Beschlussvorlage - 0534/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Errichtung einer Kindertageseinrichtung in der Prentzelstraße 6
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Reinhard Goldbach
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; FB11 - Personal und Organisation
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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02.06.2021
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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10.06.2021
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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24.06.2021
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Sachverhalt
Kurzfassung
Das Land NRW veräußert die Immobilie Prentzelstraße 6.
Die Stadt Hagen beabsichtigt den Erwerb zur Errichtung einer Kindertages-einrichtung.
Auf Grund des besonderen Bedarfes im Bereich Innenstadt sowie im Bereich der über Dreijährigen wird um Beauftragung zur Errichtung einer dreizügigen Kita durch den Jugendhilfeausschuss und den Rat gebeten.
Begründung
Wie im Aktionsplan "Kindertagesbetreuung in Hagen" beschrieben, ist weiterhin mit einer starken Zunahme der Bevölkerungsentwicklung in Hagen zu rechnen.
Prognose der Bevölkerungsentwicklung „Kinder unter sechs Jahren“
| 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 |
Kinder 0 - u. 3 | 5.080 | 5.386 | 5.526 | 5.650 | 5.873 | 6.058 | 6.243 | 6.428 |
Kinder 3 - u. 6 | 4.958 | 5.061 | 5.263 | 5.507 | 5.660 | 5.844 | 6.029 | 6.214 |
Gesamt | 10.038 | 10.447 | 10.789 | 11.157 | 11.533 | 11.902 | 12.272 | 12.642 |
Selbst durch die im Aktionsplan beschriebenen Ausbau- und Neubaumaßnahmen können nicht ausreichend Plätze zur Deckung des erwarteten Bedarfs geschaffen werden.
Durch diese Maßnahmen werden in den nächsten Jahren insgesamt 810 neue Betreuungsplätze in den Kindertageseinrichtungen geschaffen. Darüber hinaus ist auch der Ausbau im Bereich der Großtagespflegestellen, der in Abhängigkeit zum Platzausbau in den institutionellen Einrichtungen steht, noch nicht abgeschlossen (Vorlage 0016/2019).
Vor dem Hintergrund der Bevölkerungsprognose wird aus Sicht der Jugendhilfeplanung die Versorgungslage mit Kinderbetreuungsplätzen auch nach Umsetzung aller geplanten Maßnahmen noch nicht vollständig erreicht sein.
Kindergartenjahr | neue Plätze | verbleibender Fehlbedarf | ||
U3 | Ü3 | U3 | Ü3 | |
2020/2021 | 0 | 0 | 370 | 300 |
2021/2022 | 30 | 85 | 420 | 350 |
2022/2023 | 165 | 455 | 315 | 100 |
2023/2024 | 20 | 55 | 370 | 210 |
Die Tabelle verdeutlicht nachdrücklich, dass durch den anhaltenden Zuzug und die weiterhin erhöhte Geburtenrate selbst die Realisierung aller Maßnahmen lediglich im Ü3-Bereich zu einer marginalen Verbesserung führt. In Bezug auf den U3-Bereich kann nur der Status quo gehalten werden.
Eine weitere Problemstellung ist die Überleitung von Kindern aus der Kindertagespflege und Großtagespflege in die Kindertageseinrichtungen.
Der Ausbau an Betreuungsplätzen in der Kindertagespflege führt aufgrund der fehlenden Plätze im Ü3-Bereich zu einem Überleitungsproblem. Das heißt, dass Kindern, die bis zum dritten Lebensjahr in der Kindertagespflege betreut wurden, keine Platzgarantie für eine Weiterbetreuung in einer Kindertageseinrichtung gegeben werden kann. Verbleiben die Kinder in der Tagespflege, sinken in der Folge die Versorgungsmöglichkeiten für die U3-Kinder weiter ab.
Um dem Überleitungsproblem von Kindern aus der Kindertagespflege in Kita zu begegnen, wird die Nutzung der Immobilie Prentzelstraße 6 als Kooperationskita für die Versorgung mit Ü3-Plätzen für die Großtagepflegeeinrichtungen im Innenstadtbereich vorgeschlagen.
Beim Umbau der beiden unteren Etagen könnten bis zu drei Gruppen des Gruppentyps 3 entstehen, mithin bis zu 75 Plätze für die Versorgung von Kindern über drei Jahren.
