Berichtsvorlage - 0451/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Bericht Jugendverbände 2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Hannah Scharlau
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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02.06.2021
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Sachverhalt
Kurzfassung
Der Bericht der Jugendverbände für das Jahr 2019 ist als Anlage beigefügt.
Der vorgelegte Bericht entspricht nach Prüfung der Verwaltung den vereinbarten Zielen und Maßnahmen des Kinder- und Jugendförderplans.
Begründung
Die Stadt Hagen ist als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit verpflichtet (§ 15 3. AG-KJHG – KJFöG).
Die Förderung der Jugendverbände ist im Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Hagen geregelt; für das Jahr 2019 in der Fortschreibung 2015-2020 (vgl. Vorlage 1052/2014). Hier heißt es:
„Dem Jugendring Hagen obliegt die Verwaltung und Verteilung der ihm von der Stadt Hagen zugewiesenen Mittel für Jugendverbandsarbeit nach eigenen Richtlinien. Hierzu gehören auch die regelmäßige Erhebung von Aktivitäten und Maßnahmen und ein entsprechendes Berichtswesen. Im Bereich Jugendverbandsarbeit ist der Jugendring Verhandlungspartner der Stadt Hagen und vertritt auch darüber hinaus die Interessen der Jugendverbände und der Kinder, Jugendlichen und jungen Menschen in Hagen gegenüber Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit.“ (S. 33)
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung (Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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| sind nicht betroffen |
x | sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben) |
Kurzerläuterung:
Inklusion ist Querschnittsaufgabe der Kinder- und Jugendarbeit.
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
+ | positive Auswirkungen (+) |
Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:
(Optimierungsmöglichkeiten nur bei negativen Auswirkungen)
Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) ist Querschnittsaufgabe der Kinder- und Jugendarbeit.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
x | Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen. |
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| Auftragsangelegenheit |
| Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
x | Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
| Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
| Vertragliche Bindung |
| Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
| Ohne Bindung |
gez. | gez. |
(Name OB oder Beigeordneter inkl. Funktion) | (Name Beigeordneter inkl. Funktion) |
| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,3 MB
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