Beschlussvorlage - 0291/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Stellungnahme zum Entwurf des Regionalplans Arnsberg entsprechend der Verwaltungsvorlage.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Im Rahmen der Beteiligung der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen ist die Stadt Hagen als benachbarte Kommune aufgefordert, eine Stellungnahme zur Neuaufstellung des Regionalplans Arnsberg abzugeben. In der Vorlage werden die aus Sicht der Verwaltung wesentlichen Punkte für die Stadt Hagen erläutert und dazu eine Position formuliert.

 

Begründung

 

Der Regionalrat Arnsberg hat in seiner Sitzung am 10.12.2020 beschlossen, das Erarbeitungsverfahren für die Neuaufstellung des Regionalplans Arnsberg – Räumlicher Teilplan Märkischer Kreis, Kreis Olpe, Kreis Siegen-Wittgenstein gemäß § 19 Abs. 1 Landesplanungsgesetz (LPlG) einzuleiten.

 

Sich verändernde Rahmenbedingungen, wachsende Anforderungen an die räumliche Planung und neue rechtliche Vorgaben machen die Neuaufstellung erforderlich.

 

Die Planung umfasst die Städte und Gemeinden im Märkischen Kreis, im Kreis Olpe und im Kreis Siegen-Wittgenstein.

 

Gegenstand des Regionalplanneuaufstellungsverfahrens sind textliche und zeichnerische Festlegungen, ergänzt durch Erläuterungen und Begründungen zu den Festlegungen. Dabei beinhaltet der Regionalplanentwurf als zusammenfassender, überörtlicher und fachübergreifender Plan unter anderem die Themen Klima und Klimawandel, Kulturlandschaftsentwicklung, Freizeit, Erholung, Tourismus, Siedlungsraum, Freiraum, Verkehr und Infrastruktur, Rohstoffsicherung und Energieversorgung. Dem Regionalplanentwurf liegt gem. § 13 LPlG i. V. m. § 8 Raumordnungsgesetz ein Umweltbericht bei.

 

Gleichzeitig mit dem Erarbeitungsbeschluss hat der Regionalrat die im Erarbeitungsverfahren zu beteiligenden Stellen nach § 33 der Verordnung zur Durchführung des Landesplanungsgesetzes (LPLG DVO) bestimmt und eine Beteiligungsfrist von fünf Monaten beschlossen, in der die Verfahrensbeteiligten Stellung zum Regionalplanentwurf und zum Umweltbericht nehmen können. Die Stadt Hagen gehört zu den Beteiligten an diesem Verfahren und kann bis spätestens 30.06.2021 (einschließlich) ihre Stellungnahme zum Regionalplanentwurf und zum Umweltbericht abgeben.

Die Unterlagen sind unter folgendem Link einsehbar:

www.bra.nrw.de/3830311

 

Die Stadt Hagen liegt nicht im Geltungsbereich des Regionalplans Arnsberg und von daher werden keine Festlegungen für das Hagener Stadtgebiet getroffen. Durch die Lage in direkter Nachbarschaft könnten jedoch Auswirkungen der Festlegungen im Hagener Stadtgebiet entstehen. Nach verwaltungsinterner Prüfung und Beteiligung der HAGENagentur sind folgende Festlegungen für die Belange der Stadt Hagen relevant:

 

 

Windenergiebereiche

 

Auf Iserlohner Stadtgebiet (östlich der Stadtgrenze Hagen) sind im Regionalplanentwurf Arnsberg zwei Windenergiebereiche (WEB) festgelegt (siehe Erläuterungskarte und Abbildungen Detailbetrachtungen in Anlage 1). WEB 001 liegt mehrere Kilometer von der Stadtgrenze Hagens entfernt. Der Abstand des WEB 002 zur östlichsten Wohnbebauung am Schälk beträgt ca. 500 m bis zur südlichen WEB-Grenze. Potentielle Standorte müssen innerhalb dieses abgegrenzten Bereiches mit Abstand zur Grenze des WEB-Bereiches errichtet werden und würden daher weiter von der Wohnbebauung am Schälk entfernt stehen.

 

Im Umweltbericht wurden die Umweltauswirkungen der WEB wie folgt bewertet:

 

WEB Iserlohn_08.06.WEB.001:

 

Es sind voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch und Kulturgüter zu erwarten. Die Beeinträchtigungen durch störende akustische und optische Wirkungen von Windenergieanlagen (WEA) in Bezug auf die Erholungsnutzung und das Landschaftserleben wurden aber als gering bis mäßig eingestuft. Schwerwiegende voraussichtliche Umweltauswirkungen mit direkten Folgen für die rechtliche Umsetzbarkeit und Durchsetzungsfähigkeit der angestrebten Nutzung wurden nicht erkannt.

 

WEB Iserlohn_08.06.WEB.002:

 

Es sind voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen für die Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt sowie Landschaft zu erwarten. Die Beeinträchtigungen ergaben sich ausschließlich im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme eines schmalen Bachlaufes am Rande der Festlegungsfläche. Sie sind durch Berücksichtigung des Gewässers bei der Anlagenpositionierung und Erschließung weitgehend vermeidbar. Schwerwiegende voraussichtliche Umweltauswirkungen mit direkten Folgen für die rechtliche Umsetzbarkeit und Durchsetzungsfähigkeit der angestrebten Nutzung wurden nicht erkannt.

 

Den aktuellen rechtlichen Anforderungen an die Ausweisung von Windenergiebereichen wurde bei der Ausweisung von WEB aus Sicht der Verwaltung genüge getan. Fachliche Bedenken bestehen nicht.

 

Innerhalb von WEB hat die Errichtung von Windenergieanlagen Vorrang vor allen anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen. Die WEB sind dabei auf der Ebene der kommunalen Bauleitplanung zu konkretisieren (im FNP als Konzentrationszonen darzustellen). Außerhalb der WEB können auf der Ebene der kommunalen Bauleitplanungen weitere Flächen dargestellt bzw. Gebiete für Windenergieanlagen festgesetzt werden.

 

Sollte der Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des BauGB in NRW (Dezember 2021) Rechtskraft erlangen, müssten die Vorgaben zum Mindestabstand von 1.000 m von WEA zu Gebieten mit Bebauungsplänen (§ 30 BauGB) und innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile (§ 34 BauGB) sowie bei zusammenhängender Bebauung mit mindestens zehn Wohngebäuden im Außenbereich auch im Regionalplan umgesetzt werden. Auf Hagener Stadtgebiet ist in einem Abstand von 1.000 m zu den geplanten Windenergiebereichen auf Iserlohner Stadtgebiet weder ein Bebauungsplangebiet, ein im Zusammenhang bebauter Ortsteil noch eine zusammenhängende Bebauung von zehn Wohnhäusern vorhanden. Der Bereich Schälk liegt zwar in einem Abstand von ca. 500 m zum geplanten WEB 002, hier liegt jedoch keine zusammenhängende Wohnbebauung von zehn Wohnhäusern vor. Demzufolge könnte in diesem Bereich nicht der 1.000 m Abstand herangezogen werden. Die Verwaltung sieht die Festlegung der genannten WEB auf Iserlohner Stadtgebiet von daher als unkritisch an. Allerdings müssen negative Auswirkungen auf die benachbarte Hagener Wohnbebauung ausgeschlossen werden. Dies könnte insbesondere die Wohnhäuser am Schälk, die mit einem Abstand von ca. 500 m zum Windenergiebereich die nächstgelegenen sind, betreffen.

 

 

Stellungnahme der Stadt Hagen zu den Windenergiebereichen

 

Der Regionalplanentwurf Arnsberg enthält auf Iserlohner Stadtgebiet östlich der Stadtgrenze Hagens zwei Windenergiebereiche. WEB 001 liegt mehrere Kilometer von der Stadtgrenze Hagens entfernt. Der Abstand des WEB 002 zur östlichsten Wohnbebauung am Schälk beträgt ca. 500 m bis zur südlichen WEB-Grenze.

 

Die Festlegung des WEB 001 auf Iserlohner Stadtgebiet wird grundsätzlich als unkritisch angesehen. Bei WEB 002 sind aufgrund der Nähe zur Wohnbebauung am Schälk die Auswirkungen im weiteren Genehmigungsverfahren für die WEA zu prüfen. Im Genehmigungsverfahren ist dafür Sorge zu tragen, dass schädliche Auswirkungen auf die Wohnbebauung am Schälk vermieden werden.

 

 

Bereich zur Sicherung und zum Abbau oberflächennaher Bodenschätze

 

Im Entwurf des Regionalplans ist auf dem Stadtgebiet von Iserlohn angrenzend an den Steinbruch Steltenberg (Hohenlimburger Kalkwerke) ein Bereich zur Sicherung und zum Abbau oberflächennaher Bodenschätze (BASB) festgelegt (siehe Anlage 2). Bei den Hohenlimburger Kalkwerken (HKW) handelt es sich um ein alteingesessenes Familienunternehmen, das wichtige Baustoffe aus im Steinbruch vorhandenem devonischem Massenkalk herstellt. Diese finden insbesondere bei der Weiterverarbeitung zu Transportbeton und Walzasphalt Anwendung. Darüber hinaus werden Baustoffe für den Straßen- und Wegebau hergestellt. In den Tochtergesellschaften HKW-Asphalt GmbH und HKW-Beton GmbH & Co. KG wird ein Teil der Natursteinproduktion zu Beton und Asphalt weiterverarbeitet und zu Baustellen in der Region geliefert. Mit der Nähe zu den Absatzgebieten ist auch eine Verkürzung von Distributionswegen und damit eine Verringerung von Umweltbelastungen durch Lkw-Verkehre verbunden. Mit der Festlegung des BASB wird den Hohenlimburger Kalkwerken die Möglichkeit gegeben, den Abgrabungsbereich in östliche Richtung zu erweitern und die an dieser Stelle vorhandenen Ressourcen an Massenkalk zu nutzen. Von daher wird die Festlegung des BASB auf Iserlohner Stadtgebiet ausdrücklich begrüßt.

 

Die Genehmigungsfähigkeit der Abgrabung muss in einem später durchzuführenden Genehmigungsverfahren überprüft werden. Es erscheint jedoch aus Sicht der Stadt Hagen wichtig, diese Flächen als BASB festzulegen, um diese oberflächennahe mineralische Lagerstätte auch zur Versorgung künftiger Generationen langfristig zu sichern.

 

 

Stellungnahme der Stadt Hagen zum Bereich zur Sicherung und zum Abbau oberflächennaher Bodenschätze

 

Im Entwurf des Regionalplans ist auf dem Stadtgebiet von Iserlohn angrenzend an den Steinbruch Steltenberg (Hohenlimburger Kalkwerke) ein Bereich zur Sicherung und zum Abbau oberflächennaher Bodenschätze (BASB) festgelegt.

Von Seiten der Stadt Hagen wird die Festlegung dieses BASB ausdrücklich begrüßt. Damit wird den Hohenlimburger Kalkwerken die Möglichkeit gegeben, den Abgrabungsbereich in östliche Richtung zu erweitern und die an dieser Stelle vorhandenen Ressourcen an Massenkalk zu nutzen.

 

Die Genehmigungsfähigkeit der Abgrabung muss in einem später durchzuführenden Genehmigungsverfahren überprüft werden. Es erscheint jedoch aus Sicht der Stadt Hagen wichtig, diese Flächen festzulegen, um diese oberflächennahe mineralische Lagerstätte auch zur Versorgung künftiger Generationen langfristig zu sichern.

 

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

x

keine Auswirkungen (o)

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

gez. Erik O. Schulz

gez. Henning Keune

Oberbürgermeister

Technischer Beigeordneter

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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29.04.2021 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - geändert beschlossen

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Hohenlimburg empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Stellungnahme zum Entwurf des Regionalplans Arnsberg entsprechend der Verwaltungsvorlage.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthalten

CDU

4

 

 

SPD

2

1

 

rger für Hohenlimburg

1

 

2

ndnis 90 / Die Grünen

 

 

1

HAGEN AKTIV

1

 

 

AfD

1

 

 

 

 

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

9

Dagegen:

1

Enthaltungen:

3

 

Zusatzbeschluss:

Die Bezirksvertretung Hohenlimburg bittet den Rat der Stadt Hagen, folgende Belange in die Stellungnahme mit aufzunehmen:

Die Windenergiebereiche (WEB) 001 und WEB 002 liegen in einem Waldgebiet.

Waldgebiete sind laut NRW-Regierung nicht für Windenergie freigegeben.

WEB 002 liegt ebenfalls in einem großen zusammenhängenden Waldgebiet (Schälker Rücken), welches auf Hagener, Schwerter und Iserlohner Gebiet liegt. Dieser wird auch von vielen Hagener Bürgerinnen und Bürgern als Naherholungsgebiet genutzt. Des Weiteren sind die Abstände zu Hagener Wohnbebauung mit nur 500 Metern viel zu gering für ein Windindustriegebiet mit gegebenenfalls sechs Windenergieanlagen und einer geplanten Größe von mindestens 240 Metern Höhe und einem Rotordurchmesser von 150 Metern. Die Anwohner werden hierdurch einer nicht zumutbaren Beeinträchtigung ausgesetzt. Geplante Windenergieanlagen auf Schwerter Seite im gleichen Waldgebiet wurden letzten Monat seitens der Verwaltung Unna abgelehnt.

 

 

Abstimmungsergebnis Zusatzbeschluss:

 

Ja

Nein

Enthalten

CDU

4

 

 

SPD

3

 

 

Bürger für Hohenlimburg

 

 

3

Bündnis 90 / Die Grünen

 

1

 

HAGEN AKTIV

 

 

1

AfD

1

 

 

 

 

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

8

Dagegen:

1

Enthaltungen:

4

 

Erweitern

06.05.2021 - Haupt- und Finanzausschuss

Erweitern

20.05.2021 - Rat der Stadt Hagen - vertagt

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17.06.2021 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadt-, Beschäftigungs- und Wirtschaftsentwicklung empfiehlt einstimmig dem Rat, die Stellungnahme der Verwaltung zum Regionalplan wie folgt zu ergänzen bzw. zu ändern: Zur Konfliktvermeidung zwischen Windenergienutzung und Wohnen ist aus Sicht der Stadt Hagen ein Mindestabstand von 1000m zur nächstgelegenen Wohnbebauung auf Hagener Stadtgebiet einzuhalten.

 

 

 

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24.06.2021 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Stellungnahme zum Entwurf des Regionalplans Arnsberg entsprechend der Verwaltungsvorlage mit folgender Ergänzung bzw. Änderung: Zur Konfliktvermeidung zwischen Windenergienutzung und Wohnen ist aus Sicht der Stadt Hagen ein Mindestabstand von 1000 m zur nächstgelegenen Wohnbebauung auf Hagener Stadtgebiet einzuhalten.

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

CDU

13

 

 

SPD

12

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

 

6

 

AfD

4

 

1

Hagen Aktiv

4

 

 

FDP

2

 

 

Bürger für Hohenlimburg

2

 

 

Die Linke

1

 

 

HAK

2

 

 

Die PARTEI

1

 

 

 

 

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

42

Dagegen:

6

Enthaltungen:

1