Beschlussvorlage - 0383/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuleitung des Entwurfs des Jahresabschlusses 2020 und des Lageberichtes der Stadt Hagen an den Rat der Stadt Hagen. Weiterleitung des Entwurfs des Jahresabschlusses 2020 und des Lageberichtes der Stadt Hagen an den Rechnungsprüfungsausschuss.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Bearbeitung:
- Beate Wegehaupt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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20.05.2021
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Beschlussvorschlag
Der vom Stadtkämmerer aufgestellte und vom Oberbürgermeister bestätigte Entwurf des Jahresabschlusses 2020 und des Lageberichtes der Stadt Hagen wird entgegengenommen und an den Rechnungsprüfungsausschuss weitergeleitet.
Der Entwurf des Jahresabschlusses 2020 und des Lageberichtes der Stadt Hagen ist durch den Rechnungsprüfungsausschuss gem. § 102 Gemeindeordnung NRW zu prüfen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Der Entwurf des Jahresabschlusses 2020 und des Lageberichtes der Stadt Hagen wird gem. § 95 Abs. 5 Gemeindeordnung NRW zugeleitet.
Begründung
Der Stadtkämmerer hat den Entwurf des Jahresabschlusses 2020 und des Lageberichtes der Stadt Hagen mit Datum vom 31.03.2021 aufgestellt.
Der Oberbürgermeister hat den Entwurf mit Datum vom 06.04.2021 bestätigt.
Der Entwurf des Jahresabschlusses 2020 und des Lageberichtes der Stadt Hagen ist nunmehr an den Rechnungsprüfungsausschuss weiterzuleiten. Nach Durchführung der nach § 102 Gemeindeordnung NRW vorgeschriebenen Prüfung hat der Rat die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 der Stadt Hagen zu beschließen (§ 96 Abs. 1 S. 1 Gemeindeordnung NRW).
Der Entwurf des Jahresabschlusses wird lediglich eingebracht und zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss weitergeleitet. Auf eine Druckversion des Entwurfs für jedes einzelne Ratsmitglied wird verzichtet und stattdessen in digitaler Form zur Verfügung gestellt.
Vor der Umbuchung auf die Aktivseite weist die Bilanz zum 31.12.2020 ein positives Eigenkapital in Höhe von 4.775.868,61 € aus. Es setzt sich zusammen aus dem positiven Jahresergebnis 2020 in Höhe von 5.064.270,81 € und aus den unmittelbaren Verrechnungen mit der allgemeinen Rücklage nach § 44 Abs. 3 KomHVO mit negativem Ergebnis in Höhe von 288.402,20 €.
Aus den Jahresabschlüssen der Vorjahre bestand aus „Nicht abgedeckten Fehlbeträgen" auf der Aktivseite der Bilanz ein negatives Eigenkapital in Höhe von 93.864.935,85 €.
Das positive Eigenkapital 2020 in Höhe von 4.775.868,61 € verringert das negative Eigenkapital aus Vorjahren auf einen Betrag in Höhe von 89.089.067,24 €.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
x | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
x | keine Auswirkungen (o) |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,5 MB
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