Beschlussvorlage - 0629/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Hagen weist die in die Verbandversammlung des Sparkassenzweckverbandes der Städte Hagen und Herdecke entsandten Vertreter an,

 

1. den Jahresabschluss der Sparkasse HagenHerdecke zur Kenntnis zu nehmen,

 

2. der Verwendung des Jahresüberschusses 2020 der Sparkasse HagenHerdecke wie vorgeschlagen zuzustimmen,

 

3. die Organe der Sparkasse HagenHerdecke nach § 8 Abs. 2 f Sparkassengesetz zu entlasten und

 

4. das Ergebnis der Beratung und zur Einhaltung des Corporate Governance Kodexes zur Kenntnis zu nehmen.

 

 

  1.               
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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

Der vom Sparkassenverband Westfalen-Lippe geprüfte und mit dem uneingeschränkten Prüfungsvermerk versehene Jahresabschluss 2020 und Lagebericht 2020 ist vom Verwaltungsrat der Sparkasse HagenHerdecke in seiner Sitzung am 08.06.2021 festgestellt und der Lagebericht gem. § 15 Absatz 2 d Sparkassengesetz für das Jahr 2020 gebilligt worden.

 

Der Jahresabschluss 2020 weist einen Überschuss in Höhe von 4.667.000 € aus.

 

Nach § 8 Absatz 2 g und § 24 Absatz 4 Satz 2 Sparkassengesetz (SpkG) beschließt die Verbandsversammlung auf Vorschlag des Verwaltungsrates über die Verwendung des Jahresüberschusses nach § 25 SpkG.

 

Den Sparkassen in Westfalen-Lippe steht für Ausschüttungen nach § 25 Absatz 1 b SpkG aus dem Jahresüberschuss 2020 nur der Teil des Jahresüberschusses zur Verfügung, der über den Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Absatz 6 HGB hinausgeht. Nach § 253 Absatz 6 Satz 2 HGB dürfen Gewinne nur ausgeschüttet werden, wenn die nach der Ausschüttung verbleibenden frei verfügbaren Rücklagen zuzüglich eines Gewinnvortrags und abzüglich eines Verlustvortrags mindestens dem Unterschiedsbetrag nach § 253 Absatz 6 Satz 1 HGB entsprechen.

 

Im Jahresabschluss 2020 hat sich kein Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Absatz 6 Satz 1 HGB ergeben.

 

Der Ausschüttungsbetrag ist nach § 25 Abs. 3 SpkG zur Erfüllung der gemeinwohlorientierten örtlichen Aufgaben des Trägers oder für gemeinnützige Zwecke zu verwenden und damit auf die Förderung des kommunalen, bürgerschaftlichen und trägerschaftlichen Engagements, insbesondere in den Bereichen Bildung und Erziehung, Soziales und Familie, Kultur und Sport sowie Umwelt zu beschränken.

 

 

Verwendung des Jahresüberschusses

 

Der Verwaltungsrat der Sparkasse HagenHerdecke hat nach § 15 Absatz 2 e SpkG der Vertretung des Trägers einen Vorschlag über die Verwendung des Jahresüberschusses zu unterbreiten.

 

Der Verwaltungsrat der Sparkasse HagenHerdecke hat in seiner Sitzung am 08.06.2021 vorgeschlagen, dass der ausschüttungsfähige Bruttoanteil in Höhe von 4.667.000 € ausgeschüttet wird.

 

Gem. § 13 der Satzung des Sparkassenzweckverbandes der Städte Hagen und Herdecke entfällt davon auf die Stadt Hagen (87,2 %) ein ausschüttungsfähiger Bruttoanteil in Höhe von 4.069.624 €.

 

Der Nettoanteil der Ausschüttung der Sparkasse HagenHerdecke an die Stadt Hagen beträgt 3.425.606 € (steuerbereinigte Version, d. h. abzüglich 15% Kapitalertragssteuer: 610.443,60 € und 5,5 % Solidaritätszuschlag: 33.574,40 €).

 

Der Nettoanteil der Stadt Hagen an der Sparkassenausschüttung aus dem Jahresergebnis 2020 liegt Coronabedingt mit 3.425.606 € deutlich unter dem im städtischen Haushalt veranschlagten Planwert von 5.500.000 €.

 

Die Verwaltung empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, die in die Verbandsversammlung entsandten Vertreter anzuweisen, dem Vorschlag des Verwaltungsrates zu folgen.

 

 

Corporate Governance Kodex

 

In seiner Sitzung am 20.04.2016 hat der Verwaltungsrat der ehemaligen Sparkasse Hagen beschlossen, den als Anlage beigefügten Corporate Governance Kodex im Wege der Selbstbindung anzuwenden. Gleichzeitig wurde festgelegt, einmal jährlich über die Einhaltung des Kodex zu beraten, Abweichungen zu erläutern und das Ergebnis dem Träger im Zuge der Beschlussfassung zur Entlastung der Organe und zur Verwendung des Jahresüberschusses zur Kenntnis zu geben.

Die jährliche Überprüfung hat in der Sitzung 08.06.2021 stattgefunden. Das Ergebnis entnehmen Sie bitte dem beigefügten Verwaltungsratsbeschluss nebst Anlagen.

 

 

Entlastung der Organe

 

Nach § 8 Absatz 2 f SpkG ist die Verbandsversammlung für die Entlastung der Organe der Sparkasse HagenHerdecke zuständig.

 

Aufgrund des uneingeschränkten Bestätigungsvermerkes gemäß § 322 HGB der Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe für den Jahresabschluss 2020 empfiehlt der Verwaltungsrat mit Beschluss vom 08.06.2021 der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes, den Sparkassenorganen nach § 8 Abs. 2 f SpkG Entlastung zu erteilen.

 

Die Verwaltung empfiehlt, die in die Verbandversammlung entsandten Vertreter anzuweisen, die Entlastung zu erteilen.

 

Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

X

keine Auswirkungen (o)

 

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Maßnahme

X

konsumtive Maßnahme

 

Rechtscharakter

X

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

 

Der Bruttoanteil der Sparkassenausschüttung aus dem Jahresergebnis 2020 an die Stadt Hagen beträgt 4.069.624 €. Nach Abzug der Kapitalertragssteuer und des Soli (644.018 €) verbleibt eine Nettoausschüttung i. H. v. 3.425.606 € (Plan 5.500.000 €). Die Ausschüttung aus dem Jahresergebnis 2020 ist für den 31.08.2021 vorgesehen.

Der Netto-Anteil der Stadt Hagen an der Sparkassenausschüttung aus dem Jahresergebnis 2020 liegt Coronabedingt mit 3.425.606 € deutlich unter dem im städtischen Haushalt veranschlagten Planwert von 5.500.000 €.

 

 

 

1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro

Teilplan:

5731

Bezeichnung:

Sonstige wirtschaftliche Unternehmen

Produkt:

1573142

Bezeichnung:

Abwicklung der Sparkasse

Kostenart:

465100

Bezeichnung:

Gewinnanteile verb. Untern. Beteiligungen

Kostenart

544900

 

Sonstige Steuern

 

 

Kostenart

2021

2022

2023

2024

Ertrag (-)

465100

-4.069.624

Aufwand (+)

544900

644.018 €

Eigenanteil

 

-3.425.606

 

  1. Steuerliche Auswirkungen

 

 

x

Es entstehen folgende ertragsteuerliche Auswirkungen:

 

x

kapitalertragssteuerpflichtig (15,825 %).

 

 

  gez.                       gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Christoph Gerbersmann

Ersten Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Auswirkungen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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24.06.2021 - Rat der Stadt Hagen