Beschlussvorlage - 0323/2021

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Haspe nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und bittet die Fachverwaltung die erforderlichen Mittel für die Errichtung einer Sammelabstellanlage am Bahnhof Heubing in die Haushaltsplanberatung 2022/ 2023 einzubringen.

Reduzieren

Sachverhalt

 

Begründung

 

In der Sitzung der Bezirksvertretung Haspe am 10.02.2021 (DS.-Nr. 0094/2021) wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob die S-Bahnhöfe Westerbauer und Heubing dazu geeignet sind an der Bike-Ride-Offensive des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit teilzunehmen. Außerdem sollte geprüft werden, ob auch weitere Bahnhöfe auf dem Stadtgebiet hierfür geeignet sind. Hierzu kann die Verwaltung folgenden Sachstand berichten:

 

  1. Die Bezirksvertretung Haspe beauftragt die Verwaltung bis zur nächsten Sitzung zu prüfen, ob die S-Bahnhöfe Westerbauer und Heubing geeignet sind, um mit diesen an der Bike-Ride-Offensive teilzunehmen.

 

Mit der Bike+Ride-Offfensive soll der Ausbau von Radabstellanlagen an Bahnhöfen ermöglicht werden. Es handelt sich um eine Kooperation des Bundesministeriums und der Deutschen Bahn. Das Bundesministerium stellt eine anteilige Finanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben über die Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) zur Verfügung. Seit dem 01.01.2019 ist es möglich entsprechende Anträge an den Projektträger Jülich zu stellen. Insgesamt ist eine Förderung von 90 Prozent möglich, unter der Voraussetzung, dass sich die Radabstellanlage in einem Radius von 100 m zu einem Bahnhof oder einem Haltepunkt befindet und der Antrag im Zeitraum vom 1. August 2020 bis zum 31. Dezember 2021 gestellt wird.  Auch die Stadt Hagen hat die Möglichkeit an diesem Programm teilzunehmen. Ein Förderantrag kann jederzeit gestellt werden.

 

Für den Bahnhof Westerbauer plant die Verwaltung noch in diesem Jahr im Zuge der Maßnahme „Anlehnbügel an ausgewählten Stellen im Stadtgebiet“ neue Abstellmöglichkeiten zu installieren.

 

Am Bahnhof Hagen Heubing wurden 2018 bereits fünf Radboxen aufgestellt. Die Auslastung der Radboxen ist gut. Besonders die Boxen welche über einen längeren Zeitraum (Jahres- oder Monatsmiete) buchbar sind, sind dauerhaft belegt. Eine verlässlich langfristige Nutzung ist bei der geringen Anzahl der Fahrradboxen nicht immer gewährleistet. Aus diesem Grund ist es sinnvoll hier eine überdachte Sammelabstellanlage für ca. 20 Fahrräder zu installieren. Die Kosten für eine solche Anlage liegen bei ca. 70.000 €. Es bietet sich an eine Förderung nach § 12 ÖPNVG NRW (VRR) zu beantragen. Hier ist im Vergleich zur Bike+Ride-Offensive eine höhere Förderquote von bis zu 95 % möglich. Da im laufenden Haushalt 2021 keine Mittel zur Umsetzung der Maßnahme vorhanden sind, können die Kosten erst im nächsten Haushalt eingeplant werden. Ein Förderantrag kann dann zum 01.04.2022 gestellt werden. 

 

Die Verwaltung schlägt vor die Kosten in Höhe von ca. 70.000 € für die Errichtung einer Sammelabstellanlage am Bahnhof Heubing für den nächsten Haushalt 2022/ 2023 anzumelden. Eine Förderung soll nach § 12 ÖPNVG NRW beim VRR beantragt werden.  

 

 

 

  1. Die Bezirksvertretung Haspe bittet den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität zu prüfen, ob sich auch weitere Bahnhöfe im Stadtgebiet eignen, an der Bike-Ride-Offensive teilzunehmen.

 

Wie bereits unter 1. beschrieben, besteht für die Stadt Hagen generell die Möglichkeit Fördermittel über die Offensive zu bekommen. Derzeit gibt es jedoch keine konkreten Planungen, da zunächst die prioritär beschlossenen Radverkehrsmaßnahmen abgearbeitet werden (DS-Nr.1050/2019). Generell strebt die Verwaltung an weitere Abstellmöglichkeiten im gesamten Stadtgebiet (außerhalb von Bahnhöfen und ÖPNV-Verknüpfungspunkten) zu installieren. Hierfür wird die Förderung über das Programm Nahmobilität angestrebt. Im Bereich von Bahnhöfen bietet sich eine Förderung nach § 12 ÖPNVG NRW (Fördergeber ist der VRR) an. Hier ist eine Förderquote von bis zu 95% möglich, wie bei der geplanten Fahrradabstellanlage am Hagener Hauptbahnhof (Bewilligung des Zuschussantrages wird in Kürze erwartet).

 

 

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

X

sind nicht betroffen

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

X

positive Auswirkungen (+)

 

 

Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:
 

Die Stärkung des Radverkehrs (und somit des Umweltverbunds) wirkt sich grundsätzlich positiv auf den Klimaschutz aus.

 

 

Reduzieren

Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

 

1.1 Investive Maßnahme in Euro

Teilplan:

5410

Bezeichnung:

Öffentliche Infrastruktur

Finanzstelle:

 

Bezeichnung:

Fahrradabstellanlage Bahnhof Heubing

Finanzposition:

681100

Bezeichnung:

Investitionszuwendungen vom Land

 

785300

Bezeichnung:

Auszahlungen für sonstige Baumaßnahmen

 

Finanzposition

(Bitte überschreiben)

Gesamt

2020

2021

2022

2023

2024

Einzahlung (-)

681100

66.500 €

 

 

 

66.500 €

 

Auszahlung (+)

785300

70.000 €

 

 

 

70.000 €

 

Eigenanteil

3.500 €

 

 

 

3.500 €

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.

 

 

 

X

Die Finanzierung wird, vorbehaltlich der Zustimmung des Rates der Stadt Hagen, in den Haushalt 2022/2023 eingeplant.

 

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die Fahrradabstellanlage am Bahnhof Heubing ist in der Bilanz in Höhe von 70.000 € zu aktivieren. Die Abschreibung über die Nutzungsdauer von 19 Jahren führt zu jährlichem Abschreibungsaufwand in Höhe von 3.684 €.

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

Die Zuschüsse in Höhe von 66.500 € sind in der Bilanz als Sonderposten zu passivieren. Die Auflösung des Sonderpostens, analog zur Abschreibung, führt zu einem jährlichen Ertrag in Höhe von 3.500 €.

 

 

  1.                Folgekosten in Euro:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil (1,5%)

53 €

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

 

c) sonstige Betriebskosten je Jahr (1,5% der Herstellungskosten)

1.050 €

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

3.684 €

e) personelle Folgekosten je Jahr

 

Zwischensumme

4.787 €

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

-3.500 €

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

1.287 €

 

 

 

  1.                Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

X

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

 

 

gez.

 

Henning Keune

Technischer Beigeordneter

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

22.04.2021 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen