Beschlussvorlage - 0645/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestätigung der Bevollmächtigung des Verhinderungsvertreters für die Gesellschafterversammlung HAGENagentur
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB2/S-BC - Strategisches Beteiligungscontrolling
- Bearbeitung:
- Kai Uhlenbrock
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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24.06.2021
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Beschlussvorschlag
Der Rat bestätigt, dass die mit Ratsbeschluss vom 25.02.2021 (Vorlage 0059-1/2021 und 0059/2021) für Herrn Martin Scholz bedingt erteilte Vollmacht infolge Bedingungseintritts am 16.06.2021 wirksam war. Rein vorsorglich werden die von Herrn Scholz in der notariellen Urkunde vom 16.06.2021 abgegebenen Erklärungen genehmigt und die Vollmacht nunmehr unbedingt erteilt.
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Der Rat der Stadt Hagen hat am 25.02.2021 unter der DS 0057-1/2021 folgenden Beschluss gefasst:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt, Herrn Tobias Fischer als stimmberechtigten Vertreter der Stadt Hagen zu der Gesellschafterversammlung der HAGENagentur Gesellschaft für Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und Tourismus mbH (HAGENagentur) zu entsenden.
Ausschließlich für den Fall der plötzlichen Verhinderung des oben genannten stimmberechtigten Vertreters entsendet der Rat der Stadt Hagen Herrn Martin Scholz in die genannte Gesellschafterversammlung.
Vorbehaltlich einer entsprechenden Beschlussfassung zur Vorlage 0030-1/2021, die im nichtöffentlichen Teil beraten wird, wird der stimmberechtigte Vertreter beauftragt, entsprechend der Beschlüsse zu Vorlage 0030-1/2021 zu stimmen.
Die vorstehend geregelten Befugnisse des stimmberechtigten Vertreters beziehen sich ausdrücklich auch auf die eventuelle Stimmabgabe im schriftlichen Verfahren und die Abgabe und Entgegennahme aller sonstigen zur Umsetzung der Beschlüsse zu Vorlage 0030-1/2021 etwaig erforderlichen oder zweckmäßigen Erklärungen.
Unter der DS 0030-1/2021 wurde in gleicher Sitzung folgender Beschluss gefasst:
Der Rat der Stadt Hagen stimmt dem Wirtschaftsplan 2021 der HAGENagentur Gesellschaft für Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und Tourismus mbH (HAGENagentur) und der Leistung des darin eingeplanten Betriebskostenzuschusses von 1.900.000,00 € zu.
Der zu treffende Beschluss der Gesellschafterversammlung muss durch einen Notar beurkundet werden, da formal eine Abweichung von der Satzung der HAGENagentur vorliegt. Ein solcher sog. „satzungsdurchbrechender Beschluss“ der Gesellschafterversammlung ist nur wirksam, wenn er notariell beurkundet wird. Hierauf ist in der Drucksache 0030-1/2021 bereits hingewiesen worden.
Der vom Rat der Stadt Hagen entsandte stimmberechtigte Vertreter, Herr Tobias Fischer, konnte aus persönlichen Gründen nicht an einer Beurkundung des Gesellschafterbeschlusses teilnehmen.
Der vom Rat der Stadt Hagen ausschließlich für den Fall der plötzlichen Verhinderung von Herrn Fischer entsandte stimmberechtigte Vertreter, Herr Martin Scholz, hat nach Vollmachtserteilung durch den Oberbürgermeister am 16.06.2021 nunmehr für die Stadt Hagen an der Beurkundung des Gesellschafterbeschlusses teilgenommen.
Der beurkundende Notar Dr. Pohl empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen für die Wirksamkeit des Gesellschafterbeschlusses die Vollmacht für Herrn Martin Scholz vorsorglich zu bestätigen.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
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