte es die Eckpreisstrategie ermöglichen, ein Anzeigegerät für die Unterrichts- und Fachräume aller Hagener Schulen zu beschaffen. In der konkretisierenden Vorlage 1035/2020 wurde darauf hingewiesen, dass die damals dargestellten Kosten auf Markterkundungen und ersten modellhaften Hochrechnungen basieren und daher Abweichungen wahrscheinlich sind. Daher wurde die Verwaltung auch per Ratsbeschluss ermächtigt, Digitalisierungsmaßnahmen bis zu einer Höhe von 50.000 € im Einzelfall vorab zu beauftragen und die politischen Gremien in der jeweils nächsten Sitzung hierüber zu informieren.
Für die strukturierte Verkabelung im Rahmen des Digitalpakts sind bisher 4.029.000 € vorgesehen. Nach Vorliegen der ersten Kostenschätzungen des Fachbereichs Gebäudewirtschaft zeichnet sich ein deutliches Übersteigen dieses Betrags ab. Je nach Steigerungsrate würden die neuen Kosten im Szenario 1 insgesamt 6.441.300 oder auch bis zu 7.754.000 € im Szenario 2 betragen. Beim letztgenannten Szenario wäre zwar die flächendeckende Einführung von WLAN immer noch finanzierbar, nicht jedoch die Installation von Anzeigegeräten in jedem Unterrichtsraum.
Das Volumen des Digitalpakts beträgt 13.354.290 €. Bisher war folgende Aufteilung geplant und vom Rat beschlossen worden:
Strukturierte Verkabelung: 4.029.000 €
WLAN: 4.877.775 €
Anzeigegeräte: 3.947.359 €
Summe: 12.854.134 €
Die Differenz zu 13.354.290 € i. H. v. 500.156 € wird i. H. v. rund 420.000 € für die vorgezogene Maßnahme an der Sekundarschule Altenhagen benötigt.
Bei Szenario 1 verblieben für Anzeigegeräte noch rund 1.600.000 €, bei Szenario 2 rund 300.000 €. Da die Veränderungen schulbezogen unter 50.000 € liegen, greift aus Sicht der Verwaltung die oben zitierte Ermächtigung, Digitalisierungsmaßnahmen bis zu einer Höhe von 50.000 € im Einzelfall vorab zu beauftragen und die politischen Gremien in der jeweils nächsten Sitzung hierüber zu informieren.
Aus Sicht der Verwaltung sollte auf jeden Fall an der vom Rat beschlossenen 3-Säulen-Strategie festgehalten werden. Zur Senkung der Kosten beabsichtigt die Verwaltung, in einer ersten Stufe nur in durchschnittlich jedem zweiten Unterrichtsraum ein Anzeigegerät zu installieren. Die Verwaltung beabsichtigt, die unten dargestellten Zusatzmittel aus der Bildungspauschale zu finanzieren. Grundsätzlich ist die Finanzierung aus der Bildungspauschale möglich. Allerdings erfordert dies eine geänderte Priorisierung in der Bildungspauschale.
Dies müsste nach Szenario 1 aus der Förderung im Rahmen des Digitalpakts und von rund 440.000 € aus der Bildungspauschale finanzierbar sein. Die Ausstattung weiterer Räume könnte dann sukzessive erfolgen.
Bei Szenario 2 sollen rund 1.760.000 € aus der Bildungspauschale finanziert werden, um durchschnittlich jeden zweiten Unterrichtsraum auszustatten.
Damit die Antragsfristen gewahrt bleiben, wird die Verwaltung wie vom Haupt- und Finanzausschuss am 06.05.2021 beschlossen, die Planung und Beantragung der Förderung im Digitalpakt in fünf Antragspaketen weiter vorantreiben und dabei die jeweiligen aktuellen Kostenschätzungen berücksichtigen.
Über die weitere Entwicklung wird die Verwaltung im ersten Sitzungslauf nach den Sommerferien informieren.
Die Kostensteigerungen ergeben sich folgendermaßen:
| Kostensteigerung Szenario 1 | Kostensteigerung Szenario 2 |
Digitalpakt Kostensteigerung | + Ø 60% | + Ø 93% |
Strukturierte Verkabelung (investiv) | 6.441.300,00 | 7.754.000,00 |
WLAN (konsumtiv) | 4.877.775,00 | 4.877.775,00 |
Anzeigegeräte (konsumtiv) | 3.947.359,00 | 3.947.359,00 |
Summe | 15.266.434,00 | 16.579.134,00 |
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Ermittlung Restbudget für Anzeigegeräte | ||
Strukturierte Verkabelung (investiv) | 6.441.300,00 | 7.754.000,00 |
WLAN (konsumtiv) | 4.877.775,00 | 4.877.775,00 |
Anzeigegeräte (konsumtiv) | 1.535.059,00 | 222.359,00 |
Summe | 12.854.134,00 | 12.854.134,00 |
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Ermittlung zusätzlicher Finanzbedarf für Anzeigegeräte | ||
Anzeigegeräte 1/2 (Ausstattung jeden 2. Raumes) | 1.973.679,50 | 1.973.679,50 |
Verfügbares Restbudget aus dem Digitalpakt | 1.535.059,00 | 222.359,00 |
Zusätzlicher Finanzbedarf | 438.620,50 | 1.751.320,50 |
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
x | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
x | keine Auswirkungen (o) |
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
x | Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen. |
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x | Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
gez. Erik O. Schulz | gez. Margarita Kaufmann |
Oberbürgermeister | Beigeordnete
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Bei finanziellen Auswirkungen: | gez. Christoph Gerbersmann |
| Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