Für die darüber befindlichen Etagen wird eine Nutzung durch die Kitaverwaltung und damit ein breit gefächertes Angebot rund um die Kindertagesbetreuung und die frühe Bildung favorisiert. Das Gebäude bietet ausreichend Platz die pädagogischen Schwerpunkte und Verwaltungsbereiche gebündelt an einem Ort unterzubringen.
Das Gebäude Prentzelstraße 6 bietet aufgrund der Größe des Gebäudes mit einer Grundfläche von 527 m², bei insgesamt vier Etagen, Platz auf rund 2.100 m².
Dies bedeutet, dass für die Errichtung einer Kita mit drei Gruppen unter Einhaltung des pflichtigen Raumprogramms für Kindertageseinrichtungen, das Erdgeschoss und das erste Obergeschoss vollständig ausreichen, somit eine optimale Betreuung erfolgen kann. Die beiden Etagen sind baulich dafür herzurichten. So sind einige Wände zu entfernen bzw. neu zu setzen, Sanitärräume anzupassen und auf weitere räumliche Besonderheiten einer Kita einzugehen (z.B. ein interner Aufzug nur für die Kita).
Hinsichtlich des Brandschutzes sollen an den Giebelseiten des Gebäudes jeweils ein weiteres Treppenhaus errichtet werden, eines davon müsste mit einem Aufzug versehen werden, um den barrierefreien Zugang auf alle Etagen sicherzustellen.
Die Liegenschaft selbst weist eine Fläche von 1.525 m² auf. Dies bedeutet, dass, abzüglich der Gebäudegrundfläche, rund 1.000 m² für ein Außenspielgelände und sonstige Verkehrsflächen verbleiben. Für die geplanten drei Gruppen werden ca. 750 – 800 m² als Außenspielfläche benötigt, um die bis zu 75 Kinder nach den Vorgaben des Landesjugendamtes optimal betreuen zu können. Ein Großteil der Außenfläche wäre hierfür zu entsiegeln und in eine kindgerechte Spielfläche umzuwandeln
Zusammenfassend bietet das Gebäude Prentzelstraße 6 optimale Voraussetzungen um eine Art „Servicezentrum für frühe Bildung in Kita, Tagespflege und offenem Ganztag“ zentral im Innenstadtbereich anzusiedeln.
- Unterbringung einer Kindertageseinrichtung zur Versorgung mit
Betreuungsplätzen für Kinder von drei bis sechs Jahren
- Beratung und Betreuung von Familien/ Alleinerziehenden mit Kindern
hinsichtlich
o Institutioneller Kindertagesbetreuung
- Kindertagespflege/ Großtagespflege
- Betreuungs- und Fördermöglichkeiten für behinderte oder von
Behinderung bedrohter Kinder
- Erwarteter Rechtsanspruch OGS ab 2026
- Zusammenhängender Verwaltungsbereich Kindertagesbetreuung und OGS
Für die Hagener Familien bietet sich somit der Vorteil, dass alle Angebote im Bereich Kindertagesbetreuung und OGS zentral, gut erreichbar und niederschwellig an einem Ort vorgehalten werden.
Durch die Freiziehung der bisher durch die Abteilung 55/4 Kindertagesbetreuung belegten Büroflächen, würden dringend benötigte Kapazitäten für die Unterbringung anderer Verwaltungseinheiten im Rathaus II frei.
Finanzierung
Die Baukostenschätzung für den Umbau, die Sanierung sowie die Herrichtung des Außengeländes der Immobilie nach DIN 276 beträgt (ohne Grundstücks- und Immobilienerwerb) etwa 3,25 Mio. €.
Von der Gesamtsumme entfallen auf die Herrichtung der Kita 2,1 Mio. €, auf den Verwaltungsbereich 1,15 Mio.€
Für die Errichtung der Kita können Fördermittel von 945.000 € akquiriert werden.
Dier Finanzierung der Erstellungskosten und der nachfolgenden Betriebskosten wird bei der Haushaltsplanung berücksichtigt. Eine Inbetriebnahme der Kita wird frühestens zum 01.08.2023 erfolgen können.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
X | sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben) |
Kurzerläuterung:
Die Barrierefreiheit ist Bestandteil der baulichen Vorgaben für Kindertageseinrichtungen
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
X | positive Auswirkungen (+) |
Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:
Positive Auswirkungen entstehen durch die Entsiegelung der Außenflächen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
X | Es entstehen folgende Auswirkungen: |
Die finanziellen Auswirkungen werden nach Erwerb und Durchführungsplanung gesondert dargestellt.
gez. | gez. |
Erik O. Schulz | Margarita Kaufmann Beigeordnete |
| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
