Mitteilung - 0402/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Mit dem DUH-Vergleichsbeschluss hat sich die Stadt dazu verpflichtet, den Grenzwert für Stickstoffdioxid im Stadtgebiet von Hagen im Jahr 2020 einzuhalten. Nach den zwischenzeitlich vorliegenden, endvalidierten Messdaten des Umweltministeriums für das Jahr 2020 wird an allen Messstellen in Hagen der Grenzwert für Stickstoffdioxid eingehalten.

 

Begründung

Nachdem der Jahresgrenzwert für Stickstoffdioxid am Märkischen Ring und am Graf-von-Galen Ring von den monatlichen Einzelwerten im Jahr 2020 teilweise überschritten wurde,

wird nach den zwischenzeitlich vorliegenden, endvalidierten Messdaten des Umweltministeriums für das Jahr 2020 an allen Messstellen in Hagen der Grenzwert für Stickstoffdioxid eingehalten. Damit wird erstmals seit Beginn der Immissionsmessungen in Hagen im Jahr 2004 der rechtsverbindliche Grenzwert für Stickstoffdixoid an allen Hagener Messstellen eingehalten. Das gilt auch für die neu hinzugekommen Messstationen „Bergischer Ring“ und „Eckeseyer Straße“ (s. Abb.1).

 

 

Abb. 1: Stickstoffdioxidmesswerte des Jahres 2020 (LANUV NRW; Stand: 02.02.2021)

 

Nach Fertigstellung der Marktbrücke werden sich die DTV-Werte am GvG-Ring voraussichtlich wiederum deutlich reduzieren.

Zur Wirkungskontrolle der bisher umgesetzten Maßnahmen wird das LANUV NRW am 30.06.2021 aus den bis dahin vorliegenden NO2-Monatsmittelwerten einen sog. „Gleitenden Jahresmittelwert“ bilden. Sollte eine Grenzwerteinhaltung bis zum 30.06.2021 nicht möglich sein, werden gemäß dem am 28.02.2020 mit der DUH geschlossenen Vergleich kurzfristig weitere Maßnahmen ergriffen, die eine Einhaltung der Grenzwerte sicherstellen (siehe LRP Hagen 2020).

 

 

 

 

Die Messwerte des LANUV NRW für Januar bis März 2021 liegen vor. Gegenüber den Vormonaten steigen die Märzwerte am Märkischen Ring und am Bergischen Ring an, die Werte für den Graf-von-Galen-Ring sinken im März wieder ab und an der  Eckeseyer Str. bleibt der Wert gleich.

An allen Messstationen liegen die Werte (Stand 03/2021) unter oder genau auf dem Grenzwert von 40 µg/m3 .

 

Abb. 2: Vorläufige Stickstoffdioxidmesswerte des Jahres 2021 (LANUV NRW Stand: 31.03.2021)

 

Um die Grenzwerteinhaltung auch zukünftig sicher zu stellen, wird es entscheidend darauf ankommen, den DTV-Wert am Märkischen auch weiterhin unter dem vereinbarten DTV-Wert  von 31.000 Fz/d mit den angeordneten verkehrslenkenden und ordnungsrechtlichen Maßnahmen (LKW-Durchfahrtverbot, 30 km/h Geschwindigkeitsreduzierung) zu halten.  Zumal das Jahr 2020 aus lufthygienischer Sicht unter meteorologischen und unter „COVID-19“ Aspekten sehr günstig war.

Ein besonderes Augenmerk sollte dabei auch auf den Graf-von-Galen-Ring gerichtet werden, da hier der Grenzwert mit 39 µg/m3 nur denkbar knapp eingehalten wird. Hierfür ist auch der verhältnismäßig hohe ÖPNV-Anteil am Gesamtverkehrskommen verantwortlich, wie die Verursacheranalyse des Luftreinhalteplans Hagen 2020 zeigt. So leisten am Graf-von-Galen-Ring die Busse mit 16 %, nach den PKW (30%), den zweithöchsten Beitrag aus der Gruppe des lokalen Kfz-Verkehrs (s. Abb. 3). 

 

Abb. 3 Verursacheranalyse LRP Hagen 2020

 

 

 

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

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x

sind nicht betroffen

 

sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben)

 

Kurzerläuterung:

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

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+

positive Auswirkungen (+)

 

keine Auswirkungen (o)

 

negative Auswirkungen (-)

 

 

Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:
(Optimierungsmöglichkeiten nur bei negativen Auswirkungen)

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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X

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

gez.

 

Sebastian Arlt

Beigeordneter

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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16.06.2021 - Umweltausschuss