Beschlussvorlage - 0545/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Nachlass für das Hagener Tierheim wird dankend angenommen.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

Das Tierheim der Stadt Hagen wurde mit einem Nachlass einer der Stadtverwaltung namentlich bekannten in 2017 Verstorbenen aus Hagen bedacht.

 

Das Vermächtnis wird durch einen Nachlasspfleger verwaltet. Im Jahr 2017 ist aus diesem Nachlass bereits eine Auszahlung zugunsten des Tierheimes von über 24.000 € erfolgt, beschlossen durch den Haupt- und Finanzausschuss.

 

Im Jahr 2019 wurde ein bis zu diesem Datum unbekanntes Testament aufgefunden, in dem diverse Tierheime und Tierschutzvereine bedacht wurden, hier wurde ein Konto in Luxemburg erwähnt, was bis dahin noch nicht bekannt war.

 

Die Berechnungen des Vermächtnisses konnten seitens des Nachlassverwalters abgeschlossen werden.

 

Für das Tierheim der Stadt Hagen ergibt sich eine weitere Zahlung aus dem Vermächtnis i. H. v. 13.983,81 €.

 

Die Verwendung der Mittel aus dem Nachlass steht noch nicht fest.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

X

keine Auswirkungen

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

 

 

 

 

 

 

1.1 Investive Maßnahme in Euro

Teilplan:

1223

Bezeichnung:

Tierschutz und Verbraucherbereich

Finanzstelle:

5.800210

Bezeichnung:

Tierschutz und Verbraucherberatung, IPM

Finanzposition:

681800

Bezeichnung:

Investitionszuwendungen von übrigen Bereichen

 

 

 

 

 

Finanzposition

(Bitte überschreiben)

Gesamt

2020

2021

2022

2023

2024

Einzahlung (-)

681800

-13983,81

 

-13983,81

 

 

 

Auszahlung (+)

 

0

 

0

 

 

 

Eigenanteil

-13983,81

 

-13983,81

 

 

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.

 

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

 

Der Geldzufluss erhöht die liquiden Mittel.

 

Passiva:

 

Der Betrag wird als "Verbindlichkeiten aus Spenden bilanziert".

 

 

  1. Steuerliche Auswirkungen

 

X

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

 

 

 

Bemerkungen:

 

Vermächtnisse unterliegen grundsätzlich der Erbschaftsteuer. Erbschaft- bzw. schenkungsteuerfrei bleiben u. a. Zuwendungen zu gemeinnützigen Zwecken. Zu den gemeinnützigen Zwecken gehört u. a. die Förderung des Tierschutzes

 

  1.                Rechtscharakter

X

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

 

gez. Erik O. Schulz

gez. Sebastian Arlt

Oberbürgermeister

Beigeordneter

 

gez. Christoph Gerbersmann

Bei finanziellen Auswirkungen:

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

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Auswirkungen

 

 

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Beschlüsse

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10.06.2021 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen