Berichtsvorlage - 0461/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Hagen nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

In der Sitzung des Rates der Stadt Hagen am 15.04.2021 wurde die Anpassung des Geltungsbereiches und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 9/19 (695) Wohnbebauung Auf der Gehre – Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen (DS.-Nr. 0129/2021). Zudem wurde in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.03.2021, in der Sitzung der Bezirksvertretung Mitte am 14.04.2021 und in der Sitzung des Rates am 15.04.2021 der folgende Zusatzbeschluss gefasst:

 

„Die Verwaltung wird aufgefordert, dass durch Festsetzungen im Bebauungsplan bzw. durch begleitende Maßnahmen sichergestellt wird, dass

 

1. die für die Baumaßnahmen erforderlichen Verkehre ausschließlich über die Gehrstraße erfolgen,

 

2. die Zu- und Abfahrten in bzw. von der Gehrstraße in die Eppenhauser Straße nicht eingeschränkt werden und

 

3. die Ascherothstraße von der Eppenhauser Straße bis zum Sperberweg analog der vorgesehenen Regelungen im Bebauungsplangebiet als verkehrsberuhigter Bereich (Zeichen 325.1. der Straßenverkehrsordnung) ausgewiesen wird.“

 

Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung:

 

Zu 1.:

Der Baustellenverkehr soll nach Aussage des Wirtschaftsbetriebs Hagen (WBH) vorrangig über die Gehrstraße abgewickelt werden. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass im Zuge des Straßen- und Kanalbaus auch eine Zufahrt der Baufahrzeuge über die weiteren angrenzenden Straßen notwendig sein wird. Hiervon ist insbesondere beim Kanalbau in der Gehrstraße sowie beim Straßenausbau im Krähenweg an der Einmündung zum Plangebiet zeitweise auszugehen. Es wird grundsätzlich versucht, die Beeinträchtigungen der Anwohner*innen so gering wie möglich zu halten.

 

Zu 2.:

Es werden zunächst keine Einschränkungen der Abbiegebeziehungen an der Gehrstraße erfolgen. In dem für das Bebauungsplanverfahren erstellten Verkehrsgutachten wird allerdings empfohlen, den Ein- und Abbiegeverkehr an der Gehrstraße ausschließlich als Rechtsein- und Rechtsabbiegevorgänge abzuwickeln, um die Leistungsfähigkeit der betroffenen Straßenabschnitte und Knotenpunkte sicherzustellen. Die Möglichkeit zur Einschränkung der Abbiegebeziehungen wird sich vorbehalten, falls zukünftige Erhebungen auf eine zu hohe Beeinträchtigung der Verkehrsabwicklung hinweisen.

 

Zu 3.:

Der Forderung nach Ausweisung der Ascherothstraße von der Eppenhauser Straße bis zum Sperberweg als verkehrsberuhigter Bereich kann nicht komplett entsprochen werden. Ein verkehrsberuhigter Bereich erfordert i. d. R. einen höhengleichen Straßenausbau ohne abgesetzte Gehwege. Außerdem muss die Gestaltung des Straßenraumes entsprechend ausgeführt werden und die Aufenthaltsfunktion muss überwiegen. Diese Voraussetzungen liegen beim betroffenen Straßenabschnitt erst ab Haus Nr. 8 vor. Von daher könnte ab hier eine Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich erfolgen. Die derzeit ausgeführten Asphaltdeckenerneuerungsarbeiten stehen dem nicht entgegen.

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

X

keine Auswirkungen (o)

 

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

 

gez. Erik O. Schulz

gez. Henning Keune

Oberbürgermeister

Technischer Beigeordneter

 

gez. Sebastian Arlt

 

Beigeordneter

 

 

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Auswirkungen

 

 

 

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Beschlüsse

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09.06.2021 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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16.06.2021 - Umweltausschuss - vertagt

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17.06.2021 - Stadtentwicklungsausschuss - zur Kenntnis genommen

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24.06.2021 - Rat der Stadt Hagen - zur Kenntnis genommen