Beschlussvorlage - 1075/2020

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

Reduzieren

Sachverhalt

Begründung

 

Mit einem Antrag gemäß § 6 Absatz 1 der GeschO der Fraktionen CDU, Hagen Aktiv und FDP vom 22.11.2018 (DS.-Nr.: 0011/2019) wurde das Thema „LKW-Durchgangsverkehr“ bereits diskutiert. Zwischen Vertretern der Ratsfraktionen und der Verwaltung hat am 21.05.2019 ein Abstimmungstermin stattgefunden. Über die Inhalte und Ergebnisse wurde in Vorlage 0624/ 2019 berichtet. Um eine plausible Datengrundlage zu schaffen sollte eine LKW-Verfolgungszählung beauftragt werden. Die Ergebnisse werden im Folgenden erläutert.

 

Am 09.06.2020 und am 16.06.2020 wurde im Hagener Stadtgebiet durch das Ingenieurbüro Brilon Bondzio Weiser eine Lkw-Verfolgungszählung durchgeführt. Ziel dieser Erhebung war es grundsätzlich herauszufinden, ob und zwischen welchen Autobahnanschlussstellen Lkw durch das Hagener Stadtgebiet abkürzen und in welchem Umfang solche Abkürzungsverkehre stattfinden. Dazu wurden jeweils von 06:00 bis 18:00 Uhr folgende Fahrbeziehungen des Lkw-Verkehrs untersucht:

-          AS Hagen-West nach AS Hagen-Mitte (ohne Gegenrichtung)

-          AS Hagen-West nach AS Hagen-Süd (ohne Gegenrichtung)

-          AS Volmarstein nach AS Hagen-Mitte (mit Gegenrichtung)

-          AS Volmarstein nach AS Hagen-Süd (mit Gegenrichtung)

Zur Identifikation abkürzender Lkw wurden die Kennzeichen aller Lkw und Lastzüge erfasst, wobei sich die Erfassung aus Gründen des Datenschutzes auf Teile der Kennzeichen beschränkt, die zwar die erforderliche Wiedererkennung ermöglichen, nicht aber eine Ermittlung des Fahrzeughalters.

Außerdem wurden für die einzelnen Fahrbeziehungen folgende zeitliche Grenzwerte festgelegt, innerhalb derer ein- und ausfahrende Lkw als abkürzende Fahrzeuge gewertet werden:

-          AS Hagen-West nach AS Hagen-Mitte (ohne Gegenrichtung): 30 Minuten

-          AS Hagen-West nach AS Hagen-Süd (ohne Gegenrichtung): 45 Minuten

-          AS Volmarstein nach AS Hagen-Mitte (mit Gegenrichtung): 45 Minuten

-          AS Volmarstein nach AS Hagen-Süd (mit Gegenrichtung): 50 Minuten

Bei längeren Fahrzeiten ist davon auszugehen, dass es sich bei den jeweiligen Lkw um Fahrten mit einem Zwischenstopp in Hagen handelt, die daher nicht als Abkürzungsverkehre einzuordnen sind.

An beiden Erhebungstagen konnte lediglich für die Fahrbeziehung von der AS Hagen-West zur AS Hagen-Mitte ein signifikanter Abkürzungsverkehr ermittelt werden (91 Lkw am 09.06.2020, 90 Lkw am 16.06.2020). Da zwischen diesen beiden Anschlussstellen nur eine Fahrtrichtung untersucht wurde, ist anzunehmen, dass die Abkürzungsverkehre der Gegenrichtung in der gleichen Größenordnung liegen.

Somit ergibt sich für einen normalen Werktag ein Abkürzungsverkehr von ca. 200 Lkw zwischen den Anschlussstellen Hagen-West und Hagen-Mitte. Diese Abkürzungsverkehre verteilen sich bei der Fahrt durch das Stadtgebiet im Wesentlichen auf zwei Routen:

  1. Route: Herdecker Straße – Schwerter Straße – Hagener Straße – Feithstraße
  2. Route: Herdecker Straße – B54 – Heinitzstraße – Saarlandstraße

Es ist anzunehmen, dass ein Großteil der Abkürzungsverkehre die erste Route wählt. Belastbarere Aussagen hierzu erfordern eine genauere Detailuntersuchung.

Grundsätzlich lassen sich bei dieser Fahrbeziehung Abkürzungsverkehre nicht komplett verhindern. Daher sollte versucht werden, einen möglichst großen Anteil der Ausweichverkehre an der Innenstadt vorbei zu führen. Hierzu sollten abkürzende Lkw über die erste Route (Schwerter Straße) geführt werden. Dies sieht das bestehende Lkw-Vorrangrouten-Konzept bereits vor (vgl. Anlage „Lkw-Vorrangrouten). Ggf. kann dies noch einmal durch explizitere Beschilderungen am Knotenpunkt B54/Schwerter Straße, sowie vor der Anschlussstelle Hagen-Mitte unterstützt werden.

Bei allen anderen Fahrbeziehungen wurden pro Fahrtrichtung weniger als 20 abkürzende Lkw pro Tag gezählt. Demnach sollte eine fokussierte Betrachtung auf den Abkürzungsverkehren zwischen Hagen-West und Hagen-Mitte erfolgen.

 

 

 

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

x

sind nicht betroffen

 

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

x

keine Auswirkungen (o)

 

 

 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

 

 

gez.

 

Henning Keune

Technischer Beigeordneter

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

16.06.2021 - Umweltausschuss - vertagt

Erweitern

14.09.2021 - Umweltausschuss - zur Kenntnis genommen