Beschlussvorlage - 0551/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

I. Der Rat der Stadt Hagen beschließt, Herrn/Frau _____________________ als stimmberechtigten Vertreter bzw. als stimmberechtigte Vertreterin der Stadt Hagen in die ordentliche Gesellschafterversammlung der Hagener Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft mbH (ha.ge.we) am 14.07.2021 zu entsenden.

 

II. Ausschließlich für den Fall einer plötzlichen Verhinderung des unter I. bestellten Vertreters/der unter I. bestellten Vertreterin bestellt der Haupt- und Finanzausschuss Herrn/Frau ______________ als stimmberechtigten Vertreter/stimmberechtigte Vertreterin für die unter I. genannte Gesellschafterversammlung.

 

III. Er/Sie wird vorbehaltlich eines entsprechenden Beschlusses zu DS 0539/2021, die im nichtöffentlichen Teil behandelt wird, beauftragt,

 

1. die Geschäftsführung und den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2020 zu entlasten,

 

2. den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2020 in der vorgelegten Form festzustellen,

 

3. vorbehaltlich einer Beratung im Aufsichtsrat der G.I.V. der vorgeschlagenen Ergebnisverwendung zuzustimmen und

 

4. den vorgeschlagenen Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 zu bestellen und den Vorsitzenden des Aufsichtsrates zu ermächtigen, den Prüfungsauftrag zu erteilen.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

Die Hagener Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft mbH (ha.ge.we), an der die Stadt Hagen mit 1,114 % unmittelbar und mit 97,926% mittelbar beteiligt ist, hält am 14.07.2021 ihre Gesellschafterversammlung ab. Hierzu ist ein/e Vertreter/in der Stadt Hagen zu benennen.

 

Die ordentliche Gesellschafterversammlung der ha.ge.we – Hagener Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft mbH findet am 14.07.2021 statt.

 

In der Sitzung des Aufsichtsrates am 17.05.2021 wurden folgende Beschlüsse zur Vorlage an die Gesellschafterversammlung gefasst: Bericht der Geschäftsführung und deren Entlastung

 

1. Bericht der Geschäftsführung und deren Entlastung

 

Beschlussvorschlag:

Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung den Bericht der Geschäftsführung (Lagebericht) zu genehmigen und dem Geschäftsführer für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.

 

2. Bericht des Aufsichtsrates und dessen Entlastung

 

Beschlussvorschlag:

Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung den Bericht des Aufsichtsrates zu genehmigen und ihm für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.

 

3. Feststellung des Jahresabschlusses (Bilanz, G+V mit Anhang)

 

Beschlussvorschlag:

Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung den Jahresabschluss 2020 mit einer Bilanzsumme von 72.853.911,09 festzustellen.

 

4. Verwendung des Bilanzgewinns

 

Beschlussvorschlag:

Der Aufsichtsrat beschließt, keine Vorlage zur Gewinnverwendung vorzugeben und überlässt den Gesellschaftern die weitere Entscheidung.

 

Der Wirtschaftsprüfer weist darauf hin, dass nur bis zur Höhe des Jahresüberschusses und des Gewinnvortrages, also maximal 2.014.425,30 € zzgl. 138.116,23 € (insgesamt 2.152.541,53 €) eine Ausschüttung erfolgen könne.

 

Die Details zu dem Jahresabschluss können der nicht öffentlichen Vorlage Drucksachennummer 0539/2021 entnommen werden.

 

      Seitens des Beteiligungscontrollings bestehen keine Bedenken, den Beschlussvorschlägen des Aufsichtsrates zu 1. – 3. zuzustimmen

      Zur Verwendung des Bilanzgewinns unter 4. wird vorgeschlagen vorbehaltlich einer entsprechenden Vorberatung im Aufsichtsrat der G.I.V. am 15.06.2021 der Empfehlung des Wirtschaftsprüfers zu folgen und eine Ausschüttung des Bilanzgewinns i.H.v. 2.152.541,53 € zu beschließen.

 

Auf den Gesellschafter Stadt Hagen entfällt aufgrund eines Anteils von 1,114 % eine Bruttoausschüttung i. H. v. 23.979.31 €.

 

Für die letzte ordentliche Gesellschafterversammlung der Hagener Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft mbH am 17.07.2020 wurde Frau Marianne Cramer als stimmberechtigte Vertreterin der Stadt Hagen bestellt.

 

Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

X

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

X

keine Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

(Bitte eintragen)

Auf den Gesellschafter Stadt Hagen entfällt aufgrund eines Anteils von 1,114 % eine Bruttoausschüttung i.H.v. 23.979,31 €. Dies führt nach Abzug der Kapitalertragssteuer und des Soli zu einer Ergebnisverbesserung 20.184,58 €, da im Haushalt 2021 keine ha.ge.we Ausschüttung eingeplant war.

 

 

 

 

 

 

 

1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro

Teilplan:

5731

Bezeichnung:

Wirtschaftliche Betätigung

Auftrag:

1573141

Bezeichnung:

Abwicklung HVG- Konzern

Kostenart:

465100

Bezeichnung:

Ertr. Gewinnanteile

 

544900

Bezeichnung:

Sonstige Steuern

 

 

Kostenart

2020

2021

2022

2023

2024

Mehrertrag (-)

465100

 

23.979,31 €

 

 

 

Mehraufwand (+)

544900

 

3.794,73 €

 

 

 

Eigenanteil

 

 

20.184,58 €

 

 

 

 

  1. Steuerliche Auswirkungen

 

x

Die steuerlichen Auswirkungen sind in der Kurzbeschreibung unter 1. dargestellt.

 

 

 

      

gez. Erik O. Schulz    gez. i.V. Margarita Kaufmann

Oberbürgermeister    Beigeordnete

 

 

 

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Auswirkungen

 

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

10.06.2021 - Haupt- und Finanzausschuss

Erweitern

24.06.2021 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen