Beschlussvorlage - 0300/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Durchführung der Ausschreibung der Unterhaltsreinigung für das Kunstquartier für die Zeit vom 01.10.2021 bis 30.09.2022 mit der Option auf Verlängerung um ein Jahr bis zu einem Gesamtzeitraum von insgesamt 2 Jahren (30.09.2023) zu.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

Der Fachbereich Gebäudewirtschaft beabsichtigt die Ausschreibung der Unterhaltsreinigung im Kunstquartier. Die Ausschreibung ist notwendig, da der bisherige Vertrag ausläuft. Da es sich um einen Dauerauftrag handelt, ist eine erneute Vergabe notwendig.

 

Vertragsdauer:

 

Der Auftrag soll zunächst für den Zeitraum 01.10.2021 – 30.09.2022 vergeben werden, mir der Option auf Verlängerung um ein Jahr, bis zu einem Gesamtzeitraum von insgesamt zwei Jahren (30.09.2023).

 

Die geschätzten Jahreskosten betragen 22.500 € (2021), 90.900 € (2022) und 70.200 € (2023).

 Gesamtauftragswert 183.600 € brutto.

 

Vergabe:

 

Es soll eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt werden.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

X

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

X

keine Auswirkungen (o)

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 

X

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro

Teilplan:

1130

Bezeichnung:

Gebäudewirtschaft

Auftrag:

 

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

11015, 11019

Bezeichnung:

Osthaus-Museum, ESM

Kostenart:

 

Bezeichnung:

 

 

529102

Bezeichnung:

Externe Unterhaltsreinigung

 

 

Kostenart

2021

2022

2023

2024

2025

Ertrag (-)

 

 

 

 

 

 

Aufwand (+)

529102

22.500 €

90.900 €

70.200 €

 

 

Eigenanteil

 

22.500 €

90.900 €

70.200 €

 

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).

 

 

 

X

Die Finanzierung ist im laufenden Haushalt bereits eingeplant bzw. wird bei der Haushaltsplanung 2022/2023 berücksichtigt.

 

 

  1. Steuerliche Auswirkungen

 

X

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

 

 

  1.                Rechtscharakter

X

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

 

 

Erik O.Schulz

Henning Keune

Oberbürgermeister

Technischer Beigeordneter

 

i. V. Margarita Kaufmann

Bei finanziellen Auswirkungen:

Beigeordnete

 

 

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Auswirkungen

 

 

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Beschlüsse

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06.05.2021 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen