Beschlussvorlage - 0295/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die bestehende Parkraumbewirtschaftung wird hinsichtlich einer Ausweitung der Bewohner-Parkzonen bzw. Ergänzungsparkzonen Innenstadt überprüft.

 

Mögliche Parkraumkonzepte in den Nebenzentren sind als Bestandteil der anstehenden Stadtteilkonzeptionen (INSEK) zu behandeln.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

Die Bezirksvertretung Mitte hat unter dem Tagesordnungspunkt "Verkehrs- und Parkraumsituation im Bereich um die Lützowstraße und der Nebenstraßen" am 23.02.2021 (0295/2021) folgenden Beschluss entwickelt:

 

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte bittet den Rat, seine Beschlüsse zum Bewohnerparken aus 2005 neu zu bewerten und die Verwaltung mit der Erstellung eines neuen Bewohnerparkkonzeptes zu beauftragen.

 

Sachverhaltsdarstellung:

 

Es gibt immer wieder Beschwerden von Anwohnern über hohen Parkdruck in hoch verdichteten Wohngebieten, auch am Rande der Innenstadt. Dies ist in den Randgebieten zum Bewohnerparken mit hoher Wahrscheinlichkeit auf die gebührenpflichtige Bewirtschaftung öffentlicher Parkplätze in der Innenstadt zurückzuführen. Anfang der 1990er Jahre wurden die öffentlichen Parkplätze in der Innenstadt nach und nach flächendeckend bewirtschaftet und mit Bewohnerparkvorrechten versehen.

 

Grundlage für eine Bewirtschaftung öffentlicher Parkplätze mit Parkregelungen für Bewohner sind die Ratsbeschlüsse zur Parkraumbewirtschaftung in der Innenstadt aus den Jahren

 

o 1987 / 1993 (Parkzonen A und B)

o 1997 (Parkzone D),

o 2003 (Parkzone C und E).

 

Nach den Verwaltungsvorschriften zu § 45 Straßenverkehrsordnung StVO sind besondere Parkregelungen zugunsten von Bewohnern damit zu begründen, dass

 

o ein Mangel an privaten Stellflächen im Wohnquartier und

o ein allgemeiner Parkdruck zulasten von Bewohnern herrscht sowie

o kein Stellplatzangebot in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung besteht.

 

Darüber hinaus

 

o darf die maximale Ausdehnung eines Parkbereichs für Bewohner -unabhängig

           von der Größe der jeweiligen Stadt 1000 m nicht überschreiten;

o dürfen maximal 50% (9.00 bis 18.00 Uhr), bzw. 75% (übrige Zeit) der

           vorhandenen Parkflächen für Bewohner reserviert werden,

o sollen die Belange von Liefer- und Dienstleistungsverkehren beachtet werden.

 

 

 

Am 25.05.2005 hat der Rat entschieden, Regelungen zum Bewohnerparken nicht über den Innenstadtbereich hinaus auszudehnen. Dem ging ein Empfehlungsbeschluss der Bezirksvertretung Hohenlimburg voraus. Zielsetzung war seinerzeit die Einrichtung von Bewohnerparkplätzen in der Oststraße.  

 

Charakteristisch für alle bisher beschlossenen Zonen ist die ausschließliche Lage im direkten Innenstadtkern. Die Innenstadt im Sinne der bestehenden Parkraumkonzepte wird begrenzt durch den Innenstadtring (Märkischer-, Bergischer-, Graf-von-Galen-Ring) unter Einbeziehung des Bereichs Oberhagen als Umfeld des Großkinos "Cinestar". Dort treffen auch eine Vielzahl konkurrierender Parkplatznutzer (Bewohner, Berufspendler, Gewerbetreibende, Kunden und Lieferanten) mit unterschiedlichsten Interessen an der Parkplatznutzung aufeinander.

 

Mit dem Parkraumbewirtschaftungskonzept wird unter Verdrängung ortsfremder Dauerparker versucht, möglichst vielen Interessen Rechnung zu tragen.

 

Formen der Bewirtschaftung:

 

o Parkscheibe (ohne Gebührenpflicht)

o Parkschein (-automat) mit Gebührenpflicht.

 

Bewirtschaftungszeitraum:

 

Mo - Sa 8.00 bis 19.00 Uhr (mit einzelnen Sonderregelungen bzgl. Zeitraum, maximaler Parkdauer);

 

Gebühren:

 

Parkgebühren gemäß Ratsbeschluss vom 27.03.2014: 0,15 €/angefangenen 6 Minuten

(Ausnahmen: einige Parkscheinautomaten in der Innenstadt, wo von 19.00 bis 21.00 Uhr 0,15 € / angefangene 7,5 Minuten gilt).

 

Problemstellung:

 

Die flächendeckende, überwiegend gebührenpflichtige Bewirtschaftung des öffentlichen Parkplatzangebots in der Innenstadt führt unbestreitbar neben dem gewünschten Effekt eines Umsteigens auf den ÖPNV zu einer Verdrängung des Parkverkehrs in die an der Innenstadt angrenzenden Wohngebiete (Wehringhausen, Altenhagen, Fleyer Viertel, Rembergviertel). Sowohl Dauerparker (Beschäftigte) als auch Kurzparker (Besucher der Innenstadt) weichen - soweit die fußläufige Entfernung als vertretbar hingenommen wird - in die benachbarten Wohnquartiere aus. Bei einer verdichteten Bebauungsstruktur und einem geringen oder fehlenden privaten Stellplatzangebot führt dies zu spürbaren Nachteilen für die Bewohner.

 

Um die Attraktivität dieser innenstadtnahen Wohngebiete zu stabilisieren und nicht zuletzt wegen einiger Beschwerden wurde bereits 2015 angedacht, in den Randgebieten der Innenstadt Parkbevorrechtigungen für Bewohner bei gleichzeitiger Bewirtschaftung des gebietsfremden Parkverkehrs einzuführen.

 

Mögliche Abgrenzung einer "Ergänzungszone":

 

Generell sollte zur Abgrenzung einer Ergänzungs-Parkzone Innenstadt ein Radius von 300-500m vom Rand der Innenstadt (s. o.) gelten, der sich danach richtet, ab welcher (fußläufigen) Entfernung zur Kernzone der Innenstadt eine Parkmöglichkeit unattraktiv wird. Die genaue Abgrenzung muss dabei städtebaulichen, verkehrlichen und topographischen Besonderheiten und Merkmalen (z. B. Straßen- und Wegenetz) Rechnung tragen.

 

Der in der Bezirksvertretung Mitte diskutierten Bewohnerparkregelung für den Bereich der Lützowstraße würde damit jedoch nicht Rechnung getragen.

 

Der angestrebte Nutzen ist zwingend mit der Bewirtschaftung mittels Parkscheinautomaten zu koppeln. Bewohner hätten einen Anspruch auf Ausstellung eines Bewohnerparkausweises zu den geltenden Konditionen analog zu den Regelungen im Innenstadtbereich. Derzeit liegen die Gebühren bei 30,70 EUR/ Jahr.

 

Der Bewohnerparkausweis wird auf Antrag ausgegeben. Voraussetzung ist der Hauptwohnsitz (Beschluss des Rates vom 24.02.2005), da nur eine begrenzte Anzahl von Parkmöglichkeiten zur Verfügung steht. 

 

Die Befreiung von Handwerkern (Handwerkerparkausweis) würde im ausgeweiteten Bereich analog zur Innenstadt gelten.

 

Besonders zur Abgrenzung der Ergänzungszone wurden schon im Vorfeld die unterschiedlichsten Ansätze und Möglichkeiten in den verschiedenen verwaltungsinternen Arbeitskreisen diskutiert. Hierbei wurde schnell klar, dass sich die Festlegung der Grenzen der Ergänzungszone schwierig gestalten wird, da sich in einigen Wohnvierteln diese Grenze städtebaulich, verkehrlich oder topographisch schwer erklären ließe.  

 

Auf keinen Fall sollte jedoch eine flächendeckende Bewirtschaftung des gesamten Stadtgebietes daraus resultieren.

 

Von daher hatte sich der Verwaltungsvorstand 2015 noch dafür ausgesprochen, die bestehenden Parkregelungen nicht auszuweiten.

 

Da die Nachfragen der Bewohner rund um die Zonen anhalten, sollte erneut eine Ergänzungs- Parkzone in Erwägung gezogen werden, um insgesamt das Parkplatzangebot für Anwohner zu erhöhen.   

 

Bei dieser Überplanung ist jedoch zu berücksichtigen, dass innerhalb der Zonen nur ein gewisser Prozentsatz der Parkplätze für Bewohner zur Verfügung gestellt werden kann.

 

 

Daneben traten seitens der "örtlichen" Politik auch Anfragen zu generellen Parkraumkonzepten in den sogenannten Nebenzentren auf. Diese Diskussionen basieren in der Regel auf bezirksspezifischen Eigenarten oder baulichen Entwicklungen. Von daher können aus Sicht der Verwaltung hierzu keine generellen Regelungen getroffen werden.

Aktuell bestehen solche Anfragen nicht.  

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

X

keine Auswirkungen (o)

 

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

gez. Erik O. Schulz

gez. Henning Keune

Oberbürgermeister

Technischer Beigeordneter

 

 

 

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Auswirkungen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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29.04.2021 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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06.05.2021 - Haupt- und Finanzausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst aufgrund der in der Ratssitzung vom 15.04.2021 (Vorlage 0305/2021) beschlossenen Delegierung folgenden Beschluss:

 

Die bestehende Parkraumbewirtschaftung wird hinsichtlich einer Ausweitung der Bewohner-Parkzonen bzw. Ergänzungsparkzonen Innenstadt überprüft.

 

gliche Parkraumkonzepte in den Nebenzentren sind als Bestandteil der anstehenden Stadtteilkonzeptionen (INSEK) zu behandeln.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

X

Der Tagesordnungspunkt wird einstimmig an den Ausschuss für Umwelt-, Klimaschutz und Mobilität am 16.06.2021 überwiesen.

 

 

 

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16.06.2021 - Umweltausschuss - vertagt

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24.06.2021 - Rat der Stadt Hagen - vertagt

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14.09.2021 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

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23.09.2021 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen