Beschlussvorlage - 0520/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Bildung einer Einigungsstelle gemäß § 67 Landespersonalvertretungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LPVG NRW)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB11 - Personal und Organisation
- Bearbeitung:
- Mechthild Fischer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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24.06.2021
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Beschlussvorschlag
Im Einvernehmen mit der Personalvertretung (Gesamtpersonalrat) wird für die Dauer der Wahlperiode der Personalvertretung Herr Dr. Jörg-Uwe Schäfer, Leiter der JVA Hagen, zum Vorsitzenden der Einigungsstelle bestellt.
Herr Christoph Köther, Geschäftsführer der Hagener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft (HVG), zum stellvertretenden Vorsitzenden der Einigungsstelle bestellt.
Auf die namentliche Benennung der Beisitzer*innen wird seit der Novellierung des LPVG 2011 verzichtet, da eine Benennung anlassbezogen erfolgt.
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Auf der Grundlage des § 67 Abs. 1 Landespersonalvertretungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LPVG NRW) ist für die Dauer der Wahlperiode der Personalvertretung bei jeder obersten Dienstbehörde eine Einigungsstelle zu bilden.
Sie setzt sich aus einem/einer unparteiischen Vorsitzenden, der Stellvertretung und Beisitzer*innen zusammen.
In den Vorgesprächen zwischen der Verwaltung und der gewählten Personalvertretung konnte Einvernehmen über die Vorschläge, wie sie im Beschlussvorschlag benannt sind, erzielt werden.
Zukünftig wird Herr Dr. Jörg-Uwe Schäfer als Vorsitzender die Einigungsstelle leiten. Herr Dr. Schäfer ist Leiter der Justizvollzugsanstalt Hagen. Neben Abteilungsleitertätigkeiten in verschiedenen Vollzugsanstalten wechselte Herr Dr. Schäfer im Jahr 2005 in das Ministerium der Justiz des Landes Rheinland-Pfalz. Nach zwischenzeitlich erfolgter Promotion wurde ihm die Leitung der JVA Diez übertragen. Weitere Stationen stellen die Leitungen der JVA Bützow sowie der JVA Werl dar. Seit 2020 leitet Herr Dr. Schäfer die JVA Hagen.
Dem bisherigen Vorsitzenden, Herrn Rechtsanwalt Gerd Pfeiffer, dankt die Stadt Hagen für seine langjährige Bereitschaft, den Vorsitz der Einigungsstelle zu übernehmen.
Im Zusammenhang mit der Novellierung des LPVG NRW 2011 wurde die Bestellung der Beisitzer*innen neu geregelt. Das Erfordernis der Listenaufstellung wurde durch die lediglich anlassbezogene Benennung abgelöst.
Das bedeutet, dass sich die oberste Dienstbehörde und die Personalvertretung erst nach Einleitung eines Einigungsstellenverfahrens festlegen müssen, wer als Beisitzer*in in die Einigungsstelle entsendet werden soll. Dieses Verfahren eröffnet die Möglichkeit, sich bei der Auswahl der Beisitzer*innen am Gegenstand des jeweiligen Einigungsstellenverfahrens zu orientieren.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
x | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
x | keine Auswirkungen (o) |
