Berichtsvorlage - 0613/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

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Sachverhalt

Begründung

Bezugnehmend auf den Antrag gemäß § 6 (1) GeschO "Errichtung einer Mobilstation an der Haltestelle Tondernstraße" (DS.-Nr.: 0488/2021) erfolgt folgende Stellungnahme:

 

Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) hat 2020 ein Gutachten für ein verbundweites Konzept zur Errichtung von Mobilstationen erarbeiten lassen. Ziel ist es, für ganz NRW eine nach einem vergleichbaren Vorgehen erarbeitete Empfehlung für ein flächendeckendes Netz von Mobilstationen zu entwickeln. Das Gutachten soll dabei eine Grundlage für weitere Aktivitäten schaffen. Das Gutachten ist abrufbar unter https://www.vrr.de/de/magazin/verbundweites-konzept-fuer-die-errichtung-von-mobilstationen/

 

Mobilstationen sollen verschiedene Verkehrsangebote und Services an einem Ort räumlich zusammenfügen und erleichtern somit eine multimodale Verkehrsmittelnutzung. Als Mindestausstattung an Mobilstationen werden u.a. empfohlen: Aushangfahrplan, Sitzgelegenheiten, Barrierefreiheit, Dynamische Fahrgastinformation, Wetterschutz, Umgebungsplan, Mülleimer, B + R-Anlage (überdacht) und eine Stele und Wegweisung Mobilstation (durchgängiges Design VRR). Darüber hinaus sollten an städtisch zentralen Haltestellen Fahrradverleihsysteme (Bikesharing), Carsharing-Angebote sowie gesicherte B+R-Anlagen (z.B. DeinRadschloss) vorhanden sein. Bei städtisch peripheren Haltestellen werden zudem noch Gepäckschließfächer sowie eine P+R-Anlage empfohlen. 

 

Für die Stadt Hagen wurden in dem Gutachten des VRR 12 mögliche Standorte für Mobilstationen identifiziert. Es handelt sich um die Standorte Boele Markt, Eilpe Physiomed, Hagen Hbf., Haspe Zentrum, Heubing Bf., Hohenlimburg Bf., Loxbaum, Oberhagen, SparkassenKarree/ Stadtmitte, Tondernstr., Volkspark und Vorhalle Bf. In Form von Steckbriefen (s. Anlage) wurden u.a. die vorhandenen und nicht vorhandenen Ausstattungsmerkmale, die verkehrenden Linien und die Anzahl an Fahrgästen ermittelt. Es findet sich auch eine Einschätzung welche Maßnahmen zur Aufwertung der Haltestelle zu einer Mobilstation benötigt werden.

 

Auch im Nahverkehrsplan der Stadt Hagen wurden mögliche Standorte für die Errichtung von Mobilstationen ermittelt (vgl. Kap. 10.6.2. NVP 2020). Hierbei gibt es eine große Überschneidung mit den vorgeschlagenen Stationen im Gutachten des VRR. Teilweise unterscheiden sich die Standorte jedoch auch. Als notwendige Verkehrsangebote werden u.a. eine Bushaltestelle, eine Carsharing-Station sowie Fahrradverleihsystem angesehen.

 

Auch im Masterplan "Nachhaltige Mobilität" ist die Einrichtung von Mobilstationen als Maßnahme 1.5 aufgeführt. Wie in der Vorlage 0254/2021 zuletzt beschrieben, ist diese Maßnahme mit einer mittelfristigen Priorität eingestuft.

 

Über die Förderrichtlinie der Vernetzten Mobilität (FöRi-MM) besteht die Möglichkeit, Mobilstationen fördern zu lassen. Es handelt sich um eine Anteilsfinanzierung. Der Fördersatz beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten. Anträge für das entsprechende Jahresförderprogramm können jeweils bis zum 01. Juni gestellt werden, für eine Förderung frühestens im Folgejahr. Auch eine Förderung nach § 12 ÖPNVG NRW ist für Mobilstationen (sowie andere wichtige Ausstattungsmerkmale (z.B. P+R oder B+R-Anlagen)) möglich. Der Fördersatz beträgt bis zu 95 %. Es bestehen jedoch maximale Förderhöchstgrenzen. Die passende Förderung muss bei einer Umsetzung im Einzelfall ermittelt werden. 

 

Für eine Etablierung von Mobilstationen in Hagen müsste zunächst das Konzept des VRR mit den Überlegungen des Nahverkehrsplans übereinander gebracht werden. Es empfiehlt sich hier der Einteilung in Prioritäten des VRR-Konzeptes zu folgen und verschiedene Umsetzungsstufen herauszuarbeiten. Entscheidend für die Umsetzung ist aber vor allem die Etablierung von unterschiedlichen Verkehrsangeboten. Hier ist besonders die Einführung eines Fahrradverleih- sowie eines Carsharingsystems anzustreben.

 

Wie in Vorlage 0485/2021 beschrieben, wird der barrierefreie Ausbau der Haltestelle Tondernstr. in diesem Jahr geplant. Hierzu wird in Abstimmung mit der Hagener Straßenbahn ein weiterer Haltepunkt auf der Feithstr. ergänzt. Hierdurch kann der Umsteigevorgang zwischen Linien vom Loxbaum und Stadtmitte (über Lützowstr.) deutlich verbessert und vereinfacht werden.

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

X

sind  betroffen

Alle neu zu schaffenden Einrichtungen müssen den Grundsätzen der Barrierefreiheit entsprechen.

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

X

positive Auswirkungen (+)

 

Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:
 

Die Stärkung alternativer Verkehrsmittel des Umweltverbunds wirkt sich grundsätzlich positiv auf den Klimaschutz aus.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

gez. Henning Keune

 

Technischer Beigeordneter

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

16.06.2021 - Umweltausschuss - vertagt