Beschlussvorlage - 0585/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung der Teiländerung Nr. 115 Wohnbebauung Dorfstraße Garenfeld zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen nach § 1 Abs. 8 BauGB in der derzeit gültigen Fassung.

 

Der Geltungsbereich der Teiländerung liegt im Stadtbezirk Nord, in der Gemarkung Garenfeld, Flur 1 und umfasst die Flurstücke 177, 807, 813, 814 und teilweise die Flurstücke 182/3 und 770. Das Plangebiet ist im Norden und Südosten von Landwirtschaftsfläche umgeben. Im Osten des Plangebiets liegt ein Sportplatz. Im Süden schließen sich Wohngebäude und landwirtschaftliche Betriebsgebäude an. Im Westen sind Wohngebäude mit dahinterliegenden Landwirtschaftsflächen vorhanden. 

 

Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan zu entnehmen. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Nächster Verfahrensschritt:

Nach der Einleitung findet als nächster Schritt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden statt.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

Anlass und Ziel des Verfahrens

 

Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Hagen ist die Fläche als Gemeinbedarfsfläche mit den Zweckbestimmungen Schule und sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen sowie zum Teil als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Die geplante wohnbauliche Nutzung widerspricht den Darstellungen des Flächennutzungsplanes, sodass parallel zur Einleitung des Bebauungsplans Nr. 4/21 (707) Wohnbebauung Dorfstraße Garenfeld (siehe Drucksachen-Nr. 0584/2021) eine Teiländerung des Flächennutzungsplans eingeleitet wird. Anlass und Ziel sind der Vorlage zur Einleitung des Bebauungsplans zu entnehmen.

 

Planungsrechtliche Vorgaben

  

Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Arnsberg (Teilabschnitt Oberbereiche

Bochum und Hagen) stellt den Bereich als "Allgemeinen Freiraum und Agrarbereich“

dar.

 

Die südlich des Gymnasiums gelegene Fläche liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplanes. Hier ist der geschützte Landschaftsbestandteil 1.4.2.2 „Gehölzstreifen Garenfeld“ mit der Einschränkung vorhanden, dass bei Rechtsverbindlichkeit eines Bebauungsplans widersprechende Festsetzungen zum Landschaftsschutz außer Kraft treten.

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

X

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

X

keine Auswirkungen (o)

 

Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:

 

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist die Berücksichtigung von Klimaaspekten mit gesetzlichem Auftrag vorgeschrieben. Um Vorhaben hinsichtlich der Klimarelevanz zu optimieren und negativen Auswirkungen entgegenzuwirken, werden in dem Bebauungsplan Festsetzungen zum Klimaschutz- und zur Klimaanpassung aufgenommen, die Treibhausgase reduzieren, Klimafolgen abmildern und/oder Treibhausgase kompensieren.

 

Eine gesonderte Prüfung zu den Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung ist somit bei der Vorlagenerstellung i. R. von Bauleitplanverfahren nicht notwendig.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

 

gez. Erik O. Schulz

gez. i. V. Margarita Kaufmann

Oberbürgermeister

Beigeordnete

 

 

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Auswirkungen

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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09.06.2021 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen

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16.06.2021 - Umweltausschuss - vertagt

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17.06.2021 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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24.06.2021 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen