Berichtsvorlage - 0170/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

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Sachverhalt

 

Kurzfassung

 

-          Entfällt -

 

Begründung

Am 14.5.2020 wurde die Erarbeitung eines neuen Einzelhandelskonzeptes beschlossen. Aufgrund der dynamischen Entwicklung des Einzelhandels, Änderungen rechtlicher Vorgaben und insbesondere die Berücksichtigung schwieriger Perspektiven für den Einzelhandel durch Onlinehandel und aktuell den Auswirkungen des Lockdowns wurde eine Überarbeitung erforderlich.

 

Aus dem Ende 2020 abgeschlossenen Vergabeverfahren ist das Büro der BBE in Köln als Sieger hervorgegangen und hat zu Beginn des Jahres die Arbeit aufgenommen. Die Rahmenbedingungen des Lockdowns und damit verbundenen Geschäftsschließungen erfordern eine angepasste Vorgehensweise bei der Konzepterstellung. Die Bearbeitungszeit wird sich über ca. 18 Monate erstrecken.

 

Inhaltliche Schwerpunkte des Konzeptes:

 

  • Aktualisierung der Grundlagen (Angebots- und Nachfragestruktur, städtebauliche Rahmenbedingungen, rechtl. Rahmenbedingungen…)
  • Überprüfung des Zentrensystems, der Fachmarktstandorte und Sortimentsliste
  • Situation und Perspektiven für wohnortnahe Versorgung
  • Ansiedlungsregeln für Planvorhaben, insbesondere mit großflächigem Einzelhandel, Handlungsempfehlungen zur Steuerung des Einzelhandels unter Berücksichtigung wesentlicher Einflüsse (Rechtslage, Onlinehandel, Auswirkungen der Pandemie…).

 

Für die erforderliche Transparenz der Erarbeitung ist ein breit angelegter Beteiligungsprozess mit den fachlich relevanten Akteuren vorgesehen.  Angemessene Abstimmungs- und Präsentationstermine in einem begleitenden Arbeitskreis sind wichtiger Bestandteil des Konzeptes.

 

 

 

Finanzierung:

Für die Finanzierung des Konzeptes wurden ursprünglich jeweils 50.000€ für 2020 und 2021 im HH genehmigt. Durch die Verschiebung des Bearbeitungsbeginns erst zum 1/2021 standen die 50.000€ für 2020 nicht mehr zur Verfügung. Das Angebot beläuft sich auf ca. 73.000€ (brutto) und soll zusätzlich durch eine externe juristische Prüfung begleitet werden. Diesbezüglich wird für 2022 erneut die Summe von 50.000€ angemeldet.


 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

x

sind nicht betroffen

 

sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben)

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

 

positive Auswirkungen (+)

x

keine Auswirkungen (o)

 

negative Auswirkungen (-)

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

x

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

(Bitte eintragen)

Erarbeitung eines Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Hagen

 

 

1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro

Teilplan:

5110

Bezeichnung:

Raumplanungen

Auftrag:

1.51.10.40

Bezeichnung:

Stadtentwicklung

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

Kostenart:

 

Bezeichnung:

 

 

542600

Bezeichnung:

Prüfung, Beratung

 

 

Kostenart

2020

2021

2022

2023

2024

Ertrag (-)

 

 

 

 

 

 

Aufwand (+)

542600

 

50.000

50.000

 

 

Eigenanteil

 

 

 

 

 

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).

 

 

 

 

 

x

Die Finanzierung ist im laufenden Haushalt bereits eingeplant.

x

Die Finanzierung für 2022 wird im Rahmen des Doppelhaushaltes 2022/2023 angemeldet.

 

 

 

  1. Steuerliche Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

x

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

 

 

Die Erträge sind umsatzsteuerpflichtig.

 

 

 

Es entstehen folgende ertragsteuerliche Auswirkungen:

 

 

Es entstehen zusätzliche Erträge im Rahmen eines bestehenden Betriebs gewerblicher Art (BgA).

 

 

Durch die Erträge entsteht ein neuer BgA.

 

 

Der potentielle Gewinn des BgA ist

 

 

körperschaftsteuerpflichtig (15,825 %).

 

 

kapitalertragssteuerpflichtig (15,825 %).

 

 

gewerbesteuerpflichtig (18,2 %).

 

 

 

 

 

Bemerkungen:

(Bitte eintragen)

 

 

  1.                Auswirkungen auf den Stellenplan

 

Stellen-/Personalbedarf:

 

(Anzahl)

Stelle (n) nach BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind im Stellenplan

(Jahr)

einzurichten.

(Anzahl)

üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind befristet bis:

(Datum)

anzuerkennen.

 

  1.                Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

x

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

 

 

gez.

Henning Keune

 

Technischer Beigeordneter

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

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Beschlüsse

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21.04.2021 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen

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21.04.2021 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - zur Kenntnis genommen

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22.04.2021 - Bezirksvertretung Haspe - zur Kenntnis genommen

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29.04.2021 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - zur Kenntnis genommen

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29.04.2021 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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17.06.2021 - Stadtentwicklungsausschuss - zur Kenntnis genommen