Beschlussvorlage - 0629/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Verwendung Jahresüberschuss 2020 der Sparkasse HagenHerdecke / Entlastung der Organe der Sparkasse
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB2/S-BC - Strategisches Beteiligungscontrolling
- Bearbeitung:
- Kai Uhlenbrock
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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24.06.2021
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen weist die in die Verbandversammlung des Sparkassenzweckverbandes der Städte Hagen und Herdecke entsandten Vertreter an,
1. den Jahresabschluss der Sparkasse HagenHerdecke zur Kenntnis zu nehmen,
2. der Verwendung des Jahresüberschusses 2020 der Sparkasse HagenHerdecke wie vorgeschlagen zuzustimmen,
3. die Organe der Sparkasse HagenHerdecke nach § 8 Abs. 2 f Sparkassengesetz zu entlasten und
4. das Ergebnis der Beratung und zur Einhaltung des Corporate Governance Kodexes zur Kenntnis zu nehmen.
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Der vom Sparkassenverband Westfalen-Lippe geprüfte und mit dem uneingeschränkten Prüfungsvermerk versehene Jahresabschluss 2020 und Lagebericht 2020 ist vom Verwaltungsrat der Sparkasse HagenHerdecke in seiner Sitzung am 08.06.2021 festgestellt und der Lagebericht gem. § 15 Absatz 2 d Sparkassengesetz für das Jahr 2020 gebilligt worden.
Der Jahresabschluss 2020 weist einen Überschuss in Höhe von 4.667.000 € aus.
Nach § 8 Absatz 2 g und § 24 Absatz 4 Satz 2 Sparkassengesetz (SpkG) beschließt die Verbandsversammlung auf Vorschlag des Verwaltungsrates über die Verwendung des Jahresüberschusses nach § 25 SpkG.
Den Sparkassen in Westfalen-Lippe steht für Ausschüttungen nach § 25 Absatz 1 b SpkG aus dem Jahresüberschuss 2020 nur der Teil des Jahresüberschusses zur Verfügung, der über den Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Absatz 6 HGB hinausgeht. Nach § 253 Absatz 6 Satz 2 HGB dürfen Gewinne nur ausgeschüttet werden, wenn die nach der Ausschüttung verbleibenden frei verfügbaren Rücklagen zuzüglich eines Gewinnvortrags und abzüglich eines Verlustvortrags mindestens dem Unterschiedsbetrag nach § 253 Absatz 6 Satz 1 HGB entsprechen.
Im Jahresabschluss 2020 hat sich kein Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Absatz 6 Satz 1 HGB ergeben.
Der Ausschüttungsbetrag ist nach § 25 Abs. 3 SpkG zur Erfüllung der gemeinwohlorientierten örtlichen Aufgaben des Trägers oder für gemeinnützige Zwecke zu verwenden und damit auf die Förderung des kommunalen, bürgerschaftlichen und trägerschaftlichen Engagements, insbesondere in den Bereichen Bildung und Erziehung, Soziales und Familie, Kultur und Sport sowie Umwelt zu beschränken.
Verwendung des Jahresüberschusses
Der Verwaltungsrat der Sparkasse HagenHerdecke hat nach § 15 Absatz 2 e SpkG der Vertretung des Trägers einen Vorschlag über die Verwendung des Jahresüberschusses zu unterbreiten.
Der Verwaltungsrat der Sparkasse HagenHerdecke hat in seiner Sitzung am 08.06.2021 vorgeschlagen, dass der ausschüttungsfähige Bruttoanteil in Höhe von 4.667.000 € ausgeschüttet wird.
Gem. § 13 der Satzung des Sparkassenzweckverbandes der Städte Hagen und Herdecke entfällt davon auf die Stadt Hagen (87,2 %) ein ausschüttungsfähiger Bruttoanteil in Höhe von 4.069.624 €.
Der Nettoanteil der Ausschüttung der Sparkasse HagenHerdecke an die Stadt Hagen beträgt 3.425.606 € (steuerbereinigte Version, d. h. abzüglich 15% Kapitalertragssteuer: 610.443,60 € und 5,5 % Solidaritätszuschlag: 33.574,40 €).
Der Nettoanteil der Stadt Hagen an der Sparkassenausschüttung aus dem Jahresergebnis 2020 liegt Coronabedingt mit 3.425.606 € deutlich unter dem im städtischen Haushalt veranschlagten Planwert von 5.500.000 €.
Die Verwaltung empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, die in die Verbandsversammlung entsandten Vertreter anzuweisen, dem Vorschlag des Verwaltungsrates zu folgen.
Corporate Governance Kodex
In seiner Sitzung am 20.04.2016 hat der Verwaltungsrat der ehemaligen Sparkasse Hagen beschlossen, den als Anlage beigefügten Corporate Governance Kodex im Wege der Selbstbindung anzuwenden. Gleichzeitig wurde festgelegt, einmal jährlich über die Einhaltung des Kodex zu beraten, Abweichungen zu erläutern und das Ergebnis dem Träger im Zuge der Beschlussfassung zur Entlastung der Organe und zur Verwendung des Jahresüberschusses zur Kenntnis zu geben.
Die jährliche Überprüfung hat in der Sitzung 08.06.2021 stattgefunden. Das Ergebnis entnehmen Sie bitte dem beigefügten Verwaltungsratsbeschluss nebst Anlagen.
Entlastung der Organe
Nach § 8 Absatz 2 f SpkG ist die Verbandsversammlung für die Entlastung der Organe der Sparkasse HagenHerdecke zuständig.
Aufgrund des uneingeschränkten Bestätigungsvermerkes gemäß § 322 HGB der Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe für den Jahresabschluss 2020 empfiehlt der Verwaltungsrat mit Beschluss vom 08.06.2021 der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes, den Sparkassenorganen nach § 8 Abs. 2 f SpkG Entlastung zu erteilen.
Die Verwaltung empfiehlt, die in die Verbandversammlung entsandten Vertreter anzuweisen, die Entlastung zu erteilen.
Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung
X | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
X | keine Auswirkungen (o) |
Finanzielle Auswirkungen
X | Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
Maßnahme | |
X | konsumtive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
X | Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
- Auswirkungen auf den Haushalt
Kurzbeschreibung:
Der Bruttoanteil der Sparkassenausschüttung aus dem Jahresergebnis 2020 an die Stadt Hagen beträgt 4.069.624 €. Nach Abzug der Kapitalertragssteuer und des Soli (644.018 €) verbleibt eine Nettoausschüttung i. H. v. 3.425.606 € (Plan 5.500.000 €). Die Ausschüttung aus dem Jahresergebnis 2020 ist für den 31.08.2021 vorgesehen. Der Netto-Anteil der Stadt Hagen an der Sparkassenausschüttung aus dem Jahresergebnis 2020 liegt Coronabedingt mit 3.425.606 € deutlich unter dem im städtischen Haushalt veranschlagten Planwert von 5.500.000 €.
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1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro
Teilplan: | 5731 | Bezeichnung: | Sonstige wirtschaftliche Unternehmen |
Produkt: | 1573142 | Bezeichnung: | Abwicklung der Sparkasse |
Kostenart: | 465100 | Bezeichnung: | Gewinnanteile verb. Untern. Beteiligungen |
Kostenart | 544900 |
| Sonstige Steuern |
| Kostenart | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 |
Ertrag (-) | 465100 | -4.069.624 € | € | € | € |
Aufwand (+) | 544900 | 644.018 € | € | € | € |
Eigenanteil |
| -3.425.606 € | € | € | € |
- Steuerliche Auswirkungen
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x | Es entstehen folgende ertragsteuerliche Auswirkungen: | ||||
| x | kapitalertragssteuerpflichtig (15,825 %). | |||
gez. gez.
Erik O. Schulz Oberbürgermeister | Christoph Gerbersmann Ersten Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Anlagen
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