Berichtsvorlage - 0213/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

1. Haushaltslage

1.1. Vorläufiges Ergebnis 2020

Der Controlling-Abschlussbericht über das vorläufige Ergebnis wird zurzeit bearbeitet und muss nach § 7 Abs. 1 Stärkungspaktgesetz bis zum 15.04.2021 der Bezirksregierung vorgelegt werden.

Gemäß § 95 Abs. 5 GO NRW wird zurzeit der Jahresabschluss erstellt und zum 31.03.2021 dem Rat zur Feststellung zugeleitet. Das vorläufige Ergebnis wird in Form des Jahresabschlusses bekannt gegeben.

1.1.1. Gewerbesteuer 2021

Der Haushaltsansatz für 2021 lt. Ratsbeschluss vom 12.12.2019 beträgt 100 Mio. €. Im Jahr 2020 waren die Gewerbesteuereinnahmen aufgrund der Coronakrise stark abgesunken. Im Rahmen der Fortschreibung 2021 wurde der Ansatz auf 80,2 Mio. € abgesenkt. Nach der Jahressollstellung und den bisherigen Veränderungen liegt das Steuersoll momentan bei knapp 72 Mio. €.

 

 

 

1.1.2. Stundungen von Gewerbesteuer und Vergnügungssteuer

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 26.03.2020 werden Anträge auf Stundung mit Bezug auf die Auswirkungen der Coronapandemie begünstigt abgewickelt, d. h. unbürokratisch und in der Regel zinslos bewilligt. Am 10.12.2020 hat der Rat beschlossen, die ursprünglich bis 31.12.2020 befristete Regelung bis zum 30.06.2021 zu verlängern.

Es wurden seit Beginn der Regelung (Stand 24.02.2021) 417 coronabedingte Stundungen ausgesprochen mit einem Volumen von rund 8,7 Mio. €. Seit Ende September handelt es sich teilweise um Anschlussstundungen, weil seit Beginn der
Krise in der Regel ein Stundungszeitraum von sechs Monaten gewählt wurde. Es gab inzwischen 56 Anschlussstundungen mit einem Gesamtvolumen von rund 1,1 Mio. €. Von den gesamten Stundungen entfallen 115 auf Vergnügungssteuern mit einem Volumen von rund 1,2 Mio. €. Die Spielhallen sind seit dem 02.11.2020 wieder geschlossen.

1.2. Haushaltssanierungsplan 2020/2021

Die HSP-Berichte zum Stand des IV. Quartals 2020 und zum Stand des I. Quartals 2021 werden zurzeit bearbeitet und müssen nach § 7 Abs. 1 Stärkungspaktgesetz bis zum 15.04.2021 der Bezirksregierung vorgelegt werden.

2. Fortschreibung 2021

Die Haushaltsplanung 2021 lt. Ratsbeschluss weist ein Jahresergebnis i. H. v. 0,6 Mio. € aus. Im Rahmen der Fortschreibung unter Hinzuziehung der Bilanzierungshilfe verbessert sich das Planergebnis auf ca. 1,6 Mio. €.

Für einen detaillierten Überblick über die Haushaltsentwicklung wird auf die Vorlage 0191/2021 verwiesen.  

 

3.  Schuldenstand

 

19.02.2021

Vorjahr

Abweichung

 

 

 

 

Liquiditätskredite

       942.700.000 €

          985.100.000 €

-42.400.000

Liquiditätskredite Gute Schule 2020

           7.030.130 €

              4.937.625 €

2.092.505

Liquiditätskredite gesamt

       949.730.130 €

          990.037.625 €

-40.307.495

 

 

 

 

Investitionskredite

         54.513.665 €

            62.498.365 €

-7.984.700

Förderkredite

           4.910.970 €

              5.192.250 €

-281.280

Investitionskredite Gute Schule 2020

         19.015.722 €

            11.608.595 €

7.407.127

Investitionskredite gesamt

         78.440.357 €

            79.299.210 €

-858.853

 

 

3.1. Marktumfeld Zinsen

Zuletzt haben sich die Wirtschaftszweige differenziert entwickelt. Von den Lockdownmaßnahmen stark betroffen sind der Einzelhandel und Teile des Dienstleistungssektors. Diese Bereiche haben allerdings nur einen relativ geringen Anteil an der gesamten Wertschöpfung. Unter dem Einfluss der positiven Entwicklung des Industriesektors wird eine insgesamt positive konjunkturelle Entwicklung erwartet. Umfassende Grenzschließungen könnten allerdings die Lieferketten unterbrechen und negative Auswirkungen auf Produktionsprozesse haben.


Die Inflation ist im Januar unerwartet stark angestiegen. Nach zuletzt negativen Inflationsraten betrug die Inflation im Januar in Deutschland 1,0 %, in der Euro-Zone 0,9 %. Aufgrund von Sondereffekten wie dem Auslaufen der Mehrwertsteuersenkung sowie der Einführung der CO²-Abgabe sind diese Werte allerdings nur bedingt aussagekräftig.

Im Zuge der positiven konjunkturellen Entwicklung und dem Anstieg der Inflation sind die langfristigen Zinsen am Kapitalmarkt deutlich angestiegen. Der 10-Jahres-Swap ist seit dem Jahresbeginn um fast 30 Basispunkte wieder in den positiven Bereich gestiegen (04.01.2021: -0,289 %, 22.02.2021: 0,010 %). Die Prognosen gehen auf Jahressicht überwiegend von einem moderaten Zinsanstieg aus. Eine unerwartet positive Konjunkturentwicklung verbunden mit einem erfolgreichen Kampf gegen die Pandemie könnten zu stärker steigenden Zinsen führen. Die kurzfristigen Zinsen am

Geldmarkt haben sich dagegen kaum verändert. Mit einer Leitzinsänderung durch die Notenbanken wird zunächst allerdings nicht gerechnet, so dass die Geldmarktzinsen sich absehbar weiter auf niedrigem Niveau bewegen sollten.

 

3.2. Zinssätze

Aktuelle Zinssätze für Liquiditätskredite in Prozent, in Klammern sind jeweils die Vorjahreszahlen genannt. (Die Abschlüsse erfolgen mit laufzeiten- und bonitätsabhängigen Margenaufschlägen):

 

 

10.11.2020

08.01.2021

19.02.2021

EONIA (Tagesgeld)

-0,472 (-0,455)

-0,477 (-0,451)

-0,478 (-0,453)

3 Monats-Euribor

-0,510 (-0,395)

-0,550 (-0,390)

-0,543 (-0,402)

12 Monats-Euribor

-0,472 (-0,262)

-0,510 (-0,251)

-0,494 (-0,288)

3 Jahre Swapsatz

-0,499 (-0,290)

-0,513 (-0,290)

-0,459 (-0,367)

5 Jahre Swapsatz

-0,426 (-0,182)

-0,453 (-0,195)

-0,338 (-0,308)

10 Jahre Swapsatz

-0,173 ( 0,144)

-0,232 ( 0,110)

-0,003 (-0,072)

 

 

4. Ermittlung des Corona-Schadens 2020

Gemäß § 5 Abs. 2 NKF-CIG ist bei der Aufstellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2020 die Summe der Haushaltsbelastung infolge der COVID-19-Pandemie durch Mindererträge beziehungsweise Mehraufwendungen zu ermitteln.

 

Der Schaden, der aus der Coronapandemie resultiert, wird derzeit im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten ermittelt.

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen

 

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

x

keine Auswirkungen (o)

 

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Auswirkungen

 

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Beschlüsse

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25.03.2021 - Haupt- und Finanzausschuss - zur Kenntnis genommen