Beschlussvorlage - 0127/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellplatzablösesatzung- VI. Nachtrag
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB5 Vorstandsbereich für Stadtentwicklung, Bauen und Sport
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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01.03.2006
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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08.03.2006
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Erledigt
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Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
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Vorberatung
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15.03.2006
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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15.03.2006
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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21.03.2006
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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28.03.2006
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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27.04.2006
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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11.05.2006
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt den VI. Nachtrag zur Satzung der Stadt Hagen vom 15.04.1987 über die Festlegung von Gebietszonen und der Höhe des Geldbetrages je Stellplatz nach § 47 Abs. 5 BauO NW (Stellplatzablösesatzung). Der VI. Nachtrag ist Bestandteil dieses Beschlusses und als Anlage 1 Gegenstand der Niederschrift.
Der Beschluss ist bis zum
30.06.2006 umzusetzen.
Sachverhalt
Gegenstand des
Satzungsnachtrages ist die Einführung einer Vergünstigungsregelung für
investitionswillige Gewerbebetriebe.
Bei der Schaffung neuer gewerblich zu nutzender Flächen
bzw. bei Nutzungsänderungen sind nach den Vorschriften der Landesbauordnung
Stellplätze nachzuweisen.
Besonders bei beabsichtigten Nutzungsänderungen in dicht bebauten Gebieten, insbesondere in der Innenstadt, scheitern die Antragsteller oft an der Frage des Stellplatznachweises. Die Landesbauordnung sieht vor, dass bei Unmöglichkeit der Schaffung der notwendigen Stellplätze stattdessen ein Geldbetrag geleistet werden kann (Stellplatzablösung).
Die zu leistenden Beträge sind dabei gerade in der Innenstadt häufig so hoch, dass die Gesamtinvestition inklusive der Stellplatzablösebeträge unwirtschaftlich wird.
Um stadtseitig einen Beitrag zur Förderung von investitionswilligen Gewerbebetrieben zu leisten, ist die Einführung einer Vergünstigungsregelung angestoßen worden.
Nach interfraktionellen Abstimmungen ist unter Berücksichtigung eingewandter rechtlicher Problemstellungen die Verwaltung beauftragt worden, analog zur Kölner Stellplatzablösesatzung ein "Hagener Modell" zu erstellen. Die Vergünstigungsregelung ist Gegenstand des VI. Nachtrages und in § 3 Abs. 2 als Buchstabe d) aufgenommen worden. Ergänzend ist in § 3 Abs. 3, wie bei den Vergünstigungen für Wohnungen, eine Wegfallregelung installiert worden.
Diese Vorlage enthält als Anlage 1 den VI. Nachtrag zur Stellplatzablösesatzung und als Anlage 2 die Satzung in der bisherigen Fassung (Auszug).
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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19,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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16,2 kB
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