Beschlussvorlage - 0453/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung des Jugendrates der Stadt Hagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Hannah Scharlau
- Beteiligt:
- FB30 - Rechtsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
02.06.2021
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
24.06.2021
|
Sachverhalt
Kurzfassung
Jugendbeteiligung ist in der Stadt Hagen schon lange von Bedeutung. Ab 1993 gab es in allen fünf Hagener Bezirken Bezirksjugendräte. 2007 beschloss der Rat der Stadt Hagen die Gründung eines gesamtstädtischen Jugendrates (Vorlage 0962/2006), der sich aus Mitgliedern der Bezirksjugendräte zusammensetzte. Im Jahr 2019 beschlossen Bezirksvertretung, Jugendhilfeausschuss und der Rat der Stadt Hagen die Neustrukturierung der Kinder- und Jugendbeteiligung in Hagen, welche aus verschiedenen Gründen notwendig geworden war (vgl. Vorlage 0737/2019). Das im April 2021 durch den Jugendhilfeausschuss und die Bezirksvertretungen beschlossene Beteiligungskonzept (vgl. Vorlage 0160/2021) erläutert die neuen Strukturen der Jugendbeteiligung in Hagen, die aus offenen Jugendforen in den Bezirken, einem stadtweiten offenen Jugendforum und dem gesamtstädtischen Jugendrat als verfasstes Gremium bestehen. Hierzu wird nun die Satzung des neu strukturierten Jugendrates vorgelegt.
Begründung
Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Entscheidungen ist als verpflichtendes und durchgängiges Handlungsprinzip gesamtgesellschaftlich anerkannt und unter anderem in § 8 und § 11 SGB VIII und der UN-Konvention über die Rechte des Kindes gesetzlich festgeschrieben. Kinder und Jugendliche sind von politischen Entscheidungen betroffen und haben ein Recht, ihre Positionen in die gesellschaftliche Debatte um die Zukunft einzubringen, das Gemeinwesen aktiv mitzugestalten und für sich und andere Verantwortung zu übernehmen. Dies gilt umso mehr, da die jungen Menschen bis 16 Jahre kommunalpolitisch kein Wahlrecht besitzen. Auf dem Weg dorthin sind Kinder und Jugendliche in größtmöglichem Maße frühzeitig zu beteiligen.
Als ein Baustein des Beteiligungskonzeptes bildet der Jugendrat der Stadt Hagen eine verbindliche und institutionalisierte Beteiligungsform der Interessensvertretung von Kindern und Jugendlichen in Hagen.
Der Jugendrat der Stadt Hagen erfüllt dabei insbesondere folgende Zwecke:
- Der Jugendrat der Stadt Hagen sichert die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen in Hagen.
- Der Jugendrat der Stadt Hagen fördert die Einflussnahme von Kindern und Jugendlichen auf kommunalpolitische Prozesse.
- Der Jugendrat der Stadt Hagen gestaltet die Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen in Hagen aktiv mit.
- Der Jugendrat der Stadt Hagen bietet die Gelegenheit, demokratische Prozesse zu erleben und zu erlernen.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
x | sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben) |
Kurzerläuterung:
Inklusion ist Querschnittsaufgabe der Kinder- und Jugendarbeit.
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
+ | positive Auswirkungen (+) |
Kurzerläuterung:
Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) ist Querschnittsaufgabe der Kinder- und Jugendarbeit.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
x | Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen. |
Das genannte Budget von 1.000 Euro ist in den Haushaltsplanungen von 55/3 bereits enthalten.
| |
x | Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
gez. Erik O. Schulz | gez. Margarita Kaufmann |
Oberbürgermeister | Beigeordnete
|
| gez. Sebastian Arlt |
| Beigeordneter |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
122 kB
|
