Beschlussvorlage - 0322/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Mitgliedschaft bei der Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister e. V. (Vitako)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB01 - Oberbürgermeister
- Bearbeitung:
- Sabrina Spannaus
- Beteiligt:
- FB15 - Informationstechnologie und Zentrale Dienste; FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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15.04.2021
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Beschlussvorschlag
1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt, dass die Stadt Hagen der Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister e. V. (Vitako) beitritt.
2. Der Rat der Stadt Hagen beschließt als Vertreter der Stadt Hagen
a) den Leiter des Fachbereichs für Informationstechnologie und Zentrale Dienste, derzeit Herr Matthias Böhm, als stimmberechtigtes Mitglied und
b) den Chief Information Officer (CIO) der Stadt Hagen, derzeit Herr Christoph Gerbersmann, als stimmberechtigten Vertreter
zu benennen.
Der Beschluss wird am Tag nach der Ratssitzung umgesetzt.
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
In der Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister e. V. (Vitako) sind aktuell mehr als 50 IT-Dienstleister, Rechenzentren, Software- und Serviceunternehmen mit mehr als 15.000 Beschäftigten organisiert und nehmen aktiv am Vitako-Netzwerk teil. Die Vitako bietet Erfahrungsaustausch und Networking und erarbeitet Empfehlungen und Stellungnahmen für Mitglieder, die Fachöffentlichkeit und politische Entscheidungsträger. Der Verein berät und unterstützt die Kommunalen Spitzenverbände bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben in allen Fragen der Informations- und Kommunikationstechnik. Insgesamt betreuen die Vitako-Mitgliedsunternehmen rund 750.000 IT-Arbeitsplätze in mehr als 10.000 Kommunen und generieren einen jährlichen Umsatz von ca. 3 Mrd. €.
Die Vitako als Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister hat das Ziel, die Interessen der Mitglieder zu wichtigen Themen im politischen Raum zu artikulieren. Vitako bündelt die Kompetenz der Mitglieder und erweitert sie. Außerdem unterstützt der Verband die Mitglieder darin, ihre Handlungs- und Zukunftsfähigkeit auszubauen. Dabei geht es immer mehr darum, die Rolle der kommunalen IT-Dienstleister als Mitgestalter des digitalen Wandels zu stärken und auf die rechtlichen sowie technisch-organisatorischen Rahmenbedingungen Einfluss zu nehmen. Diese Rolle und die daraus resultierenden Forderungen zu positionieren, ist die Aufgabe des Verbandes.
Auftrag von Vitako ist es, in allen Fragen kommunaler IT als ein wichtiger Ansprechpartner Gehör von Politik, Wirtschaft und Gesellschaft zu finden. Durch Lobbyarbeit beeinflusst Vitako die Meinungsbildung im unmittelbar politischen Umfeld und in politische Entscheidungen vorbereitenden Gremien und Arbeitskreisen. Vitako verfolgt dabei konsequent das Interesse der Kommunalen IT-Dienstleister. Im Mittelpunkt stehen Themen, die einen Bezug zur kommunalen IT beziehungsweise zur Rechtstellung der kommunalen IT-Dienstleister haben.
Nach § 12 der Satzung berechnet sich der jährlich zu leistende Mitgliedsbeitrag auf der Grundlage des relevanten Jahresumsatzes des jeweiligen Mitglieds. Bei der aktuellen Konstellation der Stadt Hagen ergäbe sich maximal ein Beitrag in Höhe von 15.000 €. Dieser ist für ein gesamtes Kalenderjahr im Voraus zu entrichten, dies gilt grundsätzlich auch für das Beitritts- und Austrittsjahr.
Gem. § 3 Abs. 1 der Satzung ist für die Mitgliedschaft ein Beitrittsantrag an den Verein zu richten, über dessen Annahme vereinsseitig die Mitgliederversammlung entscheidet.
Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
X | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
X | keine Auswirkungen |
Finanzielle Auswirkungen
X | Es entstehen folgende finanzielle Auswirkungen: |
Rechtscharakter
| |
X | Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
X | Vertragliche Bindung |
1. Konsumtive Maßnahme in Euro
Teilplan: | 1111 | Bezeichnung: | Verwaltungssteuerung/Presse/Öff.arbeit |
Kostenstelle: | 1111 | Bezeichnung: | Mitgliedschaften |
| Kostenart | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
Ertrag (-) |
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Aufwand (+) | 542400 | 15.000 | 15.000 | 15.000 | 15.000 | 15.000 |
Eigenanteil | 542400 | 15.000 | 15.000 | 15.000 | 15.000 | 15.000 |
Kurzbegründung:
X | Die Finanzierung ist für das Haushaltsjahr 2021 im laufenden Budget der Stadtkanzlei gedeckt. Die weiteren Kosten werden in der Haushaltsplanung 2022/2023 berücksichtigt. |
gez. |
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Erik O. Schulz Oberbürgermeister |
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| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
