Berichtsvorlage - 0149/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorschlag der SPD-Fraktion: Durchgängige Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h auf Eugen-Richter- und Buscheystraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Bearbeitung:
- Stefanie Wiener
- Beteiligt:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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23.02.2021
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Entscheidung
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16.06.2021
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14.09.2021
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Sachverhalt
Die Bezirksvertretung Hagen- Mitte hat der Verwaltung in ihrer Sitzung am 25.11.2020 empfohlen, auf der Eugen- Richter- Straße und der Buscheystraße von der Einmündung Rehstraße bis zur Einmündung in den Bergischen Ring eine durchgängige Tempo-30-km/h- Beschränkung einzurichten.
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität ist ebenfalls zu beteiligen.
In der Sitzung am 25.11.2020 wurde von der Straßenverkehrsbehörde mitgeteilt, dass Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nach § 45 Abs. 9 der StVO nur angeordnet werden können, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht. Beschränkungen können jedoch auch zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm und Abgasen in Betracht kommen.
Dieses gilt nicht für die Anordnung von Tempo- 30- Zonen und für innerörtliche streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkungen von 30 km/h auf Vorfahrtstraßen im unmittelbaren Bereich vor schützenswerten Einrichtungen mit zeitlicher Beschränkung.
Auch wenn es sich nicht mehr um eine klassifizierte Straße handelt, bleibt es dennoch eine stark belastete, funktionsfähige Hauptverkehrsachse, die den Verkehr bündelt und dadurch „oben“ ebenso wie die Bahnhofshinterfahrung „unten“ das gesamte Quartier Wehringhausen entlastet.
Mit einem vorhandenen Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge über 3,5 t (Anlieger frei) wird bereits der LKW- Verkehr herausgenommen.
Die Anordnung von Tempo- 30- Zonen soll auf der Grundlage einer flächenhaften Verkehrsplanung der Gemeinde vorgenommen werden. Dabei ist ein leistungsfähiges öffentliches Vorfahrtstraßennetz sicherzustellen.
Zonen- oder Geschwindigkeitsbeschränkungen kommen somit nur dort in Betracht, wo der Durchgangsverkehr von geringer Bedeutung ist. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Grundregel in einer Tempo- 30- Zone „rechts vor links“ ist und Signalanlagen unzulässig sind. Ausdrückliche Vorfahrtregelungen dürfen nur ausnahmsweise erfolgen.
Derzeit sind folgende Lichtsignalanlagen vorhanden:
Grünstraße (Kreuzungssignalisierung),
Christian- Rohlfs- Straße (Kreuzungssignalisierung),
Bachstraße (FGÜ),
Gutenbergstraße (FGÜ),
Franklinstraße (FGÜ).
Auf der Buscheystraße und Eugen- Richter- Straße verkehren die Buslinien 525, 543 und der NE 4 in Fahrtrichtung Haspe mit einer weitergehenden Erschließung über den Konrad- Adenauer- Ring und die Hestert.
Bereits jetzt hat die Hagener Straßenbahn darauf hingewiesen, dass eine „Rechts- vor- Links- Regelung“ für den Buslinienverkehr nicht tragbar sei, da dieses an jeder Einmündung zu Beschleunigungs- und Verzögerungsvorgängen bis hin zum Stillstand führt. Dieses ist für Fahrgäste sehr unangenehm. Die Gefahr von Stürzen in den Fahrzeugen steigt und daraus resultieren längere Fahr- und Reisezeiten, die wiederum zu einer Erhöhung des betrieblichen Aufwands führen.
In Tempo- 30- Zonen sind benutzungspflichtige Radwege (Zeichen 237, 240, 241 StVO) nicht zulässig. Radschutzstreifen können jedoch errichtet werden. Es ist zu berücksichtigen, dass weiterhin Fahrbahnrandhaltestellen angefahren werden müssen und dass andere Fahrzeugführer diese Fahrbahnmarkierung bei Bedarf auch überfahren dürfen, zudem ist der Radfahrer in einer Tempo- 30- Zone bereits durch die niedrigere Geschwindigkeit geschützt.
Tempo- 30- Zonen werden von der Straßenverkehrsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde angeordnet.
Aufgrund der Beschlussfassung wurde die Bezirksregierung am 27.11.2021 um Zustimmung zur Geschwindigkeitsreduzierung gebeten:
Bereits jetzt ist die Eugen- Richter- Straße zwischen der Einmündung Rehstraße und Franklinstraße von 6.00- 22.00h auf 30 km/h reduziert. Dort befindet sich die Gesamtschule „FESH“, die Kindertagesstätte „Wehringhauser Stadtmäuse“, eine Sporthalle und eine Einrichtung für betreutes Wohnen.
Zudem wurde bereits auf der Buscheystraße in Fahrtrichtung Bergischer Ring aufgrund einer Unfallauffälligkeit in Höhe des Parkhauses des „Facharztzentrums Hagen“ auf einem Teilstück 30 m/h installiert.
Es würde sich bei einer Realisierung der gewünschten Geschwindigkeitsreduzierung demnach nur noch um einen Lückenschluss handeln.
Der Bereich hat durch die Öffnung der Bahnhofshinterfahrung insgesamt erheblich an Verkehrsbedeutung verloren.
Entsprechend wurde die Straße bereits von einer Landesstraße (L702) zu einer Gemeindestraße umgewandelt.
Der Lärmaktionsplan der Stufe III schlägt für die Buscheystraße und die Eugen- Richter- Straße als Maßnahme 2.1 zudem bereits eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h vor.
Im Rahmen des Projektes „Soziale Stadt Wehringhausen“ wurden bereits etliche aufeinander abgestimmte Projekte in den Bereichen Städtebau, Wohnen und Soziales realisiert, um zu einer Verbesserung der Lebensqualität im Stadtteil beizutragen und den Fußgänger und den Radfahrer zu priorisieren.
Die Straßen sind durch eine enge, mehrgeschossige Bebauung geprägt, die den Verkehrslärm und die Abgasbelastung entsprechend potenzieren.
Die Achse ist insgesamt Schulweg. So befindet sich dort in der Eugen- Richter- Straße neben der Gesamtschule „FESH“ noch die „Janusz- Korczak- Schule“. In der Buscheystraße sind die Schulen „Friedrich- Bodelschwingh“ und „Emil- Schumacher“ angesiedelt.
Zudem bestehen neben der bereits erwähnten Kindertagesstätte „Wehringhauser Stadtmäuse“ auch noch drei weitere Kindergärten und in der Eugen- Richter- Straße noch zwei Kindergärten flankierend der Buscheystraße.
Aufgrund der hohen Bevölkerungsdichte würde eine Vielzahl von Menschen von der Verkehrsberuhigung profitieren.
Mit Schreiben vom 21.12.2020 teilte die Bezirksregierung mit, dass bei einer möglichen Geschwindigkeitsreduzierung aus Lärmschutzgründen nicht nur auf die Höhe des Lärmpegels, sondern auf alle Umstände des Einzelfalls einzugehen ist.
Eine weitergehende Geschwindigkeitsreduzierung aus Gründen der Gefahrenabwehr ist nicht möglich. Es bestehen keine weiteren Zugänge von schützenswerten Einrichtungen zur Straße, die Unfalllage ist unauffällig.
Einer Ausweisung als Tempo- 30- Zone wurde nach § 45 Abs. 1c StVO ausdrücklich nicht zugestimmt, da es sich aktuell noch um eine Vorfahrtstraße handelt.
Fazit:
Es ist demnach zunächst eine Berechnung nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-19) erforderlich.
Da hier bei der Fachverwaltung aktuell keine Personalkapazitäten zur Verfügung stehen, muss voraussichtlich eine Finanzierung für die Beauftragung eines Ingenieurbüros geprüft werden.
Zudem ist zu prüfen, wie sich eine Geschwindigkeitsreduzierung auf die Koordinierung der Lichtsignalanlagen und den Verkehrsfluss auswirken würde.
Diese Prüfung erfolgt durch den Fachbereich 61.
Finanzielle Situation:
Wie oben erwähnt, muss im vorliegenden Fall eine repräsentative Lärmberechnung gemäß RLS-19 erfolgen.
Da das Thema „Lärm“ in der Fachverwaltung organisatorisch neu geordnet werden soll, ist derzeit in keinem Fachbereich ein Budget für die Beauftragung eines Ingenieurbüros eingeplant.
Gegebenenfalls muss nach Klärung der Sachlage ein Deckungsvorschlag des betroffenen Fachbereiches oder Amtes erfolgen.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung (Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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X | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
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X | positive Auswirkungen (+) |

23.02.2021 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - geändert beschlossen
Beschluss:
- Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte bittet die Verwaltung, für den Bereich der Eugen-Richter-Straße und Buscheystraße ein entsprechendes Lärmschutzgutachten nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-19) in Auftrag zu geben.
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung |
SPD | 4 |
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CDU | 4 |
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Bündnis 90/ Die Grünen | 3 |
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AfD | 2 |
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Hagen Aktiv | 1 |
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FDP | - | - | - |
Die Linke. | 1 |
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Die Partei | 1 |
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X | Einstimmig beschlossen | ||
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Dafür: | 16 | ||
Dagegen: | 0 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||