Beschlussvorlage - 0643/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die in der Begründung zu dieser Vorlage aufgeführten Änderungen im Rahmen des Kommunalinvestitionsgesetzes 1. und 2. Kapitel.

 

Die notwendigen Planungs- und Bauaufträge werden auftragsbezogen vergeben.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

 

Begründung

 

Der Rat der Stadt Hagen hat im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG 1. Kapitel) und des KInvFG (2. Kapitel) verschiedene Baumaßnahmen beschlossen. Siehe hierzu die letzte Vorlage (0378/2021 und 1085/2020) zur Berichterstattung im Rat der Stadt Hagen am 20.05.2021.

 

Im Zuge der Realisierung der Maßnahmen wurde die Verwaltung beauftragt, kontinuierlich über die Entwicklung sowie über die Veränderungen zu berichten.

 

Aufgrund der Coronakrise sind Verzögerungen bei vielen Maßnahmen erkennbar.

Zunehmend gibt es zusätzlich Lieferschwierigkeiten bei Materialien u. a. bei Holz und Dämmmaterialien, die sich in höheren Preisen zeigen. Insgesamt ist deutlich höheres Preisniveau bei Ausschreibungen festzustellen, was zur Folge hat, dass sich die Gesamtkosten der Maßnahmen teilweise erheblich erhöhen.

 

 

1.    KInvFG 1. Kapitel

 

1.1. Veränderungen KInvFG 1. Kapitel zum Stand Mai 2021

 

Nach der Berichterstattung im Rat der Stadt am 20.05.2021 haben sich folgende beschlussrelevante Änderungen ergeben:

 

 

Alle Bezirke

 

Straßenbeleuchtung im gesamten Stadtgebiet – Energetische Erneuerung

 

Aufgrund des aktuellen Ausschreibungsergebnisses müssen die Gesamtkosten der Maßnahmen um 80.900 € auf 1.531.545 € erhöht werden.

 

 

Bezirk Mitte

 

BK Kaufmannsschule I – Umbau Hydraulik u. Erneuerung MSR-Technik

 

Die Maßnahme wird in den Kosten etwas günstiger ausfallen, die aktuelle Hochrechnung liegt bei 56.000 €.

 

 

 

GS Goldberg - Erneuerung RLT-Anlage u. MSR-Technik

 

Aufgrund von Kostensteigerungen und höheren Aufwendungen bei Elektro- und MSR-Technik erhöhen sich die Kosten um 50.000 € auf Gesamtkosten in der Hochrechnung von 145.000 €.

 

 

BK Käthe-Kollwitz Eickertstraße – Erneuerung Heizungskessel

 

Die Kosten der Durchführung erhöhen sich von 56.700 € auf 65.500 € in der Hoch-rechnung durch allgemeine Kostensteigerungen und höhere Aufwendungen bei MSR-Technik.

 

 

GS Erwin Hegemann - Erneuerung Heizungskessel

 

Die Kosten der Durchführung erhöhen sich von 60.850 € auf 67.500 € in der Hochrechnung durch allgemeine Kostensteigerungen und höhere Aufwendungen bei MSR-Technik.

 

 

GS Emil Schumacher – Erneuerung Heizungskessel

 

Die Kosten der erhöhen sich von 73.500 € auf 151.000 € in der Hochrechnung durch allgemeine Kostensteigerungen und höhere Aufwendungen bei MSR-Technik.

 

 

BK Cuno I+II - Dachsanierung

 

Nach Begutachtung des Dachzustandes wird die Sanierung nur das Dach Trakt 4 umfassen. Dadurch reduzieren sich die Kosten auf 146.000 €.

 

 

BK Cuno I+II, Bergstraße  – Fenster-, Fassaden- u. Dachrandsanierung

 

Aufgrund der aktuellen Hochrechnung erhöhen sich die Kosten durch allgemeine Kostensteigerungen von 800.000 € auf 925.000 €.

 

 

Turnhalle Fichte Gymnasium – Fenstersanierung

 

Die Maßnahmen in Höhe von 161.000 € kann aus zeitlichen Gründen nicht durchgeführt werden

 

 

BAB Zubringer Saarlandstraße – Errichtung einer Lärmschutzwand

 

Die Maßnahme wird aufgrund einer inzwischen deutlich höheren Kostenschätzung von aktuell 330.000 € nicht mehr realisiert.

 

 

BAB Zubringer Saarlandstraße – Lärmschutz: Erneuerung der Fahrbahndecke

 

Die Maßnahme ist fertiggestellt und lt. Schlussrechnung rd. 70.180 € teurer als geplant.

 

 

Bezirk Hohenlimburg

 

Gymnasium Hohenlimburg – Erneuerung der RLT-Anlage und der MSR-Technik

 

Die Kosten der erhöhen sich von 170.000 € auf 320.000 € in der Hochrechnung durch allgemeine Kostensteigerungen und höhere Aufwendungen bei MSR-Technik.

 

 

Kanuzentrum – Erneuerung Heizungskessel

 

Die Kosten erhöhen sich aufgrund von Kostensteigerungen von 60.850 € auf 63.000 €.

 

 

Turnhalle Halden – Erneuerung der RLT

 

Die Maßnahme kann aus zeitlichen Gründen (Fertigstellung und Abnahme bis 31.12.2021) nicht umgesetzt werden.

 

 

Bushaltestelle PfefferBarrierefreiheit

 

Die Maßnahme kann aus zeitlichen Gründen (Fertigstellung und Abnahme bis 31.12.2021) nicht umgesetzt werden.

 

 

Bezirk Haspe

 

Turnhalle Grundschule Geweke – Erneuerung der RLT-Anlage und der MSR-Technik

 

Nach eingehender Untersuchung vor Ort liegt der Aufwand deutlich über den in der letzten Vorlage angegebenen 230.000 €. Die dringend erforderliche Erneuerung kann deshalb nicht innerhalb des Förderzeitraumes (Fertigstellung und Abnahme bis 31.12.2021) erfolgen. Die Maßnahme wird daher ins 2. Kapitel verlagert und bis Ende 2022 umgesetzt.

 

 

 

 

Asylunterkunft Bebelstraße – Erneuerung Heizungskessel

 

Die Kosten der erhöhen sich von 67.000 € auf 93.000 € in der Hochrechnung durch allgemeine Kostensteigerungen und höhere Aufwendungen bei MSR-Technik.

 

 

Bezirkssportanlage Haspe – Erneuerung Heizungskessel

 

Die Kosten erhöhen sich aufgrund von Kostensteigerungen von 40.000 € auf

46.000 €.

 

 

Bezirk Eilpe/Dahl

 

FS Gustav Heinemann - Erneuerung der RLT-Anlage und der MSR-Technik

 

Die Kosten der erhöhen sich von 67.000 € auf 200.000 € in der Hochrechnung.

Gründe sind die allgemeine Kostensteigerung und höhere Aufwendungen bei der MSR-Technik und Ertüchtigung der Statik.

 

 

Kita Rummenohl – Fenster- und Fassadensanierung

 

Die Maßnahme wurde fertiggestellt und mit 36.793 € abgerechnet.

 

 

Bezirk Nord

 

Grundschule Vincke – Erneuerung Heizungskessel

 

Die Kosten der erhöhen sich von 73.500 € auf 117.000 € in der Hochrechnung.

Allgemeine Kostensteigerung und höhere Aufwendungen bei MSR-Technik.

 

 

Turnhalle Eckesey – Erneuerung Heizungskessel

 

Die Kosten erhöhen sich aufgrund von Kostensteigerungen von 54.600 € auf 62.500 €.

 

 

Hauptschule Geschwister Scholl Standort Vorhalle – Errichtung eines Blockheiz-kraftwerkes

 

Die Kosten der erhöhen sich von 385.000 € auf 500.000 € in der Hochrechnung durch allgemeine Kostensteigerungen und höhere Aufwendungen bei MSR-Technik.

 

 

 

1.2. Weitere Veränderungen von Maßnahmen des 1. Kapitels

 

Die Maßnahmen zur Barrierefreiheit der Bushaltestellen Mark-E und Franklinstraße sowie die Maßnahmen zur energetischen Sanierung der Lichtsignalanlagen Berliner Straße / Kückelstraße, Berliner Straße / Preußerstraße sowie Herdecker Straße/ Weststraße wurden fertiggestellt, waren jedoch aufgrund von Fristversäumnissen nicht mehr nach KInvFG zu fördern.

 

Die Maßnahmen zur Barrierefreiheit der Bushaltestellen Rehstraße und Pelmkestraße werden nicht mehr aus Mitteln des KP III, sondern aus dem Förderprogramm nach ÖPNV-Gesetz bezuschusst.

 

 

2.    KInvFG 2. Kapitel

 

2.1. Veränderungen KInvFG 2. Kapitel zum Stand Mai 2021

 

Nach der Berichterstattung am 20.5.2021 haben sich folgende beschlussrelevante Änderungen ergeben:

 

Bezirk Haspe

 

GS Friedrich-Harkort – Fenster-Fassaden- und Dachsanierung

 

Die Gesamtkosten werden sich aufgrund zusätzlicher Kosten für die Demontage, Einlagerung und wieder Montage der Photovoltaikanlage um 150.000 € auf 3.750.000 € erhöhen.

 

 

Turnhalle Gesamtschule Haspe – Sanierung Turnhallenboden

 

Aufgrund des aktuellen Ausschreibungsergebnisses müssen die Gesamtkosten der Maßnahmen von 100.000 € auf 115.000 € erhöht werden.

 

 

2.2 Aufnahme einer neuen Maßnahme

 

Die folgende Maßnahme wird ins KInvFG 2. Kapitel neu aufgenommen:

 

Turnhalle GS Geweke – Erneuerung der RLT-Anlage und der MSR-Technik

 

Die Maßnahme wird aus dem 1. Kapitel ins 2. Kapitel verlagert. Nach eingehender Untersuchung vor Ort liegt der Aufwand in der Hochrechnung bei 570.000 € und soll bis Ende 2022 umgesetzt werden.

 

Zur Information für die Mitglieder des Rates sind die Gesamtmaßnahmenlisten aller Maßnahmen für das 1. sowie für das 2. Kapitel beigefügt.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

Die Finanzierung von Verschiebungen und Kostensteigerungen wird durch die gegenseitige Deckungsfähigkeit innerhalb des Förderprogramms in der Einplanung in den Haushalt 2021 sichergestellt.

 

Die finanziellen und bilanziellen Auswirkungen für die geänderten Maßnahmen des 1. Und 2. Kapitels sowie für die neuen Maßnahmen des 2. Kapitels werden nachfolgend dargestellt. Die Änderung der Maßnahmen ergeben sich aus Preisanpassungen im Rahmen der Umsetzung.

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

(Bitte eintragen)

Änderungen von Maßnahmen aus dem Förderprogramm nach dem KInvFG, 1. Kapitel

 

 

1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro

Teilplan:

1130

Bezeichnung:

Gebäudewirtschaft

Auftrag:

 

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

diverse

Bezeichnung:

Objektkostenstellen

Kostenart:

414102

Bezeichnung:

Zuweisung Land Erträge Komm.Investitions

 

521502

Bezeichnung:

Bauunterhaltung Einzelmaßn. gem. InvföG

 

 

Kostenart

2020

2021

2022

2023

2024

Ertrag (-)

414102

 

+219.267,00

 

 

 

Aufwand (+)

521502

 

-243.630,00

 

 

 

Eigenanteil

 

 

-24.636,00

 

 

 

 

Die Veränderungen der Maßnahmen des 1. Kapitels führen im Saldo zu einem negativen Aufwand in Form nicht benötigter Fördermittel, gegenüber dem die erhaltenen Fördermittel und der Eigenanteil zu erstatten wären. Wegen der starken Preisschwankungen, denen die Maßnahmen im Laufe der Realisierung weiter unterliegen wird empfohlen, dies zunächst nicht im Haushalt abzubilden und den weiteren Verlauf der Maßnahmen abzuwarten.

 

 

Änderungen von Maßnahmen aus dem Förderprogramm nach dem KInvFG, 2. Kapitel

 

1.2 Konsumtive Maßnahme in Euro

Teilplan:

1130

Bezeichnung:

Gebäudewirtschaft

Auftrag:

 

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

diverse

Bezeichnung:

Objektkostenstellen

Kostenart:

414102

Bezeichnung:

Zuweisung Land Erträge Komm.Investitions

 

521502

Bezeichnung:

Bauunterhaltung Einzelmaßn. gem. InvföG

 

 

Kostenart

2020

2021

2022

2023

2024

Ertrag (-)

414102

 

148.500,00

 

 

 

Aufwand (+)

521502

 

165.000,00

 

 

 

Eigenanteil

 

 

16.500,00

 

 

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).

 

 

 

 

 

 

 

Neue Maßnahmen aus dem Förderprogramm nach dem KInvFG, 2. Kapitel

 

1.3 Konsumtive Maßnahme in Euro

Teilplan:

1130

Bezeichnung:

Gebäudewirtschaft

Auftrag:

 

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

diverse

Bezeichnung:

Objektkostenstellen

Kostenart:

414102

Bezeichnung:

Zuweisung Land Erträge Komm.Investitions

 

521502

Bezeichnung:

Bauunterhaltung Einzelmaßn. gem. InvföG

 

 

Kostenart

2020

2021

2022

2023

2024

Ertrag (-)

414102

 

 

513.000,00

 

 

Aufwand (+)

521502

 

 

570.000,00

 

 

Eigenanteil

 

 

 

57.000,00

 

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).

 

Es handelt sich um die Übertragung einer Maßnahme aus dem 1. Kapitel.

 

  1. Steuerliche Auswirkungen

X

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

 

 

  1.                Auswirkungen auf den Stellenplan

 

X

Es entstehen keine Auswirkungen auf den Stellenplan/ Personalbedarf

 

  1.                Rechtscharakter

X

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

 

 

 

 

gez. Erik O. Schulz

gez. Henning Keune

Oberbürgermeister

Technischer Beigeordneter

 

 

 

 

Bei finanziellen Auswirkungen:

gez. Christoph Gerbersmann

 

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Auswirkungen

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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24.06.2021 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen