Mitteilung - 0563/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Kurzfassung

entfällt

 

Begründung

Nachfolgend wird auf Basis des Beschlusses vom 20.05.2021 im Rat der Stadt Hagen (DS 0480/2021) dargelegt, aus welchen Gründen die Realisierung der Wegeverbindung zwischen dem Ensemble Haus Harkorten und dem CMS Pflegewohnstift Harkorten in der ursprünglich geplanten Form nicht umsetzbar ist.

Die Fläche, auf der der Weg geplant war, befindet sich z. T. im Privatbesitz.

Die Verwaltung kann den Weg nur auf gewidmeten städtischen Flächen herrichten. Für den privaten Abschnitt (siehe Anlage 1 DS 0091/2019 Vorschlag der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Haspe Hier: Fußweg zwischen dem Wohnstift Harkorten zu dem Ensemble Herrenhaus Haus Harkorten) ist dies nicht möglich.

Durch geänderte Planungen bezüglich der Nutzung von Haus Harkorten entfällt zudem die Notwendigkeit der Wegeverbindung an dieser Stelle.

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 1/19 (687) Misch- und Sondergebiet Denkmal Haus Harkorten soll allerdings Planungsrecht zur Herstellung der historischen Wegeführung zwischen dem Ensemble Haus Harkorten und dem CMS Pflegewohnstift Harkorten sowie der nördlich anschließenden Einfamilienhaussiedlung geschaffen werden. Diese Maßnahme ist nach derzeitigem Stand im Einvernehmen mit den Eigentümern der Fläche umsetzbar.

Die Mittel zur Herstellung der historischen Wegeführung können aufgrund des zeitlichen Ablaufs des Planverfahrens noch nicht für den Haushalt 2022/2023 angemeldet werden.

Planungsrecht für die ursprünglich geplante Wegeverbindung wird nicht geschaffen.

 

 

Zum besseren Verständnis wird im Folgenden die Chronologie der Haushaltsplanung bezüglich des Weges aufgelistet:

 

DS 0941/2019 BV Haspe

„Die Bezirksvertretung Haspe empfiehlt dem Rat, den Doppelhaushalt 2020/2021 bezüglich der in der Anlage genannten Teilpläne mit folgenden Ergänzungen/Anregungen zu beschließen: Band 4, S. 133, Fußweg Haus Harkorten: Mittel zur Herrichtung des neuen Fußweges von dem Herrenhaus zu dem Wohnstift Harkorten und für die im B-Plan vorgesehene Herrichtung eines Fuß- und Radweges sollen eingestellt werden.“

 

DS 1158/2019 Anlage 1 Veränderungsliste 2020/2021 S. 146 von 173

„Beschlüsse, die nicht berücksichtigt wurden: Beschluss der Bezirksvertretung Haspe vom 29.10.2019: „2. Band 4, S. 133, Fußweg Haus Harkorten: Mittel zur Herrichtung des neuen Fußweges von dem Herrenhaus zu dem Wohnstift Harkorten und für die im B-Plan vorgesehene Herrichtung eines Fuß- und Radweges sollen eingestellt werden.“ Eine Einplanung kann nur auf Grundlage des neu eingeleiteten B-Plans Nr. 1/19 erfolgen, der zur Zeit nicht abgeschlossen ist, so dass eine Einplanung hierüber nicht erfolgen kann.“

 

DS 1158/2019 Anlage 2 Wesentliche Änderungen S. 6 von 6

Beschluss der Bezirksvertretung Haspe vom 29.10.2019: „2. Band 4, S. 133, Fußweg Haus Harkorten: Mittel zur Herrichtung des neuen Fußweges von dem Herrenhaus zu dem Wohnstift Harkorten und für die im B-Plan vorgesehene Herrichtung eines Fuß- und Radweges sollen eingestellt werden.“

„Eine Einplanung kann nur auf Grundlage des neu eingeleiteten B-Plans Nr. 1/19 erfolgen, der zur Zeit nicht abgeschlossen ist, so dass eine Einplanung hierüber nicht erfolgen kann.“

 

DS 1207/2019 Rat der Stadt Hagen

„Der Rat der Stadt beschließt den Doppelhaushalt 2020/2021 auf Basis des Entwurfes 2020/2021 unter Berücksichtigung der Veränderungen aus den Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses und des Rates vom 28.11.2019, sowie der Vorabausschüttung (im Jahr 2020 in Höhe von 463.931 €, ab 2022 mit 18.518 € jährlich) der Hagener Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft mbH (ha.ge.we) aus Vorlage 1100/2019.“

 

DS 0256/2021 Anlage zu Stellungnahme der Verwaltung

Geänderter Beschlussvorschlag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90 / Die Grünen, Hagen Aktiv und FDP: „Der Rat der Stadt Hagen möge beschließen: Die Mittel zur Herrichtung des neuen Fußweges vom Herrenhaus zum Wohnstift Harkorten werden aus regelmäßig nicht verausgabten Investitionsmitteln finanziert, sobald die entsprechende Planungsreife erreicht ist. Die Ermächtigung zur unterjährigen Bereitstellung wird erteilt.“

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

X

keine Auswirkungen (o)

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

  1.                Rechtscharakter

X

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

 

 

gez. Henning Keune

(Technischer Beigeordneter)

 


 

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Beschlüsse

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15.06.2021 - Infrastrukturausschuss - ungeändert beschlossen

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17.06.2021 - Stadtentwicklungsausschuss

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26.08.2021 - Bezirksvertretung Haspe

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15.09.2021 - Stadtentwicklungsausschuss - zur Kenntnis genommen