Beschlussvorlage - 0247/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt vorbehaltlich eines entsprechenden Beschlusses zu DS 0246/2021, die im nichtöffentlichen Teil beraten wird,

1. die Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 01.08.2019 – 31.07.2020,

 

2. die Beschlussfassung über die Ausübung des Wahlrechts nach § 5 Abs. 2 des Betrauungsaktes wie vom Aufsichtsrat vorgeschlagen,

 

3. die Beschlussfassung über die Verwendung des Ergebnisses und

 

4. die Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung für das Wirtschaftsjahr 2019 / 2020.

 

2. Der Rat der Stadt Hagen ermächtigt den Oberbürgermeister, den erforderlichen Beschluss der Gesellschafterversammlung der Theater Hagen gGmbH im Rahmen eines schriftlichen Beschlusses nach § 48 GmbH – Gesetz zu fassen.

 

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

Die Theater Hagen gGmbH, an der die Stadt Hagen mit 100 % beteiligt ist, beabsichtigt verschiedene Beschlüsse zum Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01.08.2019 – 31.07.2020 mit einem schriftlichen Gesellschafterbeschluss einzuholen. Diese wurden in der Aufsichtsratssitzung der Gesellschaft am 04.03.2021 formuliert.

 

Der Aufsichtsrat der Theater Hagen gGmbH hat in seiner Sitzung am 08.03.2021 folgende Beschlüsse einstimmig (Nr. 1 und 4) bzw. mehrheitlich (Nr. 2 und 3) gefasst:

 

„Der Aufsichtsrat der Theater Hagen gGmbH nimmt den Jahresabschluss und den Prüfbericht zur Kenntnis. Der Gesellschafterversammlung der Theater Hagen gGmbH wird vorgeschlagen, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

  1. Die Gesellschafterversammlung stellt gem. § 18 Abs. 1 Ziff. 2 des Gesellschaftsvertrages den Jahresabschluss für das Gescftsjahr vom 1.8.2019 31.07.2020 fest.
  2. Die Gesellschafterversammlung stimmt zu, dass die Theater Hagen gGmbH das Wahlrecht des § 5 Abs. 2 des Betrauungsaktes in der Weise nutzt, dass die Überkompensation in Höhe von 958.732,79 € im Wirtschaftsplan für die Spielzeit 2021 / 2022 berücksichtigt wird, um das Theater in die Lage zu versetzen, die mit der Pandemie noch in Verbindung stehenden zu erwarteten Verluste zu kompensieren.
  3. Die Gesellschafterversammlung stimmt zur Abfederung künftiger Risiken, die sich aus den Nachwirkungen der Coronakrise ergeben, gem. § 18 Abs. 1 Ziff. 3 des Gesellschaftsvertrages der Ergebnisverwendung, Überführung des Überschusses in Höhe von 1.620.595,51 € in eine Rücklage, zu.
  4. Die Gesellschafterversammlung beschließt die Entlastung des Aufsichtsrates und der Gescftsführung für das Wirtschaftsjahr 2019 / 2020.“

 

 

Die Details zu dem Jahresabschluss können der nicht öffentlichen Vorlage Drucksachennummer 0246/2021 entnommen werden.

 

      Seitens des Beteiligungscontrollings bestehen keine Bedenken, den Beschlussvorschlägen des Aufsichtsrates zuzustimmen.

 

Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

x

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

x

keine Auswirkungen (o)

 

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Auswirkungen

 

 

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Beschlüsse

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25.03.2021 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

15.04.2021 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen