Beschlussvorlage - 0390/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Baumpflegesatzung Hagen hier: 4. Sachstandsbericht gem.Ratsbeschluss vom 27.09.2018 sowie § 9 und § 12 (3) Baumpflegesatzung.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Kai Gockel
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen; FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
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Vorberatung
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26.05.2021
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Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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26.05.2021
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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27.05.2021
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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09.06.2021
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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09.06.2021
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Entscheidung
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16.06.2021
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14.09.2021
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Sachverhalt
Entfällt.
Begründung
Die mit Beschluss des Rates vom 27.09.2018 beschlossene Baumpflegesatzung hat nach Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Hagen am 18.05.2019 Rechtskraft erlangt und wird seitdem angewandt. Mit dem v. g. Ratsbeschluss und der Baum-pflegesatzung selbst sind Berichtspflichten verbunden, denen mit dieser Vorlage nachgekommen wird.
1.) Bericht gem. Ratsbeschluss vom 27.09.2018.
Die folgenden Fallzahlen sind seit dem letzten Bericht mit dem Erstellungsdatum vom 31.10.2020 erhoben worden. Alle hier angegebenen Fallzahlen sind mit dem Stand vom 15.04.2021.
Folgende Berichtspflicht wurde vom Rat beschlossen:
"Die Verwaltung wird beauftragt, die praktischen Auswirkungen der Satzung sowie den Personalbedarf zwei Jahre nach Inkrafttreten der Satzung zu überprüfen und die entsprechenden Konsequenzen vorzuschlagen.
Der Umweltausschuss erhält in diesem Zeitraum halbjährlich einen Bericht.
Der Bericht soll die Fallzahlen gesamt und davon die Fälle darstellen, bei denen Maßnahmen angeordnet wurden.
Dabei sind verschiedene Fallgruppen zu unterscheiden:
a) Fälle aus den Baugenehmigungsverfahren
b) Fälle auf städtischen Grundstücken (§ 9)
c) alle sonstigen Fälle".
§ 9 "Maßnahmen an Bäumen der Stadt Hagen" besagt, "Maßnahmen an Bäumen auf öffentlichen Flächen und Privatgrundstücken der Stadt Hagen unterliegen dieser Satzung. Hier entscheidet der Wirtschaftsbetrieb Hagen. Das Umweltamt prüft die Entscheidung im Rahmen von Stichproben. Die jeweils zuständige Bezirksvertretung und der Umweltausschuss sind regelmäßig über die beabsichtigten Maßnahmen zu informieren."
Zu 1 a "Baugenehmigungsverfahren"
Im Berichterstattungszeitraum wurden im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren 19 Fälle angezeigt. In fast allen Fällen wurden normative Verweise zum Schutz des vorhandenen Baumbestandes gegeben. In fünf Fällen wurden Ersatzpflanzungen in der Stellungnahme festgesetzt, weil Bäume aufgrund der Baumaßnahmen weichen mussten. Hieraus resultiert die Pflicht, 31 Ersatzbäume zu pflanzen, wobei grundsätzlich die Möglichkeit besteht, diese Pflicht im Einzelfall in eine Ausgleichszahlung umzuwandeln. In allen anderen Fällen konnte durch die Stellungnahmen der Baumbestand geschützt werden, sofern geschützter Baumbestand im Sinne der Satzung vorhanden war.
Zu 1 b "städtische Bäume"
Im Berichterstattungszeitraum wurden insgesamt 125 Maßnahmen an städtischen Bäumen vom WBH angezeigt (Anlage I). Davon erfüllten 77 Maßnahmen Verbotstatbestände nach Baumpflegesatzung. Die restlichen 48 Fälle verteilten sich auf Bäume, die aufgrund ihres Umfangs oder der Baumart nicht unter die Satzung fallen und um Bäume, die im Rahmen von Bestandspflegemaßnahmen (§ 10 (5)) oder aufgrund der unmittelbaren Verkehrsgefährdung (§ 5 (3)) gefällt oder eingekürzt werden mussten.
Die 77 Fälle, die nach Baumpflegsatzung zu beurteilen waren, teilen sich wie folgt auf die Stadtbezirke auf:
BV Mitte 23 Bäume
BV Nord 25 Bäume
BV Hohenlimburg 6 Bäume
BV Eilpe-Dahl 9 Bäume
BV Haspe 14 Bäume
Summe 77 Bäume
Die 77 Fälle, die nach Baumpflegsatzung zu beurteilen waren, verteilten sich auf folgende Baumarten:
Acer-Arten (Ahorne) 21 Stück
Aesculus-Arten 8 Stück
Betula-Arten (Birken) 16 Stück
Carpinus-Arten (Hainbuchen) 3 Stück
Fraxinus-Arten (Eschen) 7 Stück
Populus-Arten (Pappeln) 5 Stück
Robinia-Arten 1 Stück
Salix-Arten (Weiden) 2 Stück
Sorbus-Arten (Mehlbeeren) 8 Stück
Tillia-Arten (Linde) 6 Stück
Gesamtsumme: 77 Stück
Durch die Eingriffe in den nach Baumpflegesatzung geschützten städtischen Baumbestand ergibt sich eine Ersatzpflicht in Höhe von 113 Baumpflanzungen (§ 10). Nach Überprüfung durch das Umweltamt führt der WBH nur nach Baumpflegsatzung genehmigungsfähige Maßnahmen durch und wendet die Satzung diesbezüglich korrekt an. Bis jetzt hat die Stadt ihre Ersatzpflanzungspflicht noch erfüllt, da es nach Auskunft des WBH zu Verzögerungen bei der Ausschreibung gekommen ist und diese nicht mehr fristgemäß vor der Pflanzperiode 2020/2021 durchgeführt werden konnte. Voraussetzung für die Erfüllung der Ersatzpflanzungsverpflichtungen ist, dass die entsprechenden Mittel in den Haushalt eingestellt werden, um den WBH zu beauftragen. Auf Basis des Berichtes für den Zeitraum vom 16.05.-17.10.2019, in dem sich das Erfordernis von 135 Ersatzpflanzungen ergab, wurden 125.000,- € pro Jahr in den Doppelhaushalt 2020/21 eingestellt. Diese Mittel wurden nach Auskunft des WBH inzwischen an ihn übertragen und die Unterlagen seien soweit vorbereitet, dass die Vergabe zum Herbst 2021 erfolgen kann. Die Standorte und Baumarten der geplanten Pflanzungen können der Anlage II entnommen werden. Nach dem ursprünglichen Kostenansatz des WBH aus Oktober 2019, von 800 - 900 € pro Baumpflanzung, ergeben sich für den jetzigen Berichterstattungszeitraum vom 31.10.-15.04.2021 für die erforderliche Ersatzpflanzung von 113 Bäumen Kosten in Höhe von 101.700,- €.
Mit Blick auf die extremen Witterungsbedingungen der vergangenen zwei Jahre und dem Fortschreiten der Klimaveränderung ist schon jetzt festzustellen, dass der Aufwand für die Planung von Baumpflanzungen im innerstädtischen Bereich und der technische Aufwand für die Herstellung nachhaltig funktionierender Pflanzgruben aufwändiger sein wird als zunächst angenommen. Daher ist absehbar, dass der o. g. Betrag von 800 - 900 € pro Baum nicht ausreichend sein wird, die erforderliche Ersatzpflanzung herzustellen. Der Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung, bei dem die Zuständigkeit für die städtische Freiraum- und Grünordnungsplanung liegt, wird hierzu separat berichten.
