Beschlussvorlage - 0007/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die Bezirksvertretung Haspe beschließt die Ausbauplanung zum Parkstreifen an der oberen Voerder Straße.
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Sachverhalt

Begründung

 

In der Mitteilung vom 10.11.2020 wurde eine Beschlussvorlage zum möglichen Ausbau des Längsparkstreifens an der oberen Voerder Straße avisiert.

 

Im Folgenden wird dieser Ausbau erläutert, um die Ausbauplanung förmlich zu beschließen und die Finanzierung im Rahmen des nächsten Doppelhaushaltes 2022/2023 vorzubereiten.

 

Ausbauplanung:

 

Im Bereich gegenüber der Häuser Voerder Straße Nr. 139 bis 141c (westliche Seite der Voerder Straße) wird bereits heute auf einem Seitenstreifen am Hang geparkt. Die Nutzung erfolgt ausschließlich durch PKW.

Da diese Parkmöglichkeit zu keiner Beeinträchtigung des fließenden Verkehrs auf der Voerder Straße (L702) führt und dadurch das Beparken des östlichen Gehweges reduziert wird, ist ein förmlicher Ausbau der (städtischen) Flächen sinnvoll.

 

Dazu wird der vorhandene Hochbordstein auf einer Länge von ca. 66 m durch einen Tiefbordstein ersetzt. Die Flächenbefestigung erfolgt durch anthrazit-farbigen Rechteckpflaster in den Abmessungen 10/20/10 cm. Zum bergseitigen Abschluss wird ein Schrammbord (Hochbordstein, eine Plattenreihe und Randstein) gesetzt.

Der Parkstreifen erhält eine Breite von 2,25 m und bietet Platz für ca.11 Fahrzeuge.

Der Gesamtaufbau des Parkstreifens ist mit 50 cm auf reine PKW (bis 3,5 Tonnen) ausgelegt.

Die Entwässerung erfolgt mit 3 % Querneigung auf die Voerder Straße.

 

Kostensituation und Zeitplan:

 

Für den Ausbau des Parkstreifens belaufen sich die Kosten nach aktueller Ermittlung auf ca. 62.000,- €.

 

Da die Realisierung frühestens zu Anfang des Jahres 2023 erfolgen könnte, sollte eine Summe von 70.000,- € in die Haushaltsplanberatungen einfließen.

 

 

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

X

sind nicht betroffen

 

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

 

positive Auswirkungen (+)

 

keine Auswirkungen (o)

X

negative Auswirkungen (-)

 

 

Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:
 

Durch die bauliche Herrichtung der Parkmöglichkeit erfolgt eine Flächenversiegelung. Durch die Tatsache, dass auch heute schon dort geparkt wird, ist eine „gewisse“ Versiegelung durch die Flächenverdichtung bereits jetzt gegeben.

Alternativ könnte die Parkstreifenbefestigung daher mit Dränpflaster bzw. Rasengittersteinen erfolgen, wobei beide Bauarten technisch nicht optimal sind und daher nicht die erste Wahl sind.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

(Bitte eintragen)

Bei der Herstellung des Parkstreifens an der Voerder Straße handelt es sich um eine Erweiterung des vorhandenen Straßenkörpers. Es erfolgt hier eine Zuschreibung zum aktivierten Anlagevermögen.

 

 

 

1.2 Investive Maßnahme in Euro

Teilplan:

5410

Bezeichnung:

Öffentliche Infrastruktur

Finanzstelle:

5000XXX

Bezeichnung:

Parkstreifen Voerder Straße

Finanzposition:

785200

Bezeichnung:

Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen

 

Finanzposition

(Bitte überschreiben)

Gesamt

2020

2021

2022

2023

2024

Auszahlung (+)

785200

70.000

 

 

 

70.000

 

Eigenanteil

70.000

 

 

 

70.000

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.

 

 

X

Die finanziellen Auswirkungen sind bei der Haushaltsplanung 2022/2023 zu berücksichtigen und werden dem Rat im Rahmen der Haushaltsplanberatungen vorgelegt.

 

 

 

 

 

 

 

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die Herstellungskosten in Höhe von 70.000 Euro sind in der Bilanz als Herstellungskosten zu aktivieren. Bei einer Nutzungsdauer von 50 Jahren ist mit einer Abschreibung in Höhe von jährlich 1.400 Euro zu rechnen.

 

 

  1.                Folgekosten in Euro:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil (1%)

700 €

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

 

c) sonstige Betriebskosten je Jahr (1,5% der Herstellungskosten)

1.050 €

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

1.400 €

e) personelle Folgekosten je Jahr

 

Zwischensumme

3.150 €

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

 

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

3.150 €

 

 

 

  1.                Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

X

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

 

 

gez.

 

Henning Keune,

Technischer Beigeordneter

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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22.04.2021 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen