Beschlussvorlage - 0254/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Masterplan "Nachhaltige Mobilität" - Stand der Bearbeitung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB5/P - Projektmanagement
- Bearbeitung:
- Holger Klinkmann
- Beteiligt:
- FB11 - Personal und Organisation; FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung; FB69 - Umweltamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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16.06.2021
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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17.06.2021
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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24.06.2021
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Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Der Rat der Stadt Hagen beschloss am 12.07.2018 den Masterplan „Nachhaltige Mobilität“ (Vorlagen DS 0709/2018, 0709-1/2018, 0709-2/2018). Durch Beschluss vom 23.05.2019 legte der Rat der Stadt Hagen die Prioritäten der Bearbeitung der Maßnahmen in städtischer Trägerschaft fest (Vorlage DS 0204/2019). Mit den Vorlagen DS 1201/2019 und 0486/2020 stellte die Verwaltung Sachstandsberichte vor.
In der Sitzung am 07.09.2020 bat der Ausschuss für Umwelt, Stadtsauberkeit, Sicherheit und Mobilität die Verwaltung, einen weiteren Sachstandsbericht vorzulegen und künftig halbjährlich zu berichten. Pandemiebedingt kann der Bericht erst jetzt den Fachausschüssen vorgelegt werden. Der aktuelle Sachstand ist den beigefügten Übersichten zu entnehmen:
Anlage 1 – Maßnahmen in städtischer Trägerschaft
Anlage 2 – Maßnahmen in Trägerschaft Dritter
Die Anlage 3 beinhaltet eine Gegenüberstellung der Maßnahmen des Masterplans „Nachhaltige Mobilität“, der Maßnahmen des Luftreinhalteplans 2020 für die Stadt Hagen und der Maßnahmen, die Gegenstand des am 25.02.2020 zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen, der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) und der Stadt Hagen vor dem Oberverwaltungsgericht Münster geschlossenen Vergleichs im Klageverfahren „Luftreinhalteplan für die Stadt Hagen“ sind (vgl. auch DS 0231/2020). Der Vergleich erfordert eine Anpassung der vom Rat der Stadt Hagen beschlossenen Maßnahmen und Prioritäten zur Abarbeitung der Maßnahmen des Masterplans „Nachhaltige Mobilität“. Der Masterplan erlaubt derartige Anpassungen, er ist nicht als statisches Projekt zu verstehen, sondern als kontinuierlicher Prozess, der Änderungen erfordert und zulässt (vgl. Randnummer 17 des Masterplans). Folgende Maßnahmen sind betroffen:
- Die Maßnahme 2.7 „Nutzung von 2 Fahrspuren des Graf-von-Galen-Ringes für den Radverkehr nach Fertigstellung der Bahnhofshinterfahrung“ erhält die Priorität „mittel“ (bisher „gering“). Die weitere Prüfung erfolgt im Rahmen des Integrierten Stadtteilentwicklungskonzeptes (INSEK) „Innenstadt“.
- Die Maßnahme 3.3 „E-Einsatzfahrzeuge Stadt“ erhält die Priorität „hoch“.
- Die Maßnahme 3.6 „(E-)Car-Sharing“ erhält die Priorität „mittel“ (bisher „gering“).
- Die Maßnahme 3.14 „Einsatz emissionsarmer Schienenfahrzeuge“ wird aus dem Masterplan gestrichen, da überregionale Vereinbarungen erforderlich wären und die Stadt keine direkten Einflussmöglichkeiten hat. Die Ausschreibung des Einsatzes entsprechender Fahrzeuge obliegt dem Schienenpersonennahverkehr-Aufgabenträger (VRR).
- Die Maßnahme 5.15 (Erarbeitung eines umfassenden Fußgängerverkehrskonzeptes) wird herabgestuft auf „mittel“. Die Maßnahme ist aufgrund ihrer nur geringen Auswirkungen gegenüber dem Themenkomplex „Radverkehr“ als nachrangig zu betrachten, für den beim zuständigen Fachbereich nicht hinreichend Personal zur Verfügung steht.
- Die Maßnahme M 34 des Luftreinhalteplanes „Fuhrparkumstellung des Wirtschaftsbetriebes Hagen AöR (WBH)“ wird als neue Maßnahme in der Trägerschaft Dritter in den Masterplan aufgenommen.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung (Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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x | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
x | positive Auswirkungen (+) |
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
x | Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen. |
Rechtscharakter
x | Beschluss Rat, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
gez. Erik O. Schulz | gez. Henning Keune |
(Oberbürgermeister) | (Technischer Beigeordneter) |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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78,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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52,7 kB
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3
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(wie Dokument)
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164,9 kB
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