Beschlussvorlage - 0121/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen stimmt dem Antrag des Vorhabenträgers vom 26.03.2021 zu und beschließt die Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3/21 (706) – Sondergebiet Mehrzweckhalle Am Sportpark – gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Hagen Mitte an der Stadionstraße / Am Sportpark und beinhaltet in der Gemarkung Hagen, Flur 1, Flurstück 815 und  teilweise die Flurstücke 854, 917 und 927. In dem im Sitzungssaal aufgehängten Plan ist der Geltungsbereich eindeutig dargestellt. Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

Nächster Verfahrensschritt:

Als nächster Verfahrensschritt wird im Sommer 2021 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und der Träger öffentlicher Belange durchgeführt. 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Der Verwaltung liegt ein Antrag zur Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes vor. Der Vorhabenträger plant die Errichtung einer Veranstaltungshalle für Sport-, Kultur und sonstige Veranstaltungen mit bis zu 5.000 Zuschauerplätzen auf dem Tennen-Sportplatz im Sportpark Ischeland.  

 

Da der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 10/06 (587) 1. Änderung „Sporthalle Ischeland“ an diesem Standort eine Sporthalle mit lediglich bis zu 3.100 Zuschauerplätzen zulässt, ist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erforderlich.

 

 

Begründung

 

Vorlauf

 

Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am 10.12.2020 folgenden Beschluss gefasst (Vorlage Drucksachen-Nr. 0912/2020 Beschlusspunkt a):

 

a) Die Verwaltung wird beauftragt, die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für die Errichtung einer Veranstaltungshalle (Mehrzweckhalle) für Sport-, Kultur und sonstige Veranstaltungen mit bis zu 5.000 Zuschauerplätzen auf dem Tennen-Sportplatz im Sportpark Ischeland („Käfig“-Sportplatz) vorzubereiten.

Im abzuschließenden Durchführungsvertrag soll die Herstellung von 5.000 Sitzplätzen in der Halle vereinbart werden mit der Option einer ersten Ausbaustufe, in welcher zunächst Sitzplätze für 3.100 Zuschauer erstellt werden.

Untergeordnete gewerbliche Einheiten zur Flankierung der Sport- und Kultur und sonstigen Veranstaltungen sind Bestandteil der Planung. (Raumprogramm und Entwurfspläne anliegend).

 

Investoren Initiative:

 

Mit der von einem Investor projektierten Mehrzweckhalle für max. 5.000 Zuschauer auf dem Tennensportplatz im Sportpark Ischeland („Käfig“-Sportplatz) sollen u. a. für den Ballsport die perspektivischen Spielbedingungen auf Bundesliga-Niveau (bzw. Liga Pro A) geschaffen werden:

 

- 4.000 Zuschauer Handball

- 5.000 Zuschauer Basketball

 

Eine enge Abstimmung zwischen den Vereinen VfL Eintracht Hagen und Phoenix Hagen ist erforderlich, um beiden Vereinen die Nutzungsrechte soweit zu gewährleisten, wie es für die Statuten der jeweiligen Ligaverbände erforderlich ist. Mit der Kapazität von 5.000 Zuschauerplätzen wird die Nutzung auch für nicht-sportbezogene Veranstaltungen z. B. im Bereich Kultur und für sonstige Veranstaltungen ermöglicht. (s. a. Beschlusspunkt b) der Vorlage 0912/2020, Ratsbeschluss vom 10.12.2020.)

Weitere, zum Teil auch gewerbliche Nutzungen untergeordneter Größe, sollen die Hauptnutzung der Mehrzweckhalle ergänzen und den Spitzen- und Breitensport unterstützen. Dazu zählen z. B. Mehrzwecktrainingsflächen, Kletterhalle, Fitnesstraining, Bewegungsbecken, Physiotherapie, Gastronomie, Fanshop(s) und Büroräume u. a. für den VfL Eintracht Hagen und weitere Hallennutzer. Großflächiger und / oder zentrenrelevanter Einzelhandel ist ausgeschlossen.

 

Sämtliche Veranstaltungen im Sportpark Ischeland müssen durch das Sportanlagen-management (SAM) beim Servicezentrum Sport koordiniert werden. (s. a. Beschlusspunkt c) der Vorlage 0912/2020, Ratsbeschluss vom 10.12.2020) Parallele (Groß-) Veranstaltungen unter Vollauslastung beider Hallen sind nicht möglich, so dass die Mehrzweckhalle und die Krollmann-Arena in der Regel nicht gleichzeitig betrieben werden können. Daher sind auf dem gesamten Gelände auch bei parallelen Veranstaltungen nicht mehr als insgesamt 5.000 Zuschauer zulässig. Diese Regelung bezieht auch das Stadion ein. Die Einrichtungsverfügung des Oberbürgermeisters vom 27.02.2008 regelt: „Im Falle einer Nutzungskonkurrenz liegt die Entscheidungszuständigkeit grundsätzlich bei 52/SAM. In begründeten Einzelfällen behält sich jedoch der Oberbürgermeister die Entscheidung vor.“

 

Zur erfolgreichen Realisierung des Projektes sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen und auch vertraglich zu sichern:

 

  • Regelungen zur Förderung des Spitzensports.
  • Vertragliche Verpflichtung (Beitrittserklärung) zur Beachtung des Sportanlagenmanagements (SAM) zur Koordinierung der Belegungsrechte sowie zur Regelung der notwendigen Stellplatznutzung bei Sport- und Kultur und sonstigen Veranstaltungen.

(Die Einrichtungsverfügung des Oberbürgermeisters der Stadt Hagen vom 27.02.2008 ist zu beachten.)

  • Regelung des Lärmimmissionsschutzes nach 18. BImSchV und TA Lärm, mit Einschränkungen bezüglich der Anzahl von Veranstaltungen mit Ende nach 22 Uhr.
    Das SAM ist ggf. dahingehend zu erweitern, dass „seltene Ereignisse“ gemäß TA Lärm in einer Gesamtbetrachtung des Sportparks zusammengefasst und auf die Sportstätten verteilt werden müssen.
  • Regelung des Zu- und Abflusses des Verkehrs einschließlich der Ertüchtigung der Verkehrsanlagen bei Kostenübernahme durch den Investor (Vereinbarung über eine Parkraumbewirtschaftung).
  • Es ist zu vereinbaren, dass der Investor die Kosten für die Planung und Herstellung der Zufahrt von/zur Stadionstraße, die Planung und Herstellung weiterer Stellplatzflächen und für die ggf. baulichen Änderungen und Änderungen der Markierungen und der Signalisierung am Verkehrsknoten Stadionstraße (gemäß zu erstellendem Verkehrsgutachten) übernimmt. Die Stadt kann sich an der Herstellung notwendig werdender Stellplätze nur unter der Bedingung einer Refinanzierung aus der Bewirtschaftung der Flächen beteiligen.
  • Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes bei Übernahme aller Planungs- und Gutachterkosten. Die infrastrukturellen und bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen sowie die Kubatur der Mehrzweckhalle werden von Beginn an für 5.000 Zuschauer hergestellt.

 

Flächennutzungsplan

 

Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt den Bereich als Sondergebiet für sportlichen Zwecken und kulturellen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen dar. Der Bebauungsplan wird somit aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.

 

Bebauungsplan Nr. 10/06 (587) Sporthalle Ischeland

 

Das Plangebiet liegt innerhalb des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 10/06 (587) Sporthalle Ischeland. In diesem ist als Art der baulichen Nutzung ein Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Sporthalle Ischeland“ festgesetzt. Die Kapazität der Sporthalle ist durch die Festsetzung auf maximal 3.100 Zuschauerplätze begrenzt. Das einzuleitende Plangebiet erstreckt sich auf den Bereich westlich der Krollmann-Arena, um dort das Planungsrecht für eine Mehrzweckhalle für 5.000 Zuschauer zu schaffen. Es soll auch eine um ca. 8 m größere Gebäudehöhe ermöglicht werden.

 

Für die Krollmann-Arena (Ischelandhalle) bleibt das vorhandene Planungsrecht bestehen.

 

Verfügbarkeit des Grundstückes

 

Die Verfügbarkeit der zu beplanende Fläche ist einerseits durch Abschluss eines Grundstückskaufvertrages für das Baugrundstück gegeben, der zurzeit mit dem FB Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen abgestimmt wird, andererseits werden Flächen zur Erweiterung und Anschluss des Parkplatzes an die Stadionstraße zur Verfügung gestellt, die im städtischen Eigentum verbleiben. Dieses ist Gegenstand des Durchführungsvertrages, welcher mit dem Investor vor dem Satzungsbeschluss abgeschlossen wird. 

 

Nächster Verfahrensschritt:

 

Als nächster Verfahrensschritt wird im Sommer 2021 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und der Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

 

Bestandteile der Vorlage

  • Antrag vom 26.03.2021 zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
  • Kurzerläuterung zum Antrag
  • Lageplan / Vorhaben- und Erschließungsplan
  • Übersichtsplan zum Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

X

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

X

keine Auswirkungen (o)

 

Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:
 

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist die Berücksichtigung von Klimaaspekten mit gesetzlichem Auftrag vorgeschrieben. Um Vorhaben hinsichtlich der Klimarelevanz zu optimieren und negativen Auswirkungen entgegenzuwirken, werden in dem Bebauungsplan Festsetzungen zum Klimaschutz- und zur Klimaanpassung aufgenommen, die Treibhausgase reduzieren, Klimafolgen abmildern und/oder Treibhausgase kompensieren.

 

Eine gesonderte Prüfung zu den Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung ist somit bei der Vorlagenerstellung i. R. von Bauleitplanverfahren nicht notwendig.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

 

gez. Erik O. Schulz

gez. Henning Keune

Oberbürgermeister

Technischer Beigeordneter

 

 

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Beschlüsse

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29.04.2021 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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06.05.2021 - Haupt- und Finanzausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst aufgrund der in der Ratssitzung vom 15.04.2021 (Vorlage 0305/2021) beschlossenen Delegierung folgenden Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hagen stimmt dem Antrag des Vorhabenträgers vom 26.03.2021 zu und beschließt die Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3/21 (706) Sondergebiet Mehrzweckhalle Am Sportpark gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.

 

Geltungsbereich:

 

Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Hagen Mitte an der Stadionstraße / Am Sportpark und beinhaltet in der Gemarkung Hagen, Flur 1, Flurstück 815 und  teilweise die Flurstücke 854, 917 und 927. In dem im Sitzungssaal aufgehängten Plan ist der Geltungsbereich eindeutig dargestellt. Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

chster Verfahrensschritt:

 

Als nächster Verfahrensschritt wird im Sommer 2021 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und der Träger öffentlicher Belange durchgeführt. 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

CDU

5

 

 

SPD

5

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

3

 

 

AfD

2

 

 

Hagen Aktiv

2

 

 

FDP

1

 

 

Bürger für Hohenlimburg

-

-

-

Die Linke

1

 

 

HAK

1

 

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

21

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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20.05.2021 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen