Berichtsvorlage - 0597/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Die Abfrage des Controllingberichtes zum 30.06.21 erfolgt gerade verwaltungsweit. Aufgrund der vorgesehenen Änderung des NKF-CIG ist auch in der bereits beginnenden Planung des Entwurfs für den Doppelhaushalt 2022/2023 eine Darstellung des wirtschaftlichen Corona-Schadens und die entsprechende Ausbuchung über den außerordentlichen Ertrag im Ergebnisplan vorgesehen. Wie bereits in der Vorlage 0191/2021 „Rahmenbedingungen der Haushaltsplanung 2022/2023“ dargestellt, führen die Dank der Bilanzierungshilfe isolierten Corona- Schäden zu Abschreibungen ab dem Jahr 2025, die den Haushaltsausgleich zusätzlich erschweren. 

Unabhängig von den Corona- bedingten Schäden wird im Rahmen der Haushaltsanmeldungen schon jetzt deutlich, dass intensive Anstrengungen zum Erreichen eines ausgeglichenen Haushaltsplanentwurfs erforderlich werden.

 

Begründung

 

1. Ergebnisrechnung 2021

Die Stadt Hagen ist als pflichtige Stärkungspaktkommune gegenüber der Bezirksregierung Arnsberg in besonderem Maße zur Auskunft verpflichtet. Die Erstellung des Controlling-Berichtes über das voraussichtliche Ergebnis zum aktuellen Stand ist in Bearbeitung und wird der Bezirksregierung Arnsberg bis zum 31.07.2021 vorgelegt.


2. Gewerbesteuerentwicklung 2021

Der aufgrund der Coronakrise im Rahmen der Fortschreibung reduzierte Haushaltsansatz für 2021 beträgt 80,17 Mio. €. Die Differenz zum ursprünglichen Haushaltsansatz in Höhe von 100 Mio. wird als Corona bedingter Schaden geltend gemacht und ist in den Haushaltsjahren ab 2025 zusätzlich zu erwirtschaften.

Nach der Jahressollstellung und den bisherigen Veränderungen liegt das Steuersoll momentan bei gut 78 Mio. €. Im Jahr 2020 waren die Gewerbesteuereinnahmen aufgrund der Coronakrise auf 68,4 Mio. € abgesunken. Es wird derzeit davon ausgegangen, dass in 2021 der reduzierte Haushaltsansatz erreicht wird.

2.1. Stundungen von Gewerbesteuer und Vergnügungssteuer

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 26.03.2020 werden Anträge auf Stundung mit Bezug auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie begünstigt abgewickelt, d.h. unbürokratisch und in der Regel zinslos bewilligt. Am 10.12.2020 hat der Rat beschlossen, die ursprünglich bis 31.12.2020 befristete Regelung bis zum 30.06.2021 zu verlängern.

Es wurden seit Beginn der Regelung (Stand 31.05.2021) 474 coronabedingte Stundungen ausgesprochen mit einem Volumen von rund 10,7 Mio. €. Seit Ende September handelt es sich teilweise um Anschlussstundungen, weil seit Beginn der Krise in der Regel ein Stundungszeitraum von 6 Monaten gewählt wurde. Seit Jahresbeginn 2021 werden die Stundungen in der Regel auf drei Monate befristet. Von den gesamten Stundungen entfallen 128 auf Vergnügungssteuern mit einem Volumen von rund 1,5 Mio. €.

3. Schuldenstand

 

25.05.2021

Vorjahr

 

 

 

Liquiditätskredite

       939.700.000 €

       1.008.450.000 €

Liquiditätskredite Gute Schule 2020

           6.955.317 €

              5.302.745 €

Liquiditätskredite gesamt

       946.655.317 €

       1.013.752.745 €

 

 

 

Investitionskredite

         53.667.722 €

            61.561.614 €

Förderkredite

           4.832.990 €

              5.144.910 €

Investitionskredite Gute Schule 2020

         18.825.295 €

            13.863.305 €

Investitionskredite gesamt

         77.326.007 €

            80.569.829 €

 

3.1. Marktumfeld Zinsen

In Deutschland und Europa führen sinkende Inzidenzen und fortschreitende Impfkampagnen zu positiven wirtschaftlichen Entwicklungen. Öffnungsschritte im Bereich Einzelhandel, Hotellerie und Gastronomie tragen zu einer Belebung bei. In der Industrie führen knappe Vorprodukte und Engpässe bei Transportkapazitäten zu einer gebremsten Dynamik. Weltweit sind einige Regionen weiterhin bzw. erneut vom Pandemiegeschehen stärker betroffen, verschärfte Lockdown-Maßnahmen gab es zum Beispiel in Argentinien und Japan. Ein beschleunigtes Infektionsgeschehen insbesondere in Süd-Ost-Asien könnte negative Auswirkungen auf globale Lieferketten und die wirtschaftliche Entwicklung haben.

 

In Europa und in den USA ist die Geldpolitik der Zentralbanken aufgrund der gestiegenen Inflation ein zentrales Thema. Die Finanzmärkte reagieren sensibel auf Signale, die eine Rücknahme der expansiven Geldpolitik andeuten könnten. Sowohl die Zentralbank der USA (FED) als auch die Europäische Zentralbank (EZB) haben jedoch auf die weiterhin notwendige geldpolitische Unterstützung ihrer jeweiligen Wirtschaften hingewiesen und sahen zuletzt keine Inflationsgefahren.

 

Die Kapitalmarktzinsen sind im Zuge dieser Entwicklungen merklich gestiegen. Der 10-Jahres-Euro-Swap hat sich seit Jahresbeginn von rd. -0,29 % auf 0,20 % am 19.05. erhöht um dann wieder leicht nachzugeben. Mit ihren Ankaufprogrammen dürfte die EZB einem stärkeren Anstieg entgegenwirken. Auf Jahressicht gehen die Bankenprognosen überwiegend von einem leichten Anstieg des Zinsniveaus aus. Die Geldmarktzinsen bewegten sich nahezu unverändert auf niedrigstem Niveau. Eine Erhöhung der Leitzinsen durch die EZB wird voraussichtlich erst einige Zeit nach der Reduzierung ihrer Ankaufprogramme folgen. Mit einer Erhöhung der Geldmarktzinsen wird auf Jahressicht daher nicht gerechnet.

 

 

3.2. Zinssätze

Aktuelle Zinssätze für Liquiditätskredite in Prozent, in Klammern sind jeweils die Vorjahreszahlen genannt. (Die Abschlüsse erfolgen mit laufzeiten- und bonitätsabhängigen Margenaufschlägen):

 

 

19.02.2021

14.04.2021

25.05.2021

EONIA (Tagesgeld)

    -0,478 (-0,453)

    -0,475 (-0,449)

    -0,480 (-0,455)

3 Monats-Euribor

  -0,543  (-0,402)

   -0,538  (-0,248)

  -0,538  (-0,275)

12 Monats-Euribor

-0,494 (-0,288)

-0,482 (-0,105)

-0,476 (-0,083)

3 Jahre Swapsatz

-0,459 (-0,367)

-0,459 (-0,294)

-0,402 (-0,311)

5 Jahre Swapsatz

-0,338 (-0,308)

-0,323 (-0,242)

-0,242 (-0,288)

10 Jahre Swapsatz

-0,003 (-0,072)

0,054 (-0,048)

0,146 (-0,137)

 

 

4. Auswirkungen der Corona-Pandemie

 

Im Zusammenhang mit den Folgen der Corona-Pandemie sind im laufenden Haushaltsjahr insgesamt ca. 5,2 Mio. € im Bereich des Krisenmanagements, für Arbeitsschutzmaßnahmen sowie für das Impfzentrum angefallen. Davon werden die Kosten für das Impfzentrum allerdings aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen refinanziert.

Alle zusätzlichen Aufwendungen und einbrechenden Ertragspositionen werden im Rahmen der Abfrage zum Controlling-Bericht für das zweite Quartal 2021 separat erfasst.

Aktuell liegt ein Referentenentwurf mit Änderungen des NKF-COVID-19 Isolierungsgesetzes vor. Der entsprechende Gesetzesentwurf soll in der letzten Sitzung vor der Sommerpause in den Landtag eingebracht werden. Hiernach ist die Anwendung der Bilanzierungshilfe, die bereits für das Jahr 2020 zugelassen war, auch im Jahresabschluss 2021 vorgesehen. Somit wäre die Abgrenzung der Corona bedingten Haushaltsbelastungen auch für das laufende Jahr möglich. Allerdings sind, im Gegensatz zum vergangenen Jahr, für 2021 bisher keine oder nur minimale Ausgleichsleistungen seitens des Landes oder des Bundes in Aussicht gestellt.

Auch in der bereits beginnenden Planung für den Doppelhaushalt 2022/2023 ist nach der vorgesehenen Änderung des NKF-CIG eine Darstellung des wirtschaftlichen Corona-Schadens und die entsprechende Ausbuchung über den außerordentlichen Ertrag im Ergebnisplan vorgesehen. Wie bereits in der Vorlage 0191/2021 Rahmenbedingungen der Haushaltsplanung 2022/2023 dargestellt, führen die Dank der Bilanzierungshilfe isolierten Corona- Schäden zu Abschreibungen ab dem Jahr 2025, die den Haushaltsausgleich zusätzlich erschweren. 

Unabhängig von den Corona- bedingten Schäden wird schon jetzt im Rahmen der Haushaltsanmeldungen deutlich, dass intensive Anstrengungen zum Erreichen eines ausgeglichenen Haushaltsplanentwurfs erforderlich werden.

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

x

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

x

keine Auswirkungen (o)

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

gez.

gez. i. V.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Margarita Kaufmann

 

 

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Beschlüsse

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10.06.2021 - Haupt- und Finanzausschuss - zur Kenntnis genommen