Beschlussvorlage - 0918/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Infrastruktur- und Bauausschuss stimmt der vorgestellten Ausbauplanung zur Fahrbahndeckenerneuerung zu.

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Sachverhalt

Vorbemerkung:

 

Im Rahmen eines Zuschussprogramms nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) wurden von der Stadt Hagen mehrere Straßen bzw. Straßenabschnitte zur Erneuerung der Fahrbahndecken angemeldet. Unter anderem ist hier auch die Hohenlimburger Straße von der Hünenpforte bis zur Stennertbrücke erfasst. Der betroffene Bereich wurde in zwei Bauabschnitte eingeteilt. Der hier angesprochene Teilabschnitt beginnt in Fahrtrichtung Hohenlimburg kurz hinter der Einmündung „Zur Hünenpforte“ und endet am Abzweig der Hohenlimburger Straße in Richtung Jahnstraße am Übergang zur Stennertstraße.

Die ursprüngliche Planung der Verwaltung aus dem Frühjahr 2020 war als reine Deckensanierungsmaßnahme konzipiert. In seiner Sitzung am 26.03.2020 hat der Rat der Stadt Hagen aufgrund von §2a Absatz 1 der Zuständigkeitsordnung die Beschlussfassung an sich gezogen, die ursprüngliche Planung der Verwaltung abgelehnt und folgenden Beschluss gefasst:

Die Verwaltung wird beauftragt, zur Deckensanierung Hohenlimburger Straße 2. Bauabschnitt eine Planung zu erstellen, welche Fahrradfahrern, insbesondere im Bereich zwischen Zur Hünenpforte und Einmündung Alte Stadt, eine sichere und komfortable Radwegeführung anbietet.

Die Verwaltung stellt mit der Planungsalternative das Radwegenetz im Umfeld, insbesondere die Anbindung des Lenneradweges, mit dar.

 

Ausbau- und Gestaltungsplanung:

 

Bei der Baumaßnahme handelt es sich weiterhin zum Großteil um eine reine Fahrbahndeckensanierung. Das bedeutet, dass die oberen beiden Asphaltschichten abgefräst und im Anschluss wieder neu aufgebracht werden. In diesem Zuge werden beschädigte oder abgesunkene Abschnitte der Bordanlage neu gesetzt. Die Fahrbahnmarkierungen werden im Anschluss, in Anlehnung an den Bestand, wieder hergestellt.

 

Der Bereich der Hohenlimburger Straße auf Höhe der Häuser 155 – 177 wird neu gestaltet. Dazu werden die beiden Bushaltebuchten in Fahrbahnrandhaltestellen umgebaut und die vorhandene Überschreithilfe angepasst. Dies geschieht nach den Maßgaben der Barrierefreiheit mit Buskappsteinen und taktilen Elementen. Zusätzlich wird in Fahrtrichtung Hagen ein neuer, beleuchteter Fahrgastunterstand mit Sitzgelegenheiten und Müllbehälter aufgestellt. In Fahrtrichtung Hohenlimburg wird der Fahrbahnrand bis zum neuen Fahrbahnteiler vorgezogen, wobei eine Fahrspurbreite von 3,50 m verbleibt. An diesem Haltepunkt kann das vorhandene Wartehäuschen so verbleiben.

Der Radverkehr wird  kurz vor der Bushaltestelle auf den von dort an kombinierten Geh-/Radweg geführt. Hinter der Querungshilfe erfolgt die Rückführung auf das Straßenniveau. Der Geh-/Radweg ist von da an mit einer Breitstrichmarkierung von der Fahrbahn getrennt und ca. 3,00 m breit. Dies entspricht in etwa der vorhandenen Markierung des Seitenstreifens.

Die neue Asphaltdecke wird in diesem Bereich mit gleicher Querneigung wie die Fahrbahn durchgezogen und an der Hinterkante des Geh-/Radweges mit einer neuen Hochbordanlage inkl. Sinkkästen gefasst. Dieser Ausbaustandard setzt sich bis zur Einmündung „Alte Stadt“ fort. Dadurch ist es möglich, die derzeit unzureichende Straßenentwässerung neu zu ordnen, das Regenwasser zu einer sogenannten „Sedi-Pipe“-Anlage zu führen, dort entsprechend der geltenden Richtlinien zu behandeln und anschließend abzuleiten. In dieser Fahrtrichtung entfallen aufgrund der Neuanlage des Radweges die heute noch möglichen Stellplätze entlang der Hohenlimburger Straße, wobei hier in der Regel weniger Fahrzeuge als auf der gegenüberliegenden Seite abgestellt werden.

Vor der Einmündung „Alte Stadt“ besteht für Radfahrer die Möglichkeit, mittels der vorhandenen Querungshilfe die Straßenseite zu wechseln und über die bestehende Wegeverbindung weiter in Richtung der Unterführungsbauwerke an der Einmündung Hohenlimburger Straße / Stennertstraße / Bahnstraße zu fahren.

 

Aus Hohenlimburg kommend wird östlich des Hauses Hohenlimburger Straße 217 die Bordanlage des Wendehammers auf einer Länge von ca.15 m für den Radverkehr abgesenkt und die Anliegerstraße selbst als Fahrradstraße ausgeschildert. Im Einmündungsbereich zur B7 wird der Radverkehr dann in einem Radius um die dortigen Bäume herum, auf den vorhandenen Gehweg und von dort bis hinter die umgebaute Bushaltestelle vor den Häusern Nr. 157 – 161 geleitet. Dieser ist mit einer Breite von über 3,00 m für einen kombinierten Geh-/Radweg ausreichend dimensioniert. Einige Mastleuchten und Verkehrsschilder werden dazu noch aus der Fahr- und Laufachse versetzt. Zudem erhält die Einmündung der Färberstraße Absenkungen mit taktilen Führungselementen. Hinter der Bushaltestelle wird eine Abfahrtsrampe hergestellt, um den Radverkehr dort wieder sicher auf die Fahrbahn zu leiten. In Fahrtrichtung Hagen Innenstadt bleibt somit der Seitenstreifen überwiegend als Längsparkstreifen für PKW erhalten.

 

Eine Anbindung der neuen Radverkehrsführung an den Lenneradweg ist über die Färberstraße und dann weiter über die Kettenbrücke, bzw. über die Straße Im Weinhof in Richtung Hohenlimburger Innenstadt möglich und wird bereits heute schon praktiziert. Eine genauere Übersicht über das Radwegenetz wird von der Verwaltung zeitnah in einer gesonderten Vorlage zum Lenneradweg vorgestellt.

 

Eine Übersicht über das Radwegenetz im Bereich Hohenlimburg wird als Anlage beigefügt.

 

 

Zeitplan:

 

Zur Refinanzierung der Kosten wird bei der Bezirksregierung Arnsberg zum 01.06.2021 ein Zuschussantrag eingereicht.

Mit einer Bewilligung ist im Frühsommer 2022  zu rechnen.

Die Ausschreibung würde daraufhin im Sommer/Herbst erfolgen, sodass ein Baubeginn zum Jahresanfang 2023 realistisch erscheint.

 

 

 

 

 

Kosten:

 

Die Kosten der hier vorgestellten Maßnahme belaufen sich auf ca. 2.110.000 und setzen sich zusammen aus 2.035.000 € für die Deckenerneuerung der Hohenlimburger Straße mit Anpassung der Radwegeführung und 75.000 € für die Neuanlage der  2 Bushaltestellen Hünenpforte stadtein- und stadtauswärts. Es wird mit einer Zuschussbewilligung in Höhe von 1.322.750 € für die Straßenbaumaßnahme und 58.200 € für die ÖPNV-Maßnahme gerechnet.

Der Beginn der Maßnahme, die im laufenden Haushalt in den Jahren 2021 bis 2023 finanziert ist, verschiebt sich um 1 Jahr, sodass die Einplanung der Jahresraten ab 2022 bei der Haushaltsplan 2022/2023ff berücksichtigt wird.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

X

sind betroffen

 

 

Durch den barrierefreien Umbau der beiden Haltestellen und die Einrichtung der Überschreithilfe, wird die Benutzung des ÖPNVs und das Queren der Hohenlimburger Straße für Menschen mit Behinderungen erleichtert.

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

X

positive Auswirkungen (+)

 

 

Es handelt sich hierbei um

 

1. Eine Maßnahme zur Förderung des Umweltverbundes (Fuß-, Fahrradverkehr, ÖPNV oder SPNV):

 

Der barrierefreie Umbau der Bushaltestellen stärkt den ÖPNV. Der barrierefreie Ausbau der Querungshilfe unterstützt den Fußgängerverkehr. Durch die Anlage der neuen Radwegeverbindungen wird der Fahrradverkehr in diesem Bereich sicherer und attraktiver.

 

2. Eine Maßnahme zur Reduzierung oder Attraktivitätsminderung des motorisierten Individualverkehrs (PKW, motorisierte Zweiräder) oder des Flugverkehrs:

 

Durch den Entfall einiger Längsparkplätze wird die Parkmöglichkeit auf der Hohenlimburger Straße für PKWs eingeschränkt.

 

 

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Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

 

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

(Bitte eintragen)

Die Maßnahme GVFG Hohenlimburger Straße 2.BA ist die Fortsetzung des 1.BA ab der Hohen-limburger- /Stennertstraße in Richtung Hagen bis zur Hünenpforte. Die Maßnahme umfasst auch die Radwegeführung entlang der B 7.

Es wird ein Zuschussantrag für Zuschüsse aus der Infrastrukturförderung des Landes gestellt. Bei Gesamtkosten in Höhe von 2.110.000 € wird mit einer Zuschussbewilligung in Höhe von 1.380.950 € gerechnet.

Die Realisierung der Maßnahme erfolgt 2022 / 2023.

 

 

 

1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro

Teilplan:

5410

Bezeichnung:

Öffentliche Infrastruktur

Auftrag:

1541040

Bezeichnung:

Straßen

Kostenstelle:

56100

Bezeichnung:

Bundesstraßen

Kostenart:

571550

Bezeichnung:

AfA außerplanmäßig

 

 

Kostenart

2020

2021

2022

2023

2024

Aufwand (+)

571550

 

 

78.700,00

 

 

Eigenanteil

 

 

 

78.700,00

 

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).

 

 

 

1.2 Investive Maßnahme in Euro

Teilplan:

5410

Bezeichnung:

Öffentliche Infrastruktur

Finanzstelle:

5000229

Bezeichnung:

GVFG Hohenlimburger Straße 2.BA

Finanzposition:

681100

Bezeichnung:

Investitionszuwendungen vom Land

 

785200

Bezeichnung:

Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen

 

Finanzposition

(Bitte überschreiben)

Gesamt

2022

2023

2024

Einzahlung (-)

681100

-1.380.950,00 €

-130.000,00 €

-1.046.500,00 €

-204.450,00 €

Auszahlung (+)

785200

2.110.000,00 €

200.000,00 €

1.610.000,00 €

300.000,00 €

Eigenanteil

729.050,00 €

70.000,00 €

563.500,00 €

95.550,00 €

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.

 

 

X

Die nötig gewordenen Änderungen in der Finanzierung werden in der Haushaltplanung 2022/2023ff entsprechend berücksichtigt und dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

 

 

 

 

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die Maßnahme führt zu einer außerplanmäßigen Abschreibung des Altwertes der Fahrbahn in Höhe von 78.700,00 €.

Die Kosten für die Deckenerneuerung Hohenlimburger Straße 2.BA in Höhe von 2.035.000,00 € sind als Anschaffungs- und Herstellungskosten in der Bilanz zu aktivieren. Der jährliche Abschreibungsaufwand beträgt, unter Zugrundelegung einer Nutzungsdauer von 40 Jahren, 50.875,00 € (2.035.000,00 / 40 Jahre). Die Herstellungskosten der Bushaltestellen in Höhe von 75.000,00 € unterliegen ebenfalls einer Nutzungsdauer von 40 Jahren. Das führt zu jährlichen Abschreibungen in Höhe von 1.875,00 € (75.000,00 / 40 Jahre).

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

Die Kosten für die Deckenerneuerung Hohenlimburger Straße 2.BA werden mit Landeszuwend-ungen für kommunale Infrastruktur finanziert und sind demnach als Sonderposten in der Bilanz zu passivieren. Die ertragswirksame Auflösung der Sonderposten erfolgt analog zur Abschreibung auf der Aktivseite und führt somit zu einem jährlichen Ertrag in Höhe von 33.068,00 € (1.322.750,00 / 40 Jahre). Die Bushaltestellen werden vom VRR bezuschusst. Hier liegt die ertragswirksame Auflösung des Sonderpostens bei 1.455,00 € (58.200,00 / 40 Jahre).

 

  1.                Folgekosten in Euro:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil (1,5%)

10.936,00 €

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

-

c) sonstige Betriebskosten je Jahr (1,5% der Herstellungskosten)

31.650,00 €

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

52.750,00 €

e) personelle Folgekosten je Jahr

-

Zwischensumme

97.211,00 €

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

-34.523,00 €

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

62.688,00 €

 

  1.                Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

X

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz, Oberbürgermeister

Henning Keune, Technischer Beigeordneter

 

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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10.02.2021 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen

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25.03.2021 - Haupt- und Finanzausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst aufgrund der in der Ratssitzung vom 25.02.2021 (Vorlage 0154/2021) beschlossenen Delegierung folgenden Beschluss:

 

Der Haupt- und FinanzInfrastruktur- und Bauausschuss stimmt der vorgestellten Ausbauplanung zur Fahrbahndeckenerneuerung zu.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

CDU

5

 

 

SPD

4

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

3

 

 

AfD

2

 

 

Hagen Aktiv

2

 

 

FDP

1

 

 

Bürger für Hohenlimburg

1

 

 

Die Linke

1

 

 

HAK

1

 

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

21

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0