Berichtsvorlage - 0289/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung der Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans 2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Bearbeitung:
- Beate Wegehaupt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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06.05.2021
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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20.05.2021
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Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Der Rat der Stadt Hagen hat am 12.12.2019 den Doppelhaushalt 2020/2021 beschlossen. Am 25.02.2021 wurde die Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans 2021 beschlossen.
Die Genehmigung der Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans wurde am 26.02.2021 bei der Bezirksregierung Arnsberg beantragt.
Mit Verfügung vom 19.03.2021 wurde die Fortschreibung 2021 durch die Bezirksregierung genehmigt. Es wurde darauf hingewiesen, dass die Hinweise a) bis f) der Verfügung vom 22.12.2016 weiterhin Bestand haben:
a) Die Maßnahmen des Haushaltssanierungsplans sind verbindlich umzusetzen. Die sich hieraus ergebenden Konsolidierungsziele sind mindestens einzuhalten.
b) Für den Fall, dass einzelne Konsolidierungsmaßnahmen nicht oder nicht in der vorgesehenen Höhe umgesetzt werden können, ist eine unverzügliche Regelung zur Kompensation des nicht erbrachten Konsolidierungspotenzials zu treffen.
c) Über das jeweilige jahresbezogene Konsolidierungsziel hinausgehende Haushaltsverbesserungen sind zur Verbesserung des Jahresergebnisses bzw. zum Abbau von Verbindlichkeiten einzusetzen.
d) Von Ermächtigungsübertragungen ist nicht oder nur zurückhaltend Gebrauch zu machen. Der Umfang der Ermächtigungsübertragungen ist der Kommunalaufsicht mit dem Umsetzungsbericht zum 15. April des Folgejahres mitzuteilen.
e) Jeweils zum 15. April des Folgejahres ist ein vom Oberbürgermeister der Stadt Hagen bestätigter Entwurf des Jahresabschlusses für das Vorjahr vorzulegen.
f) Verstöße gegen die unter a) bis e) genannten Grundsätze können sich auf die Genehmigungsfähigkeit zukünftiger Haushaltssanierungspläne auswirken.
Zudem hat die Aufsichtsbehörde darum gebeten, die Verfügung den Mitgliedern des Rates zur Kenntnis zu geben. Diese ist als Anlage 1 Gegenstand dieser Berichtsvorlage.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
x | sind nicht betroffen |
Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
x | keine Auswirkungen (o) |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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152,8 kB
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