Beschlussvorlage - 0566/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Durchführung eines nichtoffenen Verfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2023 mit der Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr bis 31.12.2025.

Ziel ist der Abschluss eines Abrufauftrages über die Lieferung von Bildschirmarbeitsplatzmöbel und Schränken für die Stadtverwaltung Hagen.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

Im Rahmen von Ersatzbeschaffungen bzw. bei der zusätzlichen Ausstattung von PC-Arbeitsplätzen werden in der Verwaltung bildschirmgerechte Büromöbel und Schränke benötigt.

Für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2023 sind nach vorsichtigen Schätzungen für diese Leistungen Kosten in Höhe von ca. 184.000 € inkl. MWSt. zu erwarten. Der Auftrag kann um 20% über- oder unterschritten werden. Da die Vergabe mit einer Option der zweimaligen Verlängerung des Vertrages um jeweils ein weiteres Jahr auf insgesamt vier Jahre vorgesehen ist, entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von 368.000 €.

 

Die Option der Verlängerung wurde gewählt, um den hohen Verwaltungsaufwand so niedrig wie möglich zu halten und einen günstigen Rabattsatz zu erzielen. Eine Verlängerung kann nicht erfolgen, wenn die Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit des Auftragnehmers nicht mehr gegeben ist bzw. wenn entsprechende finanzielle Mittel nicht mehr zur Verfügung stehen.

 

Als Grundlage für die Wertung wurden die Artikel gewählt, die am häufigsten bestellt werden. Es handelt sich hierbei um Tische, Verkettungen, Besprechungsansätze, Container und Schränke in diversen Größen. Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot bezüglich der Kriterien „Preis“, „Qualität/Verarbeitung“ und „Service für Reparaturen“.

 

Dem nichtoffenen Verfahren wird ein Teilnahmewettbewerb vorgeschaltet. In diesem fordert der öffentliche Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs öffentlich zur Abgabe von Teilnahmeanträgen auf.

Jedes interessierte Unternehmen kann einen Teilnahmeantrag abgeben. Mit dem Teilnahmeantrag übermitteln die Unternehmen die vom öffentlichen Auftraggeber geforderten Informationen für die Prüfung der Eignung.

 

Entsprechend den vorgenannten Erläuterungen bittet die Verwaltung um den Beschluss zur Durchführung einer öffentlichen Ausschreibung und Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter.

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

X

keine Auswirkungen (o)

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen:

 

1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro

Teilplan:

1130

Bezeichnung:

Gebäudewirtschaft

Kostenstelle:

1130

Bezeichnung:

Büroinventar

 

 

Kostenart

2022

2023

2024

2025

Ertrag (-)

 

 

 

Aufwand (+)

543140

58.000€

58.000€

58.000€

58.000€

Eigenanteil

 

58.000€

58.000€

58.000€

58.000€

 

Kurzbegründung:

X

Finanzierung für die Jahre 2022 und 2023 wird bei der Aufstellung des Doppelhaushaltes berücksichtigt

 

1.2 Investive Maßnahme in Euro

 

Teilplan:

1130

Bezeichnung:

Gebäudewirtschaft

Finanzstelle:

5.800390

Bezeichnung:

Büro, Büromaschinen IPM

 

 

Finanzpos

Gesamt

2022

2023

2024

2025

Einzahlung

 

Auszahlung

783100

136.000€

34.000€

34.000€

34.000€

34.000€

Eigenanteil

 

136.000€

34.000€

34.000€

34.000€

34.000€

 

Kurzbegründung:

 

 

X

Die Finanzierung ist in der mittelfristigen Finanzplanung des Haushaltsplanes 2020/2021 bereits enthalten..

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

 

Die jährlichen Ausgaben in Höhe von 34.000 € für die Anschaffung von Bildschirmarbeitsplatzmöbeln und Schränken sind als Anschaffungs- und Herstellungskosten zu aktivieren. Die einzelnen Vermögensgegenstände sind über 15 Jahre abzuschreiben.

Somit beträgt der Abschreibungsaufwand in 2022 2.267 €. Da sich der Abschreibungsaufwand in den Folgejahren fortschreibt, ergibt sich für 2023 ein Abschreibungsaufwand von 4.533 €.

 

 

  1.                Folgekosten in Euro:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

 

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

 

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

2.267 €

e) personelle Folgekosten je Jahr

 

Zwischensumme

 

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

 

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

2.267 €

 

 

  1. Steuerliche Auswirkungen

 

X

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

 

 

 

 

gez. Erik O. Schulz

gez. i. V. Margarita Kaufmann

Oberbürgermeister

Beigeordnete

 

 

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Auswirkungen

 

 

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Beschlüsse

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10.06.2021 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen