Beschlussvorlage - 0211/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Umsetzung der beiden Empfehlungen der Landesjugendämter zu den Themen: „Gelingensfaktoren bei der Wahrnehmung des Schutzauftrags gemäß § 8a SGB VIII“ und „Grundsätze und Maßstäbe zur Bewertung der Qualität einer insoweit erfahrenen Fachkraft“.

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Sachverhalt

Kurzfassung

Die Landesjugendämter Westfalen-Lippe und Rheinland gaben im Jahr 2020 zwei Empfehlungen zum verbesserten Schutz von Kindern und Jugendlichen heraus. Die Kommunen erhielten gleichzeitig die Aufforderung, diese Empfehlungen als fachliche Standards politisch beschließen zu lassen. Da die Inhalte der Empfehlungen in Hagen bereits seit Jahren im Wesentlichen umgesetzt werden und ein Beschluss des Jugendhilfeausschusses bei der weiteren Verstetigung der fachlichen Standards hilfreich wäre, ist eine Beschlussfassung aus Sicht der Verwaltung zu befürworten.

 

 

Begründung

Die Landesjugendämter Westfalen-Lippe und Rheinland gaben im Jahr 2020 zwei Empfehlungen zum verbesserten Schutz von Kindern und Jugendlichen heraus. Die Kommunen erhielten gleichzeitig die Aufforderung, diese Empfehlungen als fachliche Standards politisch beschließen zu lassen. Im weiteren Text erfolgt eine kurze Darstellung der Empfehlungsinhalte sowie der in Hagen bestehenden fachlichen und qualitativen Standards.

 

Empfehlung (1): „Gelingensfaktoren bei der Wahrnehmung des Schutzauftrags gemäß § 8a SGB VIII“

 

Berichterstattung zur Vorgehensweise des Hagener Allgemeinen Sozialdienstes zu den Empfehlungen

 

Die Ausgangslage zur Entstehung der Empfehlung wird als bekannt vorausgesetzt.

Der Schutzauftrag des Jugendamtes rückt zunehmend in den öffentlichen Fokus und verlangt zunehmend fachlichen Standard, insbesondere vor dem Hintergrund der in den vergangenen Jahren tragisch verlaufender Kinderschutzfälle. Zudem ist kommunal eine Steigerung der Meldeeingänge zur Gefährdungsbeurteilung zu verzeichnen; so auch in Hagen.

In Hagen konnten 2020 1058 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls statistisch erfasst werden. Die Kinderschutzfälle zeigen eine bundesweite Fallsteigerung auf.

Genau vor diesem Hintergrund scheint eine kontinuierliche Optimierung der Verfahrensstandards zwingend und die Empfehlung Schutzauftrag zum einheitlichen Vorgehen der Jugendämter ist zu begrüßen.

Die Empfehlung teilt sich in zwei große Bereiche auf.

Zum einen betreffend der Prozessqualität im Verfahren nach § 8a SGB VIII. Hier werden Arbeitskreise wie Teilprozesse beschrieben, von Beginn einer Meldung bis zur abschließenden Gefährdungseinschätzung und den daraus ggf. resultierenden Maßnahmen zur Abwendung der Gefährdung. Der zweite größere Komplex in der Empfehlung stellt die Strukturqualität dar. Hier werden zum einen fachliche Leitlinien zur Notwendigkeit interner Strukturqualitäten bis hin zur externen Strukturqualität dargestellt.

An dieser Stelle kann bereits vorweggenommen werden, dass das Hagener Jugendamt bereits allen Empfehlungen durch die Überarbeitung und Optimierung des Qualitätshandbuches gerecht wird.

Im Bereich der Prozessqualität finden in der Beschreibung der Prozesse leichte Nuancen an veränderter Vorgehensweise; diese allerdings scheinen aus Sicht des Hagener Jugendamtes optimierter zu sein.

Im Bereich der Strukturqualität, im Besonderen der Personalqualität, zeigen sich deutliche Unterschiede im Hinblick auf die zur Verfügung gestellten Rahmenbedingungen und Ressourcen.

Das Qualitätshandbuch für den Allgemeinen Sozialen Dienst sowie für den Pflegekinderdienst konnte in einem langwierigen Qualitätsentwicklungsprozess (Beginn Anfang 2018) überarbeitet werden. Dieses konnte mit Dienstanweisung vom 28.11.2019 zum 01.12.2019 in Kraft treten. Alle Prozesse wurden auf der Grundlage von Ergebnisqualität und Prozessqualität umschrieben.

Die Beschreibung der jeweiligen Teilprozesse, deren Darstellungen sowie deren angefügten zusätzlichen Notizen betreffend der Zielführung, Aktivitäten und anderen

Hinweisen sollen das tägliche Handeln im ASD und PKD sicherstellen und vereinheitlichen.

 

Die Handlungsschritte und -instrumente

 

  • garantieren die Qualität der Arbeitsprozesse,
  • reduzieren durch eindeutige Darstellung und konkrete Vorgaben Fehlermöglichkeiten,
  • führen zur Vergleichbarkeit der Bearbeitung und somit zur Nachvollziehbarkeit,
  • sichern die Transparenz im jeweiligen Verfahrensstandard und zu möglichen Schnittstellen,
  • ermöglichen die Zuordnung von Verantwortlichkeiten und dokumentieren die vereinbarten und durchgeführten Aktivitäten.

 

Neue Mitarbeiter*innen werden unverzüglich durch die jeweilige Praxisanleitung sowie der jeweils zuständigen Gruppenleitung in dieses Qualitätshandbuch eingeführt.

In den Handlungsempfehlungen wird ein Flussdiagrammes verwendet, um Kernprozesse, Verfahrensstandards und Prozessqualität sowie Teilprozesse zu beschreiben.

Im überarbeiteten Qualitätshandbuch werden ebenfalls beim Hagener Jugendamt alle Kernprozesse im Rahmen eines Flussdiagrammes dargestellt. Hier findet sich eine erste Abweichung im Hagener ASD zu den Handlungsempfehlungen insofern, dass wir in Hagen die Kernprozesse nach § 8a Kindeswohlgefährdung, § 42 der Inobhutnahme und § 50 SGB VIII in Verbindung mit § 1666 BGB zur Risikoeinschätzung gem. § 8a SGB VIII unterteilt haben. Diese Vorgehensweise sichert eine differenziertere Bearbeitung und ist deutlich kleinschrittiger beschrieben.

 

Im Weiteren werden hinsichtlich der Prozessqualität in der Handlungsempfehlung Teilprozesse beschrieben, von Aufnahme der Mitteilung einer Kindeswohlgefährdung bis hin zu ggf. einzuleitenden Maßnahmen. Diese Vorgehensweise findet in Hagen unter Einhaltung aller Dokumentensysteme Anwendung.

Eine deutlich andere Qualität in dem Verfahrensablauf konnte der Hagener ASD insofern implementieren, dass alle einzelnen Verfahrensschritte, beginnend mit der ersten Bewertung der Mitteilung, bis hin zur abschließenden Gefährdungseinschätzung  unter Einbeziehung zweier Fachkräfte und der entsprechenden Gruppenleitung erfolgen.

Sollte es hier tatsächlich in Einzelfällen zu einer Abweichung kommen, so wird diese dokumentiert. Diese Vorgehensweise bedeutet naturgemäß, für den Hagener ASD im besonderen auf der Leitungsebene und unter Anbetracht der anfänglich genannten Meldezahlen ein hohes Arbeitsaufkommen; jedoch hat sich diese Vorgehensweise qualitativ bewährt. Die Leitungskräfte verwalten nicht nur ausschließlich entsprechende Dokumentationen, sondern sie erhalten einen umfassenden Überblick der Gefährdungseinschätzungen in den jeweiligen Verantwortlichkeiten.

Jede Bearbeitung bzw. Bewertung einer Gefährdungsmeldung und der dafür erforderlichen Einschätzung zur weiteren Vorgehensweise haben im Hagener ASD absolute Priorität und werden unverzüglich dokumentiert und bearbeitet.

Alle Gefährdungseinschätzungen, die dem Standardprozess einer mittleren bis hohen Gefährdung oder gar einer sehr hohen (akuten) Gefährdung obliegen, werden im Rahmen von Ortsterminen in den Familien durch jeweils zwei Fachkräfte bearbeitet. Die Dokumentation ist schnellstmöglich fertigzustellen, um den Status einer Gefährdungseinschätzung nachvollziehen zu können.

Die Handlungsempfehlungen weisen im Bereich der internen Strukturqualität darauf hin, dass zentrale Qualitätsfaktoren bei der Wahrnehmung des Schutzauftrages das Personal in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht bedeutet. Das Hagener Jugendamt schreibt natürlich in seinen Anforderungsprofilen hinsichtlich der Qualifikation der Fachkräfte ausschließlich Stellen aus für Menschen, die ein abgeschlossenes Bachelor-Studium im Bereich der sozialen Arbeit vorweisen können. Auch wird in der Handlungsempfehlung erläutert, welche Kenntnisse bzw. Kompetenzen Bestandteil für Mitarbeiter*innen im ASD obliegen. Aufgrund der Erfahrungswerte der letzten zwei bis drei Jahre, nämlich, dass der Allgemeine Sozialdienst eine hohe Personalfluktuation aufzeigte und der Tatsache, dass Bewerbungen durch fast ausschließlich unerfahrene Studienabsolventen eingegangen sind, wurde das Thema der Einarbeitung nochmals optimiert. Mit dieser Optimierung kommen wir nicht nur den Handlungsempfehlungen nach, sondern befinden uns auf einem deutlich höheren qualitativen Status.

In den Handlungsempfehlungen wird beschrieben, dass neue Mitarbeiter*innen im ASD ohne Praxiserfahrung im Kinderschutz, beginnend mit der Einstellung, über noch keine Fallverantwortung verfügen, sondern im Rahmen einer Einarbeitungsphase durch bereits erfahrene Fachkräfte angeleitet bzw. begleitet werden sollen.

Bereits 2019 erfolgten auf der Ebene der Führungskräfte (Gruppenleitung und Abteilungsleitung) entsprechende Klausurtagungen im Hinblick auf die Optimierung des bis dato bestehenden Einarbeitungskonzeptes. Die Ergebnisse aus dieser Klausurtagung hatten somit dazu geführt, dass das Einarbeitungskonzept optimiert wurde.

Ein grundlegendes Ziel war, dass es neuen Mitarbeiter*innen schnell gelingt, sich fachlich und personell in ihrem neuen Arbeitsfeld zu orientieren und einzugliedern. Arbeitszufriedenheit, eine Bindung an den Arbeitgeber Stadtverwaltung und gelingende gute Arbeitsergebnisse sind angestrebte Ziele geworden und Überforderung, Demotivation und übermäßige Fluktuation sollten somit vermieden werden.

Das Einarbeitungskonzept neuer Mitarbeiter*innen im Allgemeinen Sozialdienst versteht sich somit als ein Baustein eines Personalentwicklungskonzeptes und möchte zur Einarbeitung neuer Mitarbeiter*innen im Allgemeinen Sozialdienst dazu beitragen, dass neue Fachkräfte die notwendigen Kompetenzen entwickeln können, um im ASD handlungsfähig zu sein und die Verantwortung im Hinblick auf die Garantenstellung tragen zu können.

Die Einarbeitung neuer Mitarbeiter*innen im Hagener Allgemeinen Sozialdienst erfolgt mit unterschiedlich intensiver Begleitung über die Dauer von 12 Monaten. Dabei liegt der Schwerpunkt in der Begleitung in den ersten sechs Monaten.

Verantwortlich für die Einarbeitung der neuen Fachkräfte ist die jeweils zuständige Gruppenleitung im Zusammenwirken mit der stellvertretenden Gruppenleitung, die als Praxisbegleitung während der gesamten Dauer der Einarbeitung fungiert.

Die Einarbeitung selbst gliedert sich in vier Phasen:

 

      Ankommensphase

      Orientierungsphase

      Einarbeitungsphase

      Verselbständigungsphase.

 

Jede Phase ist eingerahmt von einer Vorbereitungsphase und einer Nachsorgephase. Die Übergänge der Phasen der Einarbeitung werden in Reflektionsgesprächen zwischen Gruppenleitung, Praxisbegleitung und neuer Fachkraft bestimmt.

Dies bedeutet konkret, dass neue Fachkräfte im Hagener Allgemeinen Sozialdienst nicht in eigener Fallverantwortung tätig sind und dies über einen Zeitraum von sechs Monaten bis zur Fallübergabe, so dann beginnt die Nachsorgephase.

Darüber hinaus wurde in 2019 ein internes modulares Schulungskonzept geplant und entwickelt und in der Begrifflichkeit als „Neu im Hagener ASD“ tituliert.

Die Modulreihe „Neu im Hagener ASD“ setzt sich aus sechs Modulen zusammen.

 

Die einzelnen Module weisen einen theoretischen, sowie einen praktischen Teil auf. Nach Durchlaufen des theoretischen Inputs folgt die praxisnahe Verknüpfung mit der Kernfrage „Wie setzen wir die Inhalte im Hagener ASD um?“

Gerne wird hier eine kurze Darstellung der Module vorgenommen:

 

Modul 1: Update rechtliche Grundlagen und Herausforderung für die eigene

  Rolle.

 

Modul 2: Umgang mit Kindeswohlgefährdung gem. § 8a SGB VIII

 

Modul 3: Sozialpädagogische Diagnostik und Fallverstehen.

 

Modul 4: Hilfeplanverfahren gem. § 36 SGB VIII

 

Modul 5: Mitwirkung im Verfahren vor dem Familiengericht

 

Modul 6: Die Verwaltung und ich.

 

Jedes Modul obliegt einer/m Modulkoordinator*in.

Hier haben alle Gruppenleitungen eine Funktion der Modulkoordinator*in. Daneben können ferner Referent*innen zu den jeweiligen Themenbereichen eingeladen werden. In Vorbereitung der Modulreihe wurden allen Modulkoordinator*innen zusätzlich seminardidaktisch geschult.

Mit der Optimierung des Einarbeitungskonzeptes der Modulreihe „Neu im Hagener ASD“ und der Möglichkeiten, seit 2020 Supervision für Fachkräfte im Kindesschutz in externer Form durchführen zu können, verfügt Hagen im Bereich der Personalqualität inzwischen über eine sehr hohe Qualität. Auch andere Kriterien der internen Strukturqualität, beschrieben in den Handlungsempfehlungen, sind im Hagener ASD gewährleistet.

Im Bereich der externen Strukturqualität kann von hier aus auf die AG gem. § 78

(AG 4 Erziehungshilfe) verwiesen werden, die seit Jahren implementiert ist und nach wie vor Bestand hat. Hier werden alle Themen um einen gelingenden Kinderschutz in der Erziehungshilfe mit den Trägern der Einrichtungen und Dienste in Hagen kommuniziert.

Die vorliegenden Empfehlungen der Landesjugendämter werden ausdrücklich begrüßt, um einen Schritt zu abgestimmten Verfahrensweisen zu realisieren.

Die Umsetzung erfolgt wie in dieser Vorlage ausführlich beschrieben.

 

 

 

Empfehlung (2):Grundsätze und Maßstäbe zur Bewertung der Qualität einer insoweit erfahrenen Fachkraft

 

Mit dem Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes (BKiSchG) am 01.01.2012 kamen eine Vielzahl von neuen Aufgaben und Verpflichtungen auf die Kommunen zu. Der Gesetzgeber erweiterte die Rahmenbedingungen des bisherigen §8a Sozialgesetzbuch acht (SGB VIII) für die Umsetzung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung. So mussten Handlungsvereinbarungen auch mit Einrichtungen und Diensten außerhalb der Jugendhilfe erarbeitet und alle bestehenden Vereinbarungen zum Schutzauftrag regelmäßig überprüft und neu überarbeitet werden. Jeder in Hagen ansässige Jugendhilfeträger erhält von der Stadt Hagen die Verpflichtung Handlungsvereinbarungen im Rahmen des Schutzauftrages zu unterschreiben und umzusetzen.

Ein Arbeitskreis aus Mitgliedern der fünf Hagener Arbeitsgemeinschaften (AG`s gem. $ 78 SGB VIII) erarbeitete dazu u.a. Handlungsempfehlungen für die verschiedenen Jugendhilfebereiche zum Umgang mit Fällen von Kinderwohlgefährdung (KWG). Die Empfehlungen sind seitdem durch die “Koordinationsstelle präventiver Kinderschutz“ jeweils den aktuellen Gegebenheiten angepasst worden und unter der Überschrift „Erkennen-Bewerten und Handeln bei KWG“ erfolgen in den unterschiedlichen Bereichen Schulungen dazu.

Der Arbeitskreis entwickelte damals ebenfalls fachliche Voraussetzungen für den Einsatz der sogenannten insoweit erfahrenen Fachkräfte in Hagener Jugendhilfeeinrichtungen. In den Handlungsvereinbarungen zwischen Kommune und Jugendhilfeträgern wurde die gesetzliche Verpflichtung der Einbeziehung einer insoweit erfahrenen Fachkraft bei Gefährdungsfällen aufgenommen.

Der Gesetzgeber hatte bereits in § 8a SGB VIII festgelegt, dass die sogenannten insoweit erfahrenen Fachkräfte durch die Kommunen zu koordinieren sind. Mit der Novellierung des Bundeskinderschutzgesetzes und der Schaffung des § 4 des Gesetztes zur Kooperation und Kommunikation im Kinderschutz (KKG) sowie des § 8b SGB VIII musste der Anspruch einer Beratung durch eine solche Fachkraft auch für Berufsgeheimnisträger und andere Personen, die in beruflichem Kontakt mit Kindern sowie Jugendlichen stehen, sicher gestellt werden.

Die Stadt Hagen sowie die Jugendhilfeträger bildeten in der folgenden Zeit, teils in gemeinsamen Inhouse Seminaren, eigene insoweit erfahrene Fachkräfte aus, die in

§ 8a SGB VIII Gefährdungsfällen zur Verfügung standen. Koordiniert durch die “Koordinationsstelle präventiver Kinderschutz“ und mit Unterstützung der Jugendhilfeträger fanden in den darauffolgenden Jahren zwei Fachtage für alle Hagener insoweit erfahrenen Fachkräfte statt. Ein weiterer geplanter Fachtag im Jahr 2020 konnte aufgrund der Corona-Pandemie nicht stattfinden.

Während der Einsatz von insoweit erfahrenen Fachkräften in den verschiedenen Jugendhilfebereichen sicher gestellt war, musste für die Umsetzung der §§ 4 KGG und 8b SGB VIII eine andere fachliche Alternative gefunden werden. Das städtische Beratungszentrum „Rat am Ring“ übernahm deshalb die Aufgabe seit dem 01.01.2014 und bietet seitdem durch die „Fachberatung Kindeswohl“ die Beratung für Berufsgeheimnisträger und andere Personen, die im beruflichen Kontakt mit Kindern sowie Jugendlichen stehen, an.

Die „Fachberatung Kindeswohl“ im Beratungszentrum „Rat am Ring“ ist aktuell mit einer Psychologin und einer Sozialpädagogin besetzt. Sie ist als eigenständige Arbeitseinheit im Beratungszentrum Rat am Ring eingebunden. Es wird so die Unabhängigkeit und Neutralität des Dienstes gegenüber dem ASD und dessen Schutzauftrages gewährleistet.

Durch Informationsveranstaltungen, Kooperationsverträgen (z.B. mit dem Stadtsportbund) und der Mitwirkung in unterschiedlichen Arbeitskreisen (z.B. Runder Tisch gegen sexualisierte Gewalt) ist die „Fachberatung Kindeswohl“ in Hagen bekannt. Durch gezielte Fortbildungen zur Gesprächsführung mit Kindern, Jugendlichen und Eltern werden die Kompetenzen in der Fallverantwortlichkeit der Berufsgeheimnisträger gestärkt und durch den persönlichen Kontakt die Bekanntheit und der niederschwellige Zugang gefördert.

Als weiterer Qualitätsbaustein ist der Aufbau eines interprofessionellen Qualitätszirkels mit den Hagener Ärzten und Vertretern der Jugendhilfe zu erwähnen. Hierfür hat die in der „Fachberatung Kindeswohl“ tätige Psychologin zusammen mit einer Hagener Ärztin im letzten Jahr die Ausbildung zur Tandemmoderatorin für „Interprofessionelle Qualitätszirkel Frühe Hilfen“ absolviert. Dadurch wird der Bekanntheitsgrad unter der Ärzteschaft und Zugang zu der Fachberatung nochmals erhöht.

Die in den Empfehlungen aufgeführte Erreichbarkeit über Telefon oder E-Mail und die Kontaktaufnahme und Bereitstellung eines Beratungsangebotes innerhalb von 24 Stunden ist durch die Fachberatung gewährleistet.

Im Jahr 2019 bildete sich der bereits erwähnte Arbeitskreis aus Vertreter*innen der Hagener Arbeitsgemeinschaften erneut, um die jüngsten Erkenntnisse im Kinderschutz in die Handlungsempfehlungen einzuarbeiten und die fachlichen Voraussetzungen der sogenannten insoweit erfahrenen Fachkräfte zu überarbeiten. Es bestand Einigkeit bei den Teilnehmenden darüber, dass als Qualitätsstandard eine zertifizierte Fortbildung beispielsweise über eines der anerkannten Kinderschutz-Zentren oder Instituten für die Arbeit als insoweit erfahrene Fachkraft Voraussetzung und nicht nur angeraten sein muss. Außerdem sollte sich die Qualität der Fachkräfte auch weiterhin an den Empfehlungen des Landesjugendamtes orientieren.

Bereits im Jahr 2014 entwickelten die beiden Landesjugendämter zusammen mit einigen Kommunen eine Orientierungshilfe für die Qualität einer insoweit erfahrenen Fachkraft. Die “Koordinationsstelle präventiver Kinderschutz“ nahm als Vertretung der Stadt Hagen damals an dem Entwicklungsprozess und der Erstellung teil. Die beiden Landesjugendämter haben die Orientierungshilfe mittlerweile überarbeitet und sie 2020 als Empfehlung im Rahmen des Schutzauftrages herausgegeben. Im Folgenden sind die Inhalte der Empfehlung in Auszügen kurz skizziert, wobei einige der dargestellten Aufgaben etc. nicht immer in allen drei Rechtskreisen umgesetzt werden können, da die Ausgangsituationen der Ratsuchenden unterschiedlich sind.