Zu 1 c "sonstige Fälle"
Im Berichterstattungszeitraum gingen insgesamt ca. 441 sonstige Fälle ein. Diese verteilten sich auf ca. 400 telefonische und digitale Anfragen sowie 41 Anträge für genehmigungspflichtige Maßnahmen auf Privatgrundstücken. In sieben Fällen wurden Ersatzpflanzungen gem. § 10 festgesetzt, aus denen sich die Verpflichtung zur Pflanzung von 40 Bäume ergibt. Insgesamt wurden 30 Ortstermine durchgeführt, die Dauer der Termine variierte zwischen 30 min und 2 Stunden zzgl. der An- und Abfahrtzeiten.
2.) Bericht zu § 12
Gem. § 12 (3) "Verwendung von Ausgleichszahlungen" besteht ferner folgende Berichtspflicht:
"Das Umweltamt Hagen erstattet den Bezirksvertretungen und dem Ausschuss für Umwelt, Stadtsauberkeit, Sicherheit und Mobilität jährlich einen Bericht über die Verwendung der Mittel und die finanzielle Ausstattung des Pools."
Im Berichterstattungszeitraum wurden zwei Ausgleichszahlungen in einer Gesamthöhe von 5.687,50 € vereinnahmt. Der Pool Baumpflege verfügt nun insgesamt über 11.367,20 €. Diese Gelder wurden zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch nicht verausgabt.
Personalkapazität
Die Wochenarbeitszeit des Sachbearbeiters liegt inzwischen bei 39 Stunden. Es hat sich wie erwartet herausgestellt, dass zur Umsetzung der Baumpflegesatzung eine Fachkraft in vollem Stellenumfang erforderlich ist. Es besteht weiterhin die Problematik, dass gerade in den Wintermonaten eine besonders hohe Arbeitsbelastung vorliegt. Die Vorgänge und Anfragen können dann nicht zeitnah abgearbeitet werden. Im Urlaubs- und Krankheitsfall des Sachbearbeiters gibt es keine vollwertige Vertretung.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung (Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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X | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
X | positive Auswirkungen (+) |
Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:
(Optimierungsmöglichkeiten nur bei negativen Auswirkungen)
Der Schutz des städtischen Baumbestandes ist praktizierter Klimaschutz.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
X | Es entstehen folgende Auswirkungen: |
- Auswirkungen auf den Haushalt
Kurzbeschreibung:
(Bitte eintragen)
Die Fällung von Bäumen, die unter die Baumpflegesatzung fallen, löst eine Verpflichtung zur Ersatzpflanzung aus. Für die Bäume in öffentlichen Parks und Grünflächen ist die Stadt Hagen ersatzpflichtig |
1.2 Investive Maßnahme in Euro
Teilplan: | 5510 | Bezeichnung: | Öffentliches Grün |
Finanzstelle: | 5000475 | Bezeichnung: | Ersatzpflanzung nach Baumpflegsatzung |
Finanzposition: | 785300 | Bezeichnung: | Auszahlungen für sonstige Baumaßnahmen |
Finanzposition (Bitte überschreiben) | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 |
Auszahlung (+) 785300 | 125.000,00 € | 125.000,00 € |
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Eigenanteil | 125.000,00 € | 125.000,00 € |
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Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben
X | Die Finanzierung ist im laufenden Haushalt bereits eingeplant. |
- Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
Die Anschaffungs- und Herstellungskosten für die Anpflanzung von Bäumen werden in der Bilanz auf den jeweiligen Grundstücken aktiviert. Es entsteht kein jährlicher Abschreibungs-aufwand. |
- Folgekosten in Euro:
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil (1,5% des Eigenanteils) | 1.875,00 € |
b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
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d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) |
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e) personelle Folgekosten je Jahr |
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Zwischensumme | 1.875,00 € |
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
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Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt | 1.875,00 € |
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| Auftragsangelegenheit |
X | Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
| Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
| Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
| Vertragliche Bindung |
| Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
| Ohne Bindung |
gez. | gez. |
Sebastian Arlt Beigeordneter | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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116 kB
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2
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(wie Dokument)
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484,6 kB
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