Berichtsvorlage - 0451/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Jahresbericht der Jugendverbände für das Jahr 2019 zur Kenntnis.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Der Bericht der Jugendverbände für das Jahr 2019 ist als Anlage beigefügt.

 

Der vorgelegte Bericht entspricht nach Prüfung der Verwaltung den vereinbarten Zielen und Maßnahmen des Kinder- und Jugendförderplans.

 

 

 

Begründung

 

Die Stadt Hagen ist als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit verpflichtet (§ 15 3. AG-KJHG KJFöG).

 

Die Förderung der Jugendverbände ist im Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Hagen geregelt; für das Jahr 2019 in der Fortschreibung 2015-2020 (vgl. Vorlage 1052/2014). Hier heißt es:

 

Dem Jugendring Hagen obliegt die Verwaltung und Verteilung der ihm von der Stadt Hagen zugewiesenen Mittel für Jugendverbandsarbeit nach eigenen Richtlinien. Hierzu gehören auch die regelmäßige Erhebung von Aktivitäten und Maßnahmen und ein entsprechendes Berichtswesen. Im Bereich Jugendverbandsarbeit ist der Jugendring Verhandlungspartner der Stadt Hagen und vertritt auch darüber hinaus die Interessen der Jugendverbände und der Kinder, Jugendlichen und jungen Menschen in Hagen gegenüber Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit.“ (S. 33)
 

 

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

 

sind nicht betroffen

x

sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben)

 

Kurzerläuterung:

 

Inklusion ist Querschnittsaufgabe der Kinder- und Jugendarbeit.

 

 

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

+

positive Auswirkungen (+)

 

 

Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:
(Optimierungsmöglichkeiten nur bei negativen Auswirkungen)

 

Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) ist Querschnittsaufgabe der Kinder- und Jugendarbeit.

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

  1.             Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

x

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

 

gez.

gez.

(Name OB oder Beigeordneter inkl. Funktion)

(Name Beigeordneter inkl. Funktion)

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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02.06.2021 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen