Beschlussvorlage - 0404/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausrüstung von fünf der in Beschaffung befindlichen Rettungswagen mit dem neuen Tragesystem nach DIN EN 1789
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB37 - Brand- und Katastrophenschutz
- Bearbeitung:
- Claudia Neuhaus
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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06.05.2021
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Sachverhalt
Kurzfassung
Im Oktober 2019 wurde der Auftrag zur Lieferung von fünf Rettungswagen einschließlich Beladung vergeben.
Die Beladung wurde bereits im Mai 2020 an den Rettungsdienst ausgeliefert und die fünf Tragen zu diesem Zeitpunkt auf Bestandsfahrzeugen in Betrieb genommen (als Ersatz für defekte).
In Folge dessen ist die Beschaffung von fünf elektromechanischen Tragesystemen nach DIN 1789 Rettungsdienstfahrzeuge und deren Ausrüstung – als Ersatzbeschaffung für die bisher im Einsatz befindlichen manuellen Tragesystem sowie aufgrund der Änderung der DIN erforderlich.
Begründung
Die Stadt Hagen ist für die Sicherstellung des Rettungsdienstes, der sich aus der Notfallrettung und dem Krankentransport zusammensetzt, verantwortlich. Um diesem Auftrag nachkommen zu können, sind ausreichend Fahrzeuge und Einsatzmittel vorzuhalten.
Im Oktober 2019 wurde der Auftrag zur Lieferung von fünf Rettungswagen nach dem damaligen Stand der Technik und der geltenden DIN einschließlich Beladung vergeben.
Die Beladung (u. a.Tragen) wurde bereits im Mai 2020 an den Rettungsdienst ausgeliefert und zu diesem Zeitpunkt auf Bestandsfahrzeugen, als Ersatz für defekte, in Betrieb genommen. Dort können die Tragen bis zum Zeitpunkt ihrer sukzessiven Ersatzbeschaffung weiterverwendet werden.
Die Auslieferung der Fahrzeuge erfolgt voraussichtlich im Sommer 2021.
Da im Dezember 2020 die DIN-Norm für die Beladung der RTW (DIN EN 1789 Rettungsdienstfahrzeuge und deren Ausrüstung – Krankenkraftwagen) geändert wurde, ist geplant, die zur Auslieferung anstehenden RTW zukunftsweisend mit den DIN-konformen Tragen auszustatten.
Die Anpassung der DIN 1789 beinhaltet u. a. die Einführung eines elektrisch kraftunterstützenden Beladesystems. Arbeitsphysiologisch stellt ein derartiges System eine enorme Erleichterung für die Mitarbeiter*innen dar und ist damit auch ein zentraler Baustein der Arbeitssicherheit.
Die Konzeptionierung des Standard-Rettungswagens sieht aufgrund der Änderung der DIN die Beschaffung des neuen elektrisch kraftunterstützenden Tragesystems vor, das eine Norm-Trage mit höherer Belastbarkeit vorsieht. Als Folge kann die Trage multifunktionaler eingesetzt werden, was zu Synergien im Einsatzgeschehen führt (Wegfall vom Tragen-Tausch bei Einsätzen mit besonders schweren Patienten).
Nur auf diese Weise kann das Ziel der Feuerwehr Hagen, die Unterhaltung von gleichen, normgerechten Rettungswagen (Einführung eines Standard-Rettungswagen) erreicht werden. Der einsatztaktische Wert soll hierdurch gleichgesetzt werden, so dass die Disposition der Rettungswagen erleichtert sowie der Tausch von Fahrzeugen aufgrund von unterschiedlichen Laufleistungen oder Unfallschäden vereinfacht wird.
Das neue Tragensystem je Fahrzeug setzt sich zusammen aus:
Tragentisch/ elektrisch kraftunterstütztes Beladesystem, Power Load Fa. Stryker | rd. 18.000EUR |
Power-PRO XT Fahrtrage, Fa. Stryker | rd. 17.000EUR |
zusätzliche Einbaukosten Power-PRO XT Fahrtrage | rd. 2.800EUR |
./. Einsparung des nach alter DIN ursprünglich geplanten Tragentisches je Fahrzeug | rd. 9.500EUR |
Gesamt je Fahrzeug | rd. 28.300EUR |
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Alle Preise verstehen sich einschl. Mehrwertsteuer | |
Bezogen auf die fünf auszurüstenden Rettungswagen entsteht durch diese Maßnahme ein finanzieller Aufwand i. H. v. rd. 141.500 €.
Mit dem Auftragnehmer für die Herstellung der RTW konnte über die Einsparung des nach alter DIN ursprünglich geplanten Tragentisches schriftliches Einvernehmen hergestellt werden.
Der von den Kostenträgern genehmigte Rettungsdienstbedarfsplan 2017 sieht die DIN-konforme Ausstattung der Rettungsmittel vor (vgl. 5. Fahrzeugtechnik / RD – Bedarfsplan 2017), so dass davon auszugehen ist, dass die Refinanzierung der Maßnahme über die Einrechnung in die Kalkulation der Rettungsdienstgebühren erfolgen kann.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
X | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
X | keine Auswirkungen (o) |
Finanzielle Auswirkungen
X | Es entstehen folgende Auswirkungen: |
- Auswirkungen auf den Haushalt
1.1 Investive Maßnahme in Euro
Teilplan: | 1270 | Bezeichnung: | Rettungsdienst |
Finanzstelle: | 5.000005 | Bezeichnung: | Erwerb von Krankenkraftwagen |
Finanzposition: | 783100 | Bezeichnung: | Auszahlungen für den Erwerb von Vermögens- |
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| Bezeichnung: | gegenständen > 800 EURO |
Finanzposition (Bitte überschreiben) | Gesamt | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 |
Einzahlung (-)
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Auszahlung (+) 783100 | 141.500 € |
| 141.500 € |
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Eigenanteil | 141.500 € |
| 141.500 € |
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Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.
X | Die Finanzierung ist im laufenden Haushalt bereits eingeplant. |
- Auswirkungen auf die Bilanz
Aktiva:
Die Ausgaben für die Anschaffung der Tragen sind analog zu den Fahrzeugen als Anschaffungs- und Herstellungskosten in der Bilanz zu aktivieren. Bei einer Nutzung von 10 Jahren ergibt sich eine jährliche Abschreibung von 14.150 €, welche einen Aufwand in der Ergebnisrechnung darstellt. |
- Folgekosten in Euro:
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil | 2.123 € |
b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
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d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) | 14.150 € |
e) personelle Folgekosten je Jahr |
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Zwischensumme | 16.273 € |
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
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Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt | 16.273 € |
- Steuerliche Auswirkungen
X | Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen. |
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X | Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
gez. | gez. |
Erik O. Schulz Oberbürgermeister | Henning Keune Technischer Beigeordneter |
| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
