Mitteilung - 0237/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Begründung:

 

Zur quantitativen Darstellung der Lärmbelastung an der Buscheystraße / Eugen-Richter-Straße muss eine Lärmberechnung gemäß der Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen (RLS) durchgeführt werden.

 

Die aktuelle Richtlinie RLS-19 berücksichtigt im Berechnungsverfahren des maßgebenden Beurteilungspegels neben anderen Eingangswerten die Höhe der Verkehrsbelastung.

 

Dabei werden drei Fahrzeuggruppen unterschieden:

 

Pkw:   Personenkraftwagen, Personenkraftwagen mit Anhänger und Lieferwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t

 

Lkw 1:  Lastkraftwagen ohne Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t und Busse

 

Lkw 2: Lastkraftwagen mit Anhänger bzw. Sattelkraftfahrzeuge (Zugmaschinen mit Auflieger) mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t

 

Die Anteile der Fahrzeuggruppe Lkw 1 und Lkw 2 gehen prozentual in die Berechnungen als p1 und p2 -Werte ein.

 

Die Verkehrserhebungen der Stadt Hagen basieren aber auf einer reinen Längeneinteilung der Fahrzeuge, so dass diese Werte keine Verwendung bei der Lärmberechnung finden können.

 

Mögliche Standardwerte der RLS für die Straßenklassifizierungen passen im vorliegenden Fall nicht, da der Straßenzug Buscheystraße/ Eugen-Richter-Straße mit Verbotsschildern (3,5 to- Anlieger frei) versehen ist.

 

Entsprechend bleibt für eine Lärmberechnung gemäß RLS-19 nur eine eigene, der Richtlinie angepasste Verkehrserhebung. Diese ist allerdings derzeit durch die Sperrung der Marktbrücke nicht repräsentativ, so dass eine Erhebung erst nach Fertigstellung der Marktbrücke sinnvoll erscheint.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

 

 

 

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

X

keine Auswirkungen (o)

 

 

 

 

 

gez. Henning Keune

 

Technischer Beigeordneter

 

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Auswirkungen

 

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Beschlüsse

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14.04.2021 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte