Beschlussvorlage - 0179/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

1. Der Rat der Stadt Hagen nimmt den beiliegenden Sachstandsbericht zum Integrierten Klimaanpassungskonzept der Stadt Hagen zur Kenntnis.
 

2. Der Rat der Stadt Hagen beschließt das beiliegende Integrierte Klimaanpassungskonzept der Stadt Hagen.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

 

Begründung

 

Das Integrierte Klimaanpassungskonzept der Stadt Hagen (InKlaH) wurde am 20.03.2019 vom Umweltausschuss zur Kenntnis genommen (DS 0242/2019). Ein Ratsbeschluss zur Umsetzung existiert bislang jedoch nicht. Für eine konsequente Umsetzung des Konzepts wäre dies aus verschiedenen Gründen aber erforderlich, weshalb die Verwaltung einen diesbezüglichen Ratsbeschluss empfiehlt.

Ein Ratsbeschluss kann insbesondere einen besseren Zugang zu diversen Förderprogrammen ermöglichen. So ist es bei der Beantragung von Fördermitteln in den Bereichen Klimaschutz und Klimaanpassung erfahrungsgemäß sehr häufig eine Grundvoraussetzung, dass ein Ratsbeschluss zu einer entsprechenden konzeptionellen Grundlage vorliegt. Da solche Förderprogramme in der Regel auch sehr kurzfristig aufgelegt werden und meist ein schnelles Handeln erfordern, würde ein bereits vorliegender Ratsbeschluss die Ausgangssituation bzw. Handlungsfähigkeit der Verwaltung hinsichtlich zukünftiger Förderprogramme deutlich verbessern.

 

Weiterhin ist ein Ratsbeschluss essentiell für die Ausgestaltung und Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen innerhalb der Stadtentwicklung und Stadtplanung, da sich viele Vorhaben und Konzepte aus diesem Bereich auf die Ergebnisse und Maßnahmen des Integrierten Klimaanpassungskonzepts stützen. Zu nennen seien an dieser Stelle das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK), der Kriterienkatalog „Klima- und Umweltstandards in der verbindlichen Bauleitplanung“ sowie das Integrierte Freiraumentwicklungskonzept. Das Klimaanpassungskonzept für die Stadt Hagen bildet damit die konzeptionelle Grundlage für ein nachhaltiges und klimagerechtes Flächenmanagement und soll als Entscheidungsgrundlage für die städtebauliche Entwicklung (Innen- und Außenentwicklung) dienen.

 

Zudem befindet sich derzeit ein Klimaanpassungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen in der Vorbereitung. Dem bereits beschlossenen Entwurf des Gesetzes ist zu entnehmen, dass die Notwendigkeiten der Klimaanpassung auch im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge zukünftig Berücksichtigung finden sollen. Mit einem Ratsbeschluss zum Integrierten Klimaanpassungskonzept würde die Stadt Hagen dem bereits heute nachkommen und der wachsenden Bedeutung des Themas Klimaanpassung Rechnung tragen. An dieser Stelle sei auch auf den Ratsbeschluss zum Klimanotstand der Stadt Hagen hingewiesen (DS 0610-1/2019). So hat die Stadt Hagen mit der Ausrufung des Klimanotstands den Klimawandel und seine schwerwiegenden Folgen als Aufgabe von höchster Priorität anerkannt und beschlossen, wenn möglich jene Entscheidungen prioritär zu behandeln, welche den Klimawandel oder dessen Folgen abschwächen. Ein Ratsbeschluss zum Integrierten Klimaanpassungskonzept wäre demnach auch eine konsequente Haltung in Bezug auf den Klimanotstandsbeschluss.


 

Bereits heute bietet das Klimaanpassungskonzept der Stadt Hagen mit den darin enthaltenen Maßnahmensteckbriefen den notwendigen Handlungsrahmen für die Umsetzung entsprechender Klimaanpassungsmaßnahmen. Die Entwicklung und Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen betreffen viele Fachressorts und Disziplinen. Daher sollte die Bearbeitung der Aufgaben durch integriertes Verwaltungshandeln unter Beteiligung aller relevanten Fachabteilungen erfolgen. So obliegt die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen einer Vielzahl an unterschiedlichen Akteuren, da es sich bei der Klimaanpassung um ein Querschnittsthema handelt, das sich über die verschiedensten Fachgebiete erstreckt (z.B. Bauleitplanung, kommunale Gebäude, Hochwasserschutz, Grüne Infrastruktur). Der aktuelle Umsetzungsstand der einzelnen Maßnahmen aus dem Integrierten Klimaanpassungskonzept ist der Anlage zu entnehmen. Diese beinhaltet das Ergebnis einer Abfrage, die bei den jeweils federführenden Ämtern und Institutionen durchgeführt wurde. Damit dient dieser Sachstandsbericht gleichzeitig auch als Antwort der Verwaltung auf den Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Umsetzungsstand Klimaanpassung“ (DS 0751/2020).

 

Diese Beschlussvorlage hat zunächst keine finanziellen Auswirkungen. Das Klimaanpassungskonzept wurde in engem Bezug zu bereits bestehenden Konzepten und Ratsbeschlüssen entwickelt und gibt zunächst nur einen Handlungsrahmen vor. Wenn für die Umsetzung von konkreten Maßnahmen zusätzliche finanzielle Ressourcen oder Änderungen von Verwaltungsvorschriften erforderlich sind, werden diese im Rahmen von separaten Einzelvorlagen in den zuständigen Fachgremien politisch beraten. So sind für verschiedene Maßnahmen zusätzliche personelle und auch finanzielle Ressourcen notwendig. Die konkrete Umsetzung hängt daher auch von der jeweiligen städtischen Haushaltssituation ab. Die Inanspruchnahme von Fördermitteln ist dann ebenfalls bei den verschiedenen Maßnahmen einzeln zu prüfen. Die im Klimaanpassungskonzept aufgeführten Maßnahmen sind und werden auch weiterhin auf Fördermöglichkeiten verschiedener Programme überprüft (vgl. auch DS 0180/2021).

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

x

sind nicht betroffen

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

x

positive Auswirkungen (+)

 

Kurzerläuterung:

Durch die Umsetzung des Integrierten Klimaanpassungskonzeptes werden die Auswirkungen des Klimawandels verringert.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

 

gez. Erik O. Schulz

gez. Henning Keune

Oberbürgermeister

Technischer Beigeordneter

 

 

 

gez. Margarita Kaufmann

 

Beigeordnete

 

 

 

gez. Christoph Gerbersmann

 

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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06.05.2021 - Haupt- und Finanzausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst aufgrund der in der Ratssitzung vom 15.04.2021 (Vorlage 0305/2021) beschlossenen Delegierung folgenden Beschluss:

 

1. Der Rat der Stadt Hagen nimmt den beiliegenden Sachstandsbericht zum Integrierten Klimaanpassungskonzept der Stadt Hagen zur Kenntnis.
 

2. Der Rat der Stadt Hagen beschließt das beiliegende Integrierte Klimaanpassungskonzept der Stadt Hagen.

Abstimmungsergebnis:

 

X

Der Tagesordnungspunkt wird einstimmig an den Ausschuss für Umwelt-, Klimaschutz und Mobilität am 16.06.2021 überwiesen.

 

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16.06.2021 - Umweltausschuss - vertagt

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24.06.2021 - Rat der Stadt Hagen - vertagt

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14.09.2021 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

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23.09.2021 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen