Beschlussvorlage - 0404/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Beschaffung von fünf elektromechanischen Tragesystemen nach DIN 1789 Rettungsdienstfahrzeuge und deren Ausrüstung – als Ersatzbeschaffung für die bisher im Einsatz befindlichen manuellen Tragesystem i. H. v. rd. 141.500 € inkl. MwSt..

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Im Oktober 2019 wurde der Auftrag zur Lieferung von fünf Rettungswagen einschließlich Beladung vergeben.

 

Die Beladung wurde bereits im Mai 2020 an den Rettungsdienst ausgeliefert und die fünf Tragen zu diesem Zeitpunkt auf Bestandsfahrzeugen in Betrieb genommen (als Ersatz für defekte).

 

In Folge dessen ist die Beschaffung von fünf elektromechanischen Tragesystemen nach DIN 1789 Rettungsdienstfahrzeuge und deren Ausrüstung – als Ersatzbeschaffung für die bisher im Einsatz befindlichen manuellen Tragesystem sowie aufgrund der Änderung der DIN erforderlich.

 

Begründung

 

Die Stadt Hagen ist für die Sicherstellung des Rettungsdienstes, der sich aus der Notfallrettung und dem Krankentransport zusammensetzt, verantwortlich. Um diesem Auftrag nachkommen zu können, sind ausreichend Fahrzeuge und Einsatzmittel vorzuhalten.

 

Im Oktober 2019 wurde der Auftrag zur Lieferung von fünf Rettungswagen nach dem damaligen Stand der Technik und der geltenden DIN einschließlich Beladung vergeben.

 

Die Beladung (u. a.Tragen) wurde bereits im Mai 2020 an den Rettungsdienst ausgeliefert und zu diesem Zeitpunkt auf Bestandsfahrzeugen, als Ersatz für defekte, in Betrieb genommen. Dort können die Tragen bis zum Zeitpunkt ihrer sukzessiven Ersatzbeschaffung weiterverwendet werden.

 

Die Auslieferung der Fahrzeuge erfolgt voraussichtlich im Sommer 2021.

 

Da im Dezember 2020 die DIN-Norm für die Beladung der RTW (DIN EN 1789 Rettungsdienstfahrzeuge und deren Ausrüstung – Krankenkraftwagen) geändert wurde, ist geplant, die zur Auslieferung anstehenden RTW zukunftsweisend mit den DIN-konformen Tragen auszustatten.

 

Die Anpassung der DIN 1789 beinhaltet u. a. die Einführung eines elektrisch kraftunterstützenden Beladesystems. Arbeitsphysiologisch stellt ein derartiges System eine enorme Erleichterung für die Mitarbeiter*innen dar und ist damit auch ein zentraler Baustein der Arbeitssicherheit.

 

Die Konzeptionierung des Standard-Rettungswagens sieht aufgrund der Änderung der DIN die Beschaffung des neuen elektrisch kraftunterstützenden Tragesystems vor, das eine Norm-Trage mit höherer Belastbarkeit vorsieht. Als Folge kann die Trage multifunktionaler eingesetzt werden, was zu Synergien im Einsatzgeschehen führt (Wegfall vom Tragen-Tausch bei Einsätzen mit besonders schweren Patienten).

 

Nur auf diese Weise kann das Ziel der Feuerwehr Hagen, die Unterhaltung von gleichen, normgerechten Rettungswagen (Einführung eines Standard-Rettungswagen) erreicht werden. Der einsatztaktische Wert soll hierdurch gleichgesetzt werden, so dass die Disposition der Rettungswagen erleichtert sowie der Tausch von Fahrzeugen aufgrund von unterschiedlichen Laufleistungen oder Unfallschäden vereinfacht wird.

 

 

Das neue Tragensystem je Fahrzeug setzt sich zusammen aus:

 

Tragentisch/ elektrisch kraftunterstütztes Beladesystem, Power Load Fa. Stryker

rd. 18.000EUR

Power-PRO XT Fahrtrage, Fa. Stryker

rd. 17.000EUR

zusätzliche Einbaukosten Power-PRO XT Fahrtrage

rd. 2.800EUR

./. Einsparung des nach alter DIN

    ursprünglich geplanten Tragentisches

    je Fahrzeug

rd.   9.500EUR

                                            Gesamt je Fahrzeug

  rd. 28.300EUR

 

Alle Preise verstehen sich einschl. Mehrwertsteuer

 

Bezogen auf die fünf auszurüstenden Rettungswagen entsteht durch diese Maßnahme ein finanzieller Aufwand i. H. v. rd. 141.500 €.

 

Mit dem Auftragnehmer für die Herstellung der RTW konnte über die Einsparung des nach alter DIN ursprünglich geplanten Tragentisches schriftliches Einvernehmen hergestellt werden.

 

Der von den Kostenträgern genehmigte Rettungsdienstbedarfsplan 2017 sieht die DIN-konforme Ausstattung der Rettungsmittel vor (vgl. 5. Fahrzeugtechnik / RD – Bedarfsplan 2017), so dass davon auszugehen ist, dass die Refinanzierung der Maßnahme über die Einrechnung in die Kalkulation der Rettungsdienstgebühren erfolgen kann.

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

X

keine Auswirkungen (o)

 

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

 

1.1 Investive Maßnahme in Euro

Teilplan:

1270

Bezeichnung:

Rettungsdienst

Finanzstelle:

5.000005

Bezeichnung:

Erwerb von Krankenkraftwagen

Finanzposition:

783100

Bezeichnung:

Auszahlungen für den Erwerb von Vermögens-

 

 

Bezeichnung:

gegenständen > 800 EURO

 

Finanzposition

(Bitte überschreiben)

Gesamt

2020

2021

2022

2023

2024

Einzahlung (-)

 

 

 

 

 

 

 

Auszahlung (+)

783100

141.500 €

 

141.500 €

 

 

 

Eigenanteil

141.500 €

 

141.500 €

 

 

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.

 

 

X

Die Finanzierung ist im laufenden Haushalt bereits eingeplant.

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

 

Aktiva:

Die Ausgaben für die Anschaffung der Tragen sind analog zu den Fahrzeugen als Anschaffungs- und Herstellungskosten in der Bilanz zu aktivieren. Bei einer Nutzung von 10 Jahren ergibt sich eine jährliche Abschreibung von 14.150 €, welche einen Aufwand in der Ergebnisrechnung darstellt.

 

  1.                Folgekosten in Euro:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

2.123 €

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

 

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

 

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

14.150 €

e) personelle Folgekosten je Jahr

 

Zwischensumme

16.273 €

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

 

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

16.273 €

 

  1. Steuerliche Auswirkungen

 

X

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

  1.                Rechtscharakter

X

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Henning Keune

Technischer Beigeordneter

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Auswirkungen

 

 

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Beschlüsse

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06.05.2021 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen