Mitteilung - 0558/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

Der Jugendhilfeausschuss hat sich bereits mehrfach mit der Situation an der „Bohne“ befasst.

Ergänzend zu dem in der Sitzung geplanten Bericht der Streetworker sind verwaltungsintern die Optionen bezüglich einer Verlagerung des Treffpunktes der suchtmittelkranken Menschen geprüft worden.

Als Ergebnis ist festzuhalten, dass bei einer Verlagerung die Zustimmung des Fördergebers erforderlich ist.

Der hiermit verbundene Kostenaufwand ist nicht zuschussfähig. Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung.

 

Begründung

 

Vorgeschichte

 

Der Unterstand an der Bohne als Treffpunkt für suchtkranke Menschen (inklusive seiner Lage) befindet sich nicht unterwartet immer wieder in der Diskussion. Der Standort ist Ergebnis eines intensiven Abstimmungsprozesses in der Planungsphase im Jahr 2015. Anfang 2018 wurde nochmals eingehend nach einer möglichen Alternative im unteren Wehringhausen gesucht, allerdings ohne Ergebnis. 

 

Noch vor einigen Jahren befand sich am Zugang Augustastraße zum Fußgängertunnel Bodelschwinghplatz ein hoch frequentierter Treffpunkt der Methadonpatienten sowie im späteren Verlauf auch der Trinkerszene. Diese Gruppen trafen sich auch in der Unterführung an der Minervastraße. Die entsprechenden Bereiche stellten einen Angstraum im Quartier dar. Im Rahmen der in der Planungsphase durchgeführten Bürgerbeteiligung zur Gestaltung des Bodelschwinghplatzes im Jahr 2015 war es das gemeinsame Ziel der Planer, Anwohner und beteiligten Bürger den Treffpunkt am Bodelschwinghplatz in Richtung Bohne zu verlagern. Hiermit sollte gewährleistet werden, dass die genannten Bereiche als wichtige Aufenthaltsflächen und fußläufige Verbindungen des unteren und des oberen Wehringhausens künftig von allen Nutzern angstfrei betreten werden können. Dabei spielte auch eine Rolle, dass es sich hier um einen Schulweg zur Grundschule handelt.

 

Die Methadonpatienten wurden im Rahmen des Beteiligungsprozesses in die Planung einbezogen, der Kontakt zu den alkoholkonsumierenden Menschen gestaltete sich schwieriger.

 

Der jetzige Standort auf der Bohne ist das Ergebnis eingehender Beratungen und wurde gezielt und bewusst ausgewählt. Er befindet sich in der Nähe der Anlaufstelle der Methadonpatienten, der Praxis des Substitutionsarztes Dr. Fertsch. Der Ort bietet seinen Besuchern einen Aufenthalts- und Rückzugsraum, der aufgrund seiner Lage am Rande der Freizeitfläche und dem angrenzenden Straßenraum dennoch einer gewissen sozialen Kontrolle unterliegt. Der Treffpunkt ist inzwischen gut frequentiert. Mit der Errichtung der im Rahmen der Maßnahme an dieser Stelle ebenfalls geplanten Toilettenanlage wird zeitnah begonnen werden.

 

Das integrierte Stadtentwicklungskonzept Wehringhausen (InSEK) enthält eine eindeutige Beschreibung zur Lage des Unterstands: "An der Straßenseite befindet sich eine eher räumliche Fassung mit Bäumen und darunter angeordneten Spiel- und Aufenthaltsmöglichkeiten. Der Haupteingang Richtung Stadtzentrum ist mit einer einfachen Stufen-/Rampenanlage ausgebildet. Die daraus ragenden Plattenbänder bilden 2 Ebenen: Zum Weg hin einen Bereich mit 2 Tischtennisplatten und zur Wehringhauser Str. einen Aufenthaltsbereich mit Überdachung und einfacher Toilettenanlage für die Gruppe der Methadonpatienten. Die Ausstattung wird komplettiert durch mind. 4 Abfallbehälter und 5 Fahrradbügel." (Auszug InSEK 2017, S. 15 zur Maßnahmenbeschreibung "Grün- und Freizeitanlage Bohne") 

 

 

Kosten für die Versetzung:

 

Laut WBH ist mit Kosten von mehreren 10.000 Euro zu rechnen (bis zu 50.000 Euro). Zur Umsetzung ist eine Vielzahl von Arbeiten notwendig. Hierzu zählen unter anderem die Fläche aufzunehmen, das Fundament auszugraben, die Fläche wiederherzustellen, Statikprüfungen durchzuführen, die neue Fläche herzurichten sowie einen Blitzableiter zu installieren. Ferner benötigt das verbaute Holzmaterial eine materialgerechte Behandlung. Darüber hinaus sind aufgrund der Bodenkontamination bzw. wegen der vorhandenen Altlasten weitere Kostenerhöhungen bei der Bodenherrichtung zu erwarten.

Die Kosten können nicht aus der Maßnahme der Sozialen Stadt, sondern müssen zu 100% von der Stadt Hagen getragen werden. Aufgrund der fördertechnischen Restriktionen könnten ggf. noch Rückzahlungen für die Ursprungsmaßnahme an die BR folgen.

 

 

Einschätzung zur Verlagerung:

 

Eine Versetzung des Unterstandes auf dem Areal der Bohne ist nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Bedingung dafür wäre, dass das eigentliche Ziel der Maßnahme im Rahmen des Programms Soziale Stadt Wehringhausen dadurch nicht konterkariert wird. Auch nachträgliche Ergänzungen von bspw. Sitzbänken etc. wären machbar, weil dadurch die Aufenthaltsqualität noch erhöht würde.

 

Die Verlagerung des Unterstandes erfordert neben der förderrechtlichen Prüfung, welche unter Abstimmung mit der Bezirksregierung Arnsberg (BR) als Bewilligungsbehörde erfolgt, zusätzlich eine baurechtliche Prüfung.

 

Es ist davon auszugehen, dass eine Verlagerung auf den rückwärtigen Bereich der Bohne die Situation nicht verbessern, sondern die Probleme eher noch verschärfen würden. Es besteht die Gefahr, dass ein neuer Angstraum entsteht, welcher die gesamtflächige Aufenthaltsqualität und Nutzung der Freizeitfläche Bohne reduzieren könnte. Der Erhalt der Nutzungsvielfalt und Aufenthaltsqualität der Bohne muss grundsätzlich im Vordergrund stehen.

 

Zusätzlich birgt ein Versetzen des Unterstandes in den hinteren Bereich der Bohne die Gefahr, dass es zu einer Rückverlagerung der Personengruppen auf den Bodelschwinghplatz und die genannten Unterführungen kommt, da die Lage des Unterstandes eine größere zurückzulegende Distanz zur Arztpraxis bedeuten würde.

 

Bei der damaligen Standortsuche haben sich betroffene Anwohner der Wehringhauser Straße bereits gegen einen Unterstand im rückwärtigen Bereich (hinter den Häusern) ausgesprochen und sich via Brief direkt an den OB gewandt.

Der heutige Standort wurde mit umfassender Bürgerbeteiligung aus einer Vielzahl von Standortvorschlägen ausgewählt und politisch beschlossen. Eine Verlagerung des Standortes wäre aus Sicht der Verwaltung und insbesondere aus fachlicher Sicht des Fachbereichs Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung (FB 61) mit Blick auf den dargelegten Abstimmungsprozess und die darauf basierende Standortentscheidung wenig zielführend. Der derzeitige Standort ist Ergebnis einer umfangreichen Auseinandersetzung und wurde mit Blick auf die beschriebenen Vorteile bewusst gewählt. Eine räumliche Verschiebung wird zu keiner signifikanten Verbesserung der Gesamtsituation führen und die bestehenden Problematiken nicht wesentlich verbessern oder sogar beheben. Der mit der Verlagerung des Unterstandes verbundene Aufwand personelle und finanzielle Aufwand stünde in keinem Verhältnis zur Veränderung bzw. Verbesserung der jetzigen Situation.

 

Nach Ansicht des FB 61 gibt es im näheren Einzugsbereich der genannten Substitutionspraxis keinen anderen geeigneten Standort. 

 

 

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

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X

sind nicht betroffen

 

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

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X

keine Auswirkungen (o)

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

X

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

(Bitte eintragen)

Im Falle der Verlagerung muss anhand des Standortes eine genaue Kostenkalkulation erfolgen. Aktuelle Schätzung liegt bei bis zu 50.000 €

Des Weiteren würde es ggfs. zu Erstattungen der Fördermittel führen, die aktuell nicht beziffert werden können.

 

 

 

 

 

gez.

 

Margarita Kaufmann, Beigeordnete

 

 

 

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Beschlüsse

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02.06.2021 - Jugendhilfeausschuss - zur Kenntnis genommen