Beschlussvorlage - 0374/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Familienzentren in Hagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Renate Haack
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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02.06.2021
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Sachverhalt
Kurzfassung
In der Anlage zum Erlass vom 23.02.2021 (Rundschreiben Nr.11/2021) teilt das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen mit, dass der Stadt Hagen zur Förderung der neuen Familienzentren ab dem Kindergartenjahr 2021/2022 zwei weitere Kontingente zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus ist ein drittes Kontingent (Verschiebung aus 2020) zuzuweisen. Die Antragsfrist für die Förderung der neuen Familienzentren endet am 15. Juni 2021.
Dem Familienzentrum Altenhagen I soll ein weiteres Kontingent zugewiesen werden. Das zweite Kontingent soll durch eine Veränderung des bestehenden Verbund-Familienzentrums „Innenstadt I“ für die geplante neue Kindertageseinrichtung im Sozialraum Stadtmitte gesichert werden. Ebenso soll durch eine Veränderung des Verbund-Familienzentrums „Eilpe“ das in 2020 verschobene Kontingent für den Sozialraum „Eilpe/Delstern/Selbecke“ gesichert werden.
Begründung
In der Anlage zum Erlass vom 23.02.2021 (Rundschreiben Nr.11/2021) teilt das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen mit, dass der Stadt Hagen zur Förderung der neuen Familienzentren ab dem Kindergartenjahr 2021/2022 zwei weitere Kontingente zur Verfügung gestellt werden. Die Antragsfrist für die Förderung der neuen Familienzentren endet am 15. Juni 2020.
Laut Prioritätenliste ist der Ausbau der Familienzentren in Hagen bereits abgeschlossen. Aktuell bestehen 28 Familienzentren, die größtenteils als Verbünde mehrerer Kindertageseinrichtungen mit insgesamt 32 Kontingenten geführt werden.
Aufgrund der regelmäßigen Betrachtung der Entwicklung in den Sozialräumen und vor dem Hintergrund des sich fortsetzenden Ausbaus an Kinderbetreuungs-einrichtungen wird vorgeschlagen dem Familienzentrum Altenhagen I ein zweites Kontingent zur Verfügung zu stellen.
Der Familienzentrums-Verbund Altenhagen I besteht aus den Kindertagesein-richtungen Pfefferstück (kath. Kirche), Rheinstraße (ev. Kirche), Ischeland und seit 2019 Königstraße (beide AWO).
Der Sozialraum Altenhagen ist hinter dem Sozialraum Stadtmitte der am stärksten von Zuwanderung betroffene Sozialraum. Vor diesem Hintergrund wurden in den letzten drei Jahren auch drei neue Kindertageseinrichtungen im Sozialraum realisiert. Die neue Kita Kochstraße ist dem Verbund Altenhagen II beigetreten, der bereits über zwei Kontingente verfügt und den unteren Teil von Altenhagen versorgt. Durch die Vergabe eines weiteren Kontingents an den Verbund Altenhagen II zur Versorgung des oberen Teils von Altenhagen, verfügt der Sozialraum nun über vier Kontingente zur Entwicklung von Maßnahmen und Angeboten für Familien.
Das zweite Kontingent soll für den Sozialraum Stadtmitte gesichert werden. Nach wie vor besteht die Absicht den Fehlbedarf an Kinderbetreuungsplätzen in der Innenstadt durch eine weitere Kindertageseinrichtung zu verringern. Gespräche zu möglichen Standorten laufen. Die Realisierung wird jedoch nicht zeitnah möglich sein. Um das Kontingent nicht zu verlieren, wird daher vorgeschlagen, die Kindertageseinrichtung City-Kids (Hegemann gGmbH) aus dem Verbund Innenstadt I wieder herauszulösen und bis zur Realisierung einer weiteren Kindertageseinrichtung im Zentrum als eigenständiges Familienzentrum zu führen. Nach Fertigstellung der vorgesehen weiteren Kindertageseinrichtung im Innenstadtbereich wird dann ein neuer Verbund entstehen. Eine Zuweisung des aktuellen Kontingents an die im Sozialraum Stadtmitte bereits bestehen Familienzentren analog zu Altenhagen ist aufgrund der Richtlinien des Landes nicht möglich, da es sich bei den Familienzentren in diesem Sozialraum ausschließlich um eigenständige Familienzentren handelt. Zweite Kontingente dürfen nur an Familienzentrums-Verbünde mit mindestens drei Kindertageinrichtungen vergeben werden.
Ein weiterer Sozialraum, der stark von der Zuwanderung betroffen ist, ist der Sozialraum „Eilpe/Delstern/Selbecke“ im Stadtbezirk Eilpe/Dahl. Um den hier bestehenden Fehlbedarf an Kinderbetreuungsplätzen abzubauen, besteht seit längerem die Absicht eine neue Kindertageseinrichtung zu bauen. In der Hoffnung, dass dies absehbar gelingt, wurde im letzten Jahr mit Schreiben vom 14.04.2020 beim Ministerium die Verschiebung eines zugewiesenen Kontingents für den Sozialraum „Eilpe/Delstern/Selbecke“ auf das Jahr 2021 beantragt. Nach mehrmaligem Schriftwechsel hat das Ministerium der Verschiebung des letztjährigen Kontingents für den Sozialraum „Eilpe/Delstern/Selbecke“ am 15.03.2021 zugestimmt.
Die Bemühungen der letzten Monate einen genehmigungsfähigen Standort für eine neue Kindertageseinrichtung zu finden, sind jedoch wieder gescheitert.
Im Sozialraum gibt es bisher ein großes Verbundfamilienzentrum im Zentrum von Eilpe, das bereits über zwei Kontingente verfügt. Die Zuweisung eines dritten Kontingents ist nicht zulässig.
Um das Kontingent dennoch zu sichern, wird vorgeschlagen die Kindertagesein-richtung Sterntaler (Hegemann gGmbH) aus dem Verbund zu lösen und mit dem übertragenen Kontingent zunächst als eigenständiges Familienzentrum zu führen. Die Bemühungen einen Standort für eine neue Kindertageseinrichtung zu finden, werden fortgesetzt, so dass es perspektivisch zu einem zweiten Verbund-Familienzentrum für den Sozialraum kommen wird.
Die Arbeitsgemeinschaft 3 (Kindertagesbetreuung) nach § 78 SGB VIII hat den Vorschlägen zur Vergabe der Kontingente in der Sitzung am 13.04.2021 einstimmig zugestimmt.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
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Kurzerläuterung:
Alle Kitas und Familienzentren sind inklusiv aufgestellt.
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
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X | keine Auswirkungen (o) |