 

Rechtsgrundlagen und Unterschiede in der Umsetzung

 

§ 8a Abs 4 SGB VIII Schutzauftrag bei Kinderwohlgefährdung

  • Pflicht der Jugendhilfeeinrichtungen zur Einbeziehung einer insoFa bei KWG
  • Keine Übernahme der Fallverantwortung
  • Die Beratung erfolgt pseudonymisiert im Einzelfall
  • Qualifizierte Einschätzung der Gefahrenlage in der Zusammenarbeit mehrerer Fachkräfte aus der Einrichtung
  • Absprachen über das weitere Vorgehen
  • Kontrolle der Absprachen erfolgt in der Einrichtung nicht durch insoFa
  • Protokollerstellung durch die Einrichtung

 

§ 8b Abs. 1 SGB VIII Fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen

  • Es besteht ein Anspruch auf Beratung einer insoFa im Einzelfall
  • Eine Gefährdungseinschätzung durch insoFa wird durchgeführt
  • Es erfolgt eine Empfehlung zum weiteren Vorgehen
  • Der Ratsuchende ist nicht verpflichtet das weitere Vorgehen umzusetzen, eine Kontrolle der Umsetzung erfolgt nur auf freiwilliger Basis

 

§ 4 KKG Beratung und Übermittlung von Informationen durch Geheimnisträger bei Kindeswohlgefährdung

  • Es besteht ein Anspruch auf Beratung einer insoFa im Einzelfall
  • Geheimnisträger haben die Befugnis zur pseudonymisierten Datenübermittlung
  • Es gibt keine Übernahme der Fallverantwortung
  • Die Beratung erfolgt im Einzelfall
  • Eine qualifizierte Einschätzung zur KWG wird durchgeführt
  • Eine Empfehlung zum weiteren Vorgehen wird getroffen
  • Der Ratsuchende ist nicht verpflichtet das weitere Vorgehen umzusetzen, eine Kontrolle der Umsetzung erfolgt nur auf freiwilliger Basis

 

 

 

 

Ergebnisqualität

 

  • Rolle und Funktion der insoFa

­       Die Beratung gibt Handlungssicherheit für die Ratsuchenden

­       Der Ratsuchende erhält Beistand und eine psychische Entlastung in der schwierigen Situation

­       Die insoFa übernimmt keine Fallverantwortung, sondern ist nur für die Gestaltung des Beratungsprozessen zuständig

 

  • Ziel und Gegenstand der Beratung

­       Eine qualifizierte Gefährdungseinschätzung ist vor einer evtl. Mitteilung an das Jugendamt erfolgt

­       Gefährdungspunkte werden in der Regel gemeinsam mit den Ratsuchenden erarbeitet und eingeschätzt

­       Es erfolgt eine Einschätzung bezüglich der Fähigkeiten der Personensorgeberechtigten

­       Die insoFa erstellt eine Prognose über die zukünftige Entwicklung des betroffenen Kindes oder Jugendlichen

 

Prozessqualität

 

  • Der Beratungsablauf ist klar strukturiert

­       Es ist festgelegt, wer welche Aufgaben während des Beratungsprozesses hat

  • Gestaltung des Beratungsprozesses
  • Erstellung einer evtl. Dokumentation

 

Strukturqualität

 

  • Die Kriterien für die Qualifikation

­       Sozialpädagogischer oder psychologischer (Fach-) Hochschulabschluss

­       Mindestens dreijährige Berufserfahrung mit einschlägiger Vorkenntnis in Gefährdungsfällen

­       Eine hohe persönliche und psychische Belastbarkeit

­       Erfahrung bei der Fachberatung von Einzelpersonen und in der Gefährdungseinschätzung

­       Wissen über strukturelle Rahmenbedingungen

­       Institutionswissen; bei § 8b SGB VIII und § 4 KKG auch außerhalb der Jugendhilfe

 

  • Rahmenbedingungen

­       Standardisierter und verbindlicher Prozessablauf

­       Möglichkeiten zum Fachaustausch/ Supervision/ Fortbildung

­       Zur Verfügung stellen von ausreichenden zeitlichen Ressourcen

­       Mitarbeiter*innen sind im Rahmen der Beratung nach § 8b SGB VIII von der Dienstanweisung nach §8a SGB VIII entbunden

 

 

 

  • Qualitätsmerkmale für die Organisation eines Beratungsangebotes

­       Die Unabhängigkeit und Neutralität der Beratung ist gewährleistet

­       Keine Übernahme der Fallverantwortung

­       Keine Berücksichtigung von Interessen der eigenen Organisation

­       Der Datenschutz und die Anonymität des Betroffen ist gewährleistet

­       Die Rollen der Beteiligte und das Verfahren sind für alle transparent

­       Das Beratungsangebot ist niederschwellig

 

  • Verschiedene Organisationsmodelle

­       Anbindung beim öffentlichen Träger

  • Möglichst keine Anbindung beim allgemeinen sozialen Dienst (ASD)

­       Anbindung bei den freien Trägern

­       Anbindung außerhalb der Kinder- und Jugendhilfe

  • z.B. Kliniken

­       Mischformen

  • z.B. Bildung von Pools

 

Der Empfehlung ist darüber hinaus eine Auflistung von „Anhaltspunkten für eine Kinderwohlgefährdung“ und der Vordruck einer Gesprächsdokumentation beigefügt.

 

Die Kommunen erhielten, wie bereits aufgezeigt, zusammen mit der Empfehlung eine Aufforderung, die von ihnen aufgestellten Bedingungen für die Qualität einer insoweit erfahrenen Fachkraft politisch beschließen zu lassen. Die in Hagen bestehenden fachlichen Qualitätsanforderungen weichen kaum von den Empfehlungen der Landesjugendämter ab und werden in Hagen größtenteils wie empfohlen oder sogar besser umgesetzt. So ist z.B. der Bogen für die Gesprächsdokumentation und die gemeinsame Bewertung der Situation ausführlicher als bei den Landesjugendämtern und bezieht u.a. die bestehenden Ressourcen der betroffenen Kinder und Jugendlichen, der Eltern als auch der Einrichtungen mit in die Situationsanalyse ein.

Ein Beschluss des Hagener Jugendhilfeausschusses für die Umsetzung der Empfehlungen der Landesjugendämter würde die bisherige qualitative Fachlichkeit der insoweit erfahrenen Fachkräfte unterstützen und ist daher zu befürworten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

X

Sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

keine Auswirkungen

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

X

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

gez.

 

Margarita Kaufmann

Beigeordnete

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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11.03.2021 - Jugendhilfeausschuss - vertagt

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28.04.2021 - Jugendhilfeausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

  1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
     
  2. Die Empfehlungen der Landesjugendämter zu „Gelingensfaktoren bei der Wahrnehmung des Schutzauftrages gemäß § 8a SGB VIII“ und „Grundsätze und Maßstäbe zur Bewertung der Qualität einer insoweit erfahrenen Fachkraft“ werden zur Kenntnis genommen.
     
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, die genannten Empfehlungen umzusetzen.
     
  4. Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur übernächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses ihren Bericht in folgenden Punkten zu ergänzen:

    a) Themenkomplex Prozessqualität
         - Aussagen zur Fallverantwortung und
         - zur erneuten Gefährdungseinschätzung

    b) Themenkomplex interne Strukturqualität
        - Aussagen zur quantitativen Personalausstattung und
        - zur sachlichen Ausstattung

    c) Themenkomplex externe Strukturqualität
        - Inobhutnahmeplätze
        - ambulante, teilstationäre und stationäre Hilfen
        - Jugendhilfeplanung
        - soziale Infrastruktur
     

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

3

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

 

 

 

SPD

2

 

 

AfD

1

 

 

Vertreter*innen der Jugendhilfe

8

 

 

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

14

Dagegen:

./.

Enthaltungen:

./.