Beschlussvorlage - 0552/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschlüsse zum Jahresabschluss der HAGENagentur Gesellschaft für Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und Tourismus mbH (HAGENagentur GmbH)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB2/S-BC - Strategisches Beteiligungscontrolling
- Bearbeitung:
- Judith Hundertmark
- Beteiligt:
- HVG GmbH
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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10.06.2021
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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24.06.2021
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt vorbehaltlich eines entsprechenden Beschlusses zu DS 0540/2021, die im nichtöffentlichen Teil beraten wird,
- die Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses 2020
- die Beschlussfassung über die Verwendung des Ergebnisses,
- die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates
Der Rat der Stadt Hagen ermächtigt den Oberbürgermeister, den erforderlichen Beschluss der Gesellschafterversammlung der HAGENagentur GmbH im Rahmen eines schriftlichen Beschlusses nach § 48 GmbH – Gesetz zu fassen.
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Die HAGENagentur GmbH, an der die Stadt Hagen mit 50,08% beteiligt ist, beabsichtigt die Beschlüsse zum Jahresabschluss 2020 mit einem schriftlichen Gesellschafterbeschluss einzuholen. Diese wurden in der Aufsichtsratssitzung der Gesellschaft am 27.05.2021 formuliert.
- Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung, den Jahresabschluss 2020 in der digital vorliegenden testierten Form festzustellen. Der Jahresüberschuss senkt den Verlustvortrag der Eröffnungsbilanz 2021.
- Der Aufsichtsrat trägt der Gesellschafterversammlung an, dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung gem. § 12 Abs. 6 des Gesellschaftsvertrages Entlastung zu erteilen.
Die Details zu dem Jahresabschluss 2020 können der Vorlage DS 0540/2021 entnommen werden.
Seitens des Beteiligungscontrollings bestehen gegen die Feststellung des Jahresabschlusses und der vorgeschlagenen Verwendung des Jahresüberschusses keine Bedenken.
Auswirkungen
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung
x | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
x | keine Auswirkungen |
Finanzielle Auswirkungen
x | Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
gez. gez.
Erik O. Schulz Christoph Gerbersmann
Oberbürgermeister Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer
