Anfrage - 0335/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Wie viele Bürger haben bisher Widerspruch gegen den Bau eingelegt? Bitte aufschlüsseln nach Hagen/Breckerfeld.

 

2. Wurde bei der Genehmigung eines Windrades berücksichtigt, dass ein voll intakter Buchenwald (der CO2 abbaut und Sauerstoff produziert) abgeholzt wird?

 

3. Muss eine Ersatzpflanzung in gleichem Umfang und Qualität erfolgen, wie es in vielen Bauprojekten in der Vergangenheit in Hagen üblich war und erfolgt ist?

 

4. Nach Informationen über den Bau der Windräder soll jeder Sockel eine Fläche von ca. 360 Quadratmetern umfassen. Damit würde in dieser Größe die Oberfläche des Waldes total versiegelt. Die unter dieser Betonplatte befindliche Micro-Biosphäre würde zerstört. Dies bedeutet, dass diese Fläche zukünftig als Wald und Erholungsfläche den nächsten Generationen und Klimazielen nicht mehr zur Verfügung stände. Sind diese Maßnahmen und Auswirkungen der Verwaltung bekannt, wenn ja, warum wurde dennoch eine Genehmigung erteilt?

 

5. Welche Ausgleichsmaßnahmen werden dem Betreiber, bzw. dem Eigentümer der Buchenwaldfläche auferlegt? Hier handelt es sich nicht nur um den Vorgang des Abhol-zens, sondern um eine knallharte Vernichtung des Waldes für Generationen zu Gunsten einer jährlichen Apanage von 100.000 €.

 

6. Wurde eine UVP vorgenommen und der Stadt vorgelegt? Mit welchen Ergebnissen und Auflagen wurde die Genehmigung dem Antragstellern erteilt?

 

7. Wurde bei der Aufstellung der Umweltverträglichkeitsprüfung berücksichtigt, dass ein jährlicher Wildgänseflug über Hohenlimburg, das Volmetal und die Selbecke nach Breckerfeld und weiter gen Süden erfolgt. Nach Beobachtungen beträgt die Flughöhe ca. 150m bis 200m. Es besteht daher die Gefahr, dass ein Teil dieser Tiere grausam „geschreddert“ wird. Warum hat die Verwaltung dieses Faktum offensichtlich nicht aus-reichend gewichtet?

 

8. Die Erschließung und Bauversorgung der Windräder erfolgt von Zurstraße aus ca. 1-2 km über den Jakobusweg, einer ursprünglichen Pilgerstrecke (Haspe, Johanniskirche, Selbecke, Rafflenbeul, Breckerfeld Jakobus-Kirche). Durch die notwendige Erschließung und Materialversorgung muss der Jakobusweg - bis heute ein schmaler Waldwander-weg - in einer Länge von 2km zu einer breit angelegten Baustraße in einer Breite von 6m ausgebaut werden. Warum hat es die Verwaltung gebilligt, dass der Charakter einer ursprünglichen, traditionellen Pilgerstrecke mit tief religiösem Bezug und alter Tradition (und heutiger stark frequentierter Wanderweg), gegen Bürgergefühle und Interessen zu Gunsten von Windrädern zerstört wird? Gibt es alternative Erschließungsmöglichkeiten?

 

9. Die Bürger der Selbecke – insbesondere der oberen Selbecke – fühlen sich schlecht in-formiert und vor vollendete Tatsachen gestellt, was die Wut über diese Entscheidung noch verstärkt. Wir möchten daher noch zusätzlich wissen, wie die Informationsabläufe über das Planungsverfahren erfolgt sind? Wurden die Bürger, insbesondere der hinteren Selbecke, angeschrieben und auf die Planungsauslagen hingewiesen, bzw. dahingehend informiert, dass „Auf der Höhe“ mit Schlagschatten und Immissionen zu rechnen ist? Welche Informationskanäle, die die Bürger auf jeden Fall erreichen müssen, wurden von Seiten der Verwaltung gewählt? Ist es möglich, dass zukünftig bei einschneidenden Großprojekten alle Bürger im Umfeld von 2km angeschrieben, bzw. durch Plakate im Umfeld 4 Wochen vor einer Informationsveranstaltung von und über diese Veranstaltung informiert werden?

 

10. Der Naturschutz sieht vor, dass bei Fällen und Rodungen von Altbaumbeständen das Wurzelwerk auf wichtige Pflanzen und Micro-Getier untersucht werden muss. Werden die Betreiber und Eigentümer auf diese Vorgänge vorab schriftlich hingewiesen?

 

11. Wer stellt sicher und überprüft die einzelne Baumwurzelausgrabung während der Rodungsvorgänge?

 

12. Schätzt die Verwaltung, angesichts ihrer Handlungs- und Gestaltungsunfähigkeit bezüglich der Windradindustrie, bedingt durch die vom CDU-Wirtschaftsminister Altmeier vor-gegebenen privilegierten Rahmenbedingungen für diese Industrie, die Lage so ein, dass durch das Investitionsfördergesetz die Selbstverwaltungsgarantie der Kommunen gem. Artikel 28 GG so erheblich eingeschränkt wurde, dass man von einem Verfassungs-bruch sprechen kann? Welche Konsequenzen würden die Stadt Hagen in diesem Falle ziehen?

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

entfällt

 

 

Begründung

siehe Anlage

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

 

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

X

keine Auswirkungen (o)

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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15.04.2021 - Rat der Stadt Hagen