Beschlussvorlage - 0201/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Jahresbericht der Unteren Denkmalbehörde 2019/2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Iris Schmidt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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17.06.2021
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Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
- Vorbemerkungen
Schon vor dem offiziellen Inkrafttreten des neuen Geschäftsverteilungsplans des Fachbereichs Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung hatte sich die Untere Denkmalbehörde organisatorisch aus der Unteren Bauaufsichtsbehörde gelöst und die Aufgaben einer eigenen Abteilung im Fachbereich wahrgenommen, somit können die Belange und das Wissen der Denkmalpflege weit früher in die Planungen der Stadtentwicklung und Stadtplanung mit einbezogen werden. Die Aufgaben der Stadtbildpflege und Stadtgestaltung wurden im Juli 2019 in die Abteilung Stadtentwicklung, Rahmenplanungen und Entwicklungskonzepte übertragen.
Durch die Änderung des Denkmalschutzgesetzes im Jahre 2013, ist die archäologische Denkmalpflege bei vielen Bauvorhaben und vor allem bei der Entwicklung von Gewerbe- und Wohnbauflächen im Vorfeld zu beteiligen. Um im Vorfeld gezielt und damit kosten- und zeitsparend, die Maßnahmen zu begleiten, wurde das Team der Denkmalbehörde um eine Archäologin erweitert.
Die Landesregierung arbeitet seit einigen Jahren an umfangreichen Änderungen des Denkmalschutzgesetzes. Im Vordergrund steht dabei, das Gesetz klarer zu fassen und Verfahren und Abläufe in den Denkmalämtern einheitlicher zu gestalten. Der endgültige Entwurf soll in 2021 beschlossen werden. Das hat Auswirkungen auf die Arbeit der kommunalen Denkmalpflege und wird einen zusätzlichen Anspruch an die Qualifikation der Mitarbeitenden bedingen
Durch die Änderung der Landesbauordnung, insbesondere die Überführung von genehmigungspflichtigen Bauvorhaben in die Genehmigungsfreiheit muss die Untere Denkmalbehörde aktiv auf die Bauherr*innen bzw. Eigentümer*innen zugehen. Des Weiteren ist eine noch intensivere Betreuung vorhandener Baudenkmäler sowie eine kontinuierliche Fortführung der Denkmalliste erforderlich. Mit der teilweisen Genehmigungsfreiheit von Abbrüchen (Gebäude mit geringer Höhe, Wintergärten, Pavillons und sonstigen Anbauten) im Bauordnungsrecht büßt die Denkmalbehörde einen großen Teil ihrer Einflussnahme bei geplanten Maßnahmen ein, da keine Beteiligung im Baugenehmigungsverfahren mehr vorgesehen ist. Um eine Rechtsgrundlage zur Einflussnahme zu schaffen ist es daher umso wichtiger, das Kulturgüterverzeichnis aus den 1980er Jahren endlich zum Abschluss zu bringen und den Kontakt zu den Denkmaleigentümern zu verstetigen. Es sind noch rd. 400 Denkmäler in die Denkmalliste mit aufzunehmen, auch das bindet zusätzlich personelle Kapazitäten.
- Evaluation
Landesförderung
Die Landesförderung in der Denkmalpflege ist in den letzten Jahren wieder kontinuierlich gestiegen. In 2019 knapp 13. Mio. Euro, in 2020 knapp 15 Mio. Euro und in 2021 werden es 25 Mio. Euro sein. Dabei hat vor allem der Anteil für die Baudenkmalpflege erheblich zugenommen. Das hat eine sehr positive Auswirkung sowohl auf die Quantität als auch auf die Qualität der denkmalpflegerischen Maßnahmen. Die städtische Denkmalbehörde wird in den letzten Jahren zunehmend von der Bezirksregierung in die einzelnen Fördermaßnahmen eingebunden und ist oftmals ausschlaggebend dafür, ob und in welcher Höhe ein Objekt gefördert wird. Auch die Pauschalmittel, die der Stadt anteilig vom Land zur Verfügung gestellt werden, sind entsprechend gestiegen und so war es in 2020 möglich, private Denkmaleigentümer mit Summen von bis zu 10.000 Euro bei der Erhaltung ihrer Denkmäler zu unterstützen.
Stadtarchäologie
Im Frühjahr 2019 ist es gelungen, die Stadt Hagen in den Rang einer Stadtarchäologie zu erheben.
Damit ist es Hagen möglich an der Landesförderung für Bodendenkmalpflege zu partizipieren. Diese Finanzmittel dienen zur Finanzierung von laufenden Kosten im Bereich der Bodendenkmalpflege, aber vor allem für gezielte Forschungsprojekte.
Darüber hinaus können Bodenfunde aus dem Stadtgebiet nun in Hagen verbleiben. Sie werden im Archäologiedepot aufbewahrt bzw. im Museum Wasserschloss Werdringen der Öffentlichkeit präsentiert. Hierzu arbeitet die Denkmalbehörde im engen Schulterschluss mit dem Fachbereich 49. Auch das ist Voraussetzung für die Anerkennung als Stadtarchäologie
Die Stadtarchäologie Hagen ist nicht nur für die Außendarstellung der Stadt von großer Bedeutung, sie nimmt auch innerhalb der fachlichen Infrastruktur der LWL-Archäologie und der Stadt Hagen eine Schlüsselstellung ein.
Seit der Gründung der Stadtarchäologie sind nicht nur neue Vorgänge wie "Archäologische Begleitung" oder die Aufnahmen von "Fundmeldungen", der aktiven "Hobbyarchäologen" hinzugekommen. Auch die Stellungnahmen im Rahmen von Bauleitverfahren haben an Umfang zugenommen. Oft resultieren aus den Stellungnahmen archäologische Begleitungen, die im Vorfeld zu ersten Erschließungsmaßnahmen wie zuletzt an der Haßleyer Straße, durchgeführt werden.
Städtebaulich relevante Projekte
Neben dem Baustein Stadtarchäologie bildet die Begleitung bedeutender Hagener Denkmäler einen weiteren Schwerpunkt in der Abteilung.
Hohenhof
Die intensive Beschäftigung mit den Gebäuden des Hagener Impulses, allen voran natürlich dem Hohenhof in seiner Gesamtheit und die Wiederherstellung des Gartens im Rahmen der IGA 2027 sowie die Erarbeitung einer Erhaltungs- und Gestaltungsatzung sind wichtige Themen.
Haus Harkorten
Ein weiteres, wichtiges Projekt sind die Planungen und Maßnahmen an der Gutsanlage Haus Harkorten und hier in den letzten Jahren vor allem die Rettung des Herrenhauses, die Unterstützung des Vereins und die Aufnahme in den Welterbeantrag des Landes Nordrhein-Westfalen. Derzeit befindet sich der dafür erforderliche Bebauungsplan in Aufstellung.
Lutherkirche
Die Umwandlung der Lutherkirche in eine Kindertagestätte mit hoher Förderung durch das Land war für die Denkmalbehörde eine große Herausforderung, da die Abwägung zwischen dem Schutz der zu erhaltenen originalen Bausubstanz und der kirchlichen Ausstattungsstücke sehr oft im Widerspruch zur geplanten Nutzung standen. Mit viel Einsatz auf beiden Seiten ist es dennoch gelungen, das bedeutende kulturelle Zeugnis an seinem Standort in den wesentlichen Denkmaleigenschaften zu erhalten.
Wasserschloss Werdringen
Wasserschloss Werdringen ist die einzige Wasserburg in der Region und ihre Nutzung als Veranstaltungsort und Museum für Ur- und Frühgeschichte, ist vor allem für die Stadtarchäologie von besonderer Bedeutung, da hier Funde, die in Hagen entdeckt wurden, ausgestellt und im Rahmen von museumspädagogischen Programmen der Öffentlichkeit nähergebracht werden. Darunter fällt auch die Aufklärung über die Arbeit der amtlichen Bodendenkmalpflege.
Stadtmuseum
Der Umbau des Stadtmuseums findet in einem städtebaulich zentral gelegenen Denkmal statt, das überwiegend durch das äußere Erscheinungsbild bedeutend für Hagen ist. Daher gilt es dieses bei allen Anforderungen und Wünschen der Nutzer zu bewahren. Im Inneren werden im Erdgeschoss große Veränderungen vorgenommen, die mit Augenmaß von der Denkmalbehörde begleitet werden müssen, da die Nutzung als Museum auch aus denkmalpflegerischer Sicht wünschenswert ist.
Zu den dauerhaften Sorgenkindern der Denkmalpflege gehören Objekte wie der Gutshof Niederste-Hülsberg an der Weststraße, der beindruckende Bau von Georg Metzendorf an der Natorpstraße, das Fachwerkhaus "Im Stift 21" in Elsey und Weitere. Sie erfordern besondere Aufmerksamkeit, die die Denkmalbehörde mit ihrer jetzigen personellen Ausstattung kaum leisten kann.
Daneben begleitet die Denkmalbehörde oftmals umfangreiche Baumaßnahmen wie die Restaurierung und Instandsetzung der ältesten Kirche in Hagen-Dahl oder der Umbau der ehem. Villa Eversbusch in Hagen-Haspe.
Charakteristisch für die Verfahren im Denkmalschutz ist die lange und zeitaufwendige Baubegleitung denkmalgeschützter Gebäude. Die zahlreichen Voruntersuchungen, die im Vorfeld zu einer Baumaßnahme durchgeführt werden müssen, um fachlich fundierte Entscheidungen im Umgang mit der historisch wertvollen Substanz treffen zu können, verlangt eine solide Grundlagenermittlung.
Denkmaltag 2019
Der Denkmaltag in 2019 stand unter dem Motto "100 Jahre Bauhaus" und mit über 2000 Besucher*Innen konnte die Denkmalbehörde anschaulich für die Belange des Denkmalschutzes werben.
In der Fallbearbeitung und auch im Hinblick auf die zukünftigen Planungen hat Corona keinen merklichen Einfluss genommen. Die Anzahl der Vorgänge ist auf gleichem Niveau geblieben. Etwas zu kurz sind die persönlichen Kontakte zu den Denkmaleigentümern und die oftmals wichtigen Detailabsprachen auf der Baustelle gekommen. Durch die weitestgehende Digitalisierung der Verfahren konnten die Mitarbeiter*Innen problemlos die Vorgänge im Homeoffice bearbeiten, persönliche Kontakte durch Telefon- und Videokonferenzen ersetzen.
Tabellarische Darstellung:
In der Tabellenübersicht sind die Neuzugänge aus den Jahren 2019 und 2020 abgebildet. Die Maßnahmen an den Gebäuden laufen oftmals auch nach Erteilung der denkmalrechtlichen Erlaubnisse und Erteilung der Baugenehmigung über viele Jahre. Daher bilden die in der Tabelle genannten Fallzahlen die Arbeit der Unteren Denkmalbehörde nicht wirklich ab.
III. Ausblick
Denkmaltopographie
Die Denkmaltopographie ist ein grundlegendes Werk, das vor allem zum jetzigen Zeitpunkt im Rahmen des ISEK Prozesses von großem Wert für vorausschauende, auf der Historie aufbauende Planung im Bereich Stadtentwicklung und Stadtplanung ist. Das Werk ist eine konzeptionelle Grundlage für die Bauleitplanung. Das darin erarbeitete Karten- und Informationsmaterial ist Grundlage für viele weitere Prozesse, die im Rahmen der Stadtentwicklung und Stadtplanung entstehen. Die Topographie bietet Basisdaten und schafft einen dezidierten Überblick über Bau- und Bodendenkmäler, der für die Heimat- und Ortsforschung sowie gleichermaßen für die touristische Zielplanung der Stadt von großer Bedeutung ist.
Die Erstellung einer grundlegenden Denkmaltopographie wird auf den Weg gebracht, die die Denkmalbehörde gemeinsam mit dem Landschaftsverband in den nächsten 4 Jahren erarbeiten wird. Der Landschaftsverband übernimmt dabei rd. 80% der hierfür notwendigen Personalkosten und ab dem 1.5.2021 wird das Team durch eine*n Wissenschaftler*in bei der Erforschung der Bau- und Kunstdenkmälerlandschaft der Stadt verstärkt.
Denkmaltag in 2021
Der Denkmaltag in 2021 wird eine neue Herausforderung, da noch nicht klar ist, unter welchen Bedingungen er mit Rücksicht auf die dann herrschenden Hygienebestimmungen stattfinden kann. Thematisch wird er in das Stadtjubiläum eingebunden werden.
Die Untere Denkmalbehörde wird derzeit neu aufgestellt, da im April 2021 nach fast 13 Jahren die Leiterin der Unteren Denkmalbehörde die Stadt Hagen verlassen wird. Die Untere Denkmalbehörde ist mit einer Vollzeit-Kunsthistorikerin, 0,5 Vollzeit- Ingenieurstelle, 1,5 Vollzeit-Verwaltungssachbearbeiterstelle sowie einer Vollzeitstelle Stadtarchäologie besetzt. Die Stelle der Leitung wird derzeit neu ausgeschrieben.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung (Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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x | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
x | keine Auswirkungen (o) |
Anlagen
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(wie Dokument)
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