Beschlussvorlage - 0101/2006

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

1.      Die Bezirksvertretung Haspe nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

 

2.      Die Bezirksvertretung Haspe beschließt die Instandsetzung der Schützenstraße gem. dieser Vorlage.

 

3.      Die Bezirksvertretung Haspe beschließt die Erweiterung des Längsparkstreifens aus Mitteln der “laufenden Unterhaltung”.

 

4.      Der Bauausführungsbeginn wird ca. im Juni 2006 erfolgen bei ca. 10 Wochen Bauzeit.

Reduzieren

Sachverhalt

 

 

Im Rahmen der Baumaßnahmen zur sog. Südumgehung Haspe, und hier besonders bei der Erstellung der Brücke Hestertstraße, wurde die Schützenstraße zwischen Roland- und Hestertstraße als Umleitungsstrecke ausgewiesen.

Da die Schützenstraße ursprünglich nicht für diese (Mehr-) Belastung ausgelegt war, zeigen sich nunmehr erhebliche Schadensbilder im Asphaltfahrbahnbereich, die einer Grundsanierung bedürfen.

Diese Sanierung soll im Sommer diesen Jahres erfolgen.


1.   

 
Vorbemerkungen

 

Im Rahmen der Bauarbeiten zur Südumgehung Haspe wurde nahezu während der Gesamtbauzeit von ca. Anfang 2000 bis Oktober 2005 die Schützenstraße zwischen der Roland- und Hestertstraße als Umleitungsstrecke für den Gesamtverkehr ausgewiesen.

Die ursprünglich als Anliegerstraße konzipierte Schützenstraße konnte dieser Belastung in Bezug auf die Tragfähigkeit standhalten. Im Fahrbahndecken- und in den oberen Bereichen der Tragschicht zeigten sich nunmehr allerdings deutliche Schadensbilder, die einer Sanierung bedürfen.

 

Im Zusammenhang mit den Straßenbauarbeiten soll der Gehwegbereich vor den Häusern Nr. 22 – 28 abgesenkt werden, um in diesem Bereich zusätzliche Parkmöglichkeiten anbieten zu können.

 

 

2.    Technische Ausführung

 

Zur genauen Erfassung des jetzigen Schadenszustandes und der Auswirkungen für den Straßenoberbau wurden im Januar diesen Jahres 8 Bohrkerne entnommen. Anhand dieser Bohrkerne konnte der Straßenoberbau der Schützenstraße wie folgt festgestellt werden:

 

Ca. 2 cm bituminöse Deckschicht (Asphaltbeton)

Ca. 2 – 3 cm “Einstreudecke”

Darunter Schottertragschicht.

 

Sowohl die Einstreudecke als auch der obere Bereich der Schottertragschicht zeigen pechhaltige (Teer-) Bestandteile.

 

Da eine Sanierung im Hocheinbau (Aufbringen einer neuen Deckschicht auf den Bestand) wegen der zu geringen Auftrittshöhen im Bordsteinbereich nicht möglich ist, muss die Fahrbahndecke aufgenommen werden.

Wegen des heterogenen Aufbaus (keine deutliche Schichtentrennung) der Fahrbahnfläche ist die Aufnahme der bituminösen Schichten durch Fräsen nicht möglich. Vielmehr muss eine Ausschachtung erfolgen, die die Herstellung eines technisch ausreichenden Oberbaus ermöglicht.

Dieser wird mit einer Asphalttragschicht in 10 cm Stärke plus einer 4 cm starken Asphaltbetondeckschicht (Splittmastix) gewählt. Entsprechend sind diese 14 cm vorher abzutragen, wobei das Ausbaumaterial gesondert entsorgt werden muss.

Um einen für den Asphaltdeckeneinbau geradlinig und höhenmäßig stetig verlaufenden Randbereich sicherzustellen, muss der Flussbahnbereich vor den Bordsteinen an einigen Stellen korrigiert werden.

 

Im Rahmen der Abfrage bei den Versorgungsträgern stellte die mark E einen Bedarf zur Erneuerung der Wasserleitung (DN 300) und einiger Korrekturen an der Stromversorgung fest. Diese Leitungserneuerung wird vor den Straßenbauarbeiten erfolgen. Die vorhandenen Entwässerungskanäle sind nicht erneuerungsbedürftig.

 

 

Im Zusammenhand mit den o.g. Straßenbauarbeiten soll auch der Bordsteinbereich vor den Häusern 22 – 28 abgesenkt werden, um ein Beparken des Randbereiches zu ermöglichen.

Aus heute nicht mehr nachzuvollziehenden Gründen wurde der Längsparkstreifen an der Schützenstraße in diesem Bereich unterbrochen. Eine “Ergänzung” bzw. Fortführung des Parkstreifens in der vorhandenen Art und Weise erscheint auch aus Sicht der Verwaltung sinnvoll.

 

 

3.    Kosten und Finanzierung

 

Für die oben beschriebenen Arbeiten der Fahrbahnflächeninstandsetzung muss mit einem Kostenaufwand von ca. 135.000,- € gerechnet werden. Darin sind die erhöhten Entsorgungskosten der teerhaltigen Ausbaustoffe von ca. 42.000,- € enthalten. Diese Kosten werden sachlich im Zusammenhang mit der Maßnahme “Südumgehung Haspe” gesehen und, wie bereits abgeklärt, vom Zuschussgeber mit einem Anteil von 50% gefördert.

 

Die Kosten für die Erweiterung des Parkstreifens belaufen sich auf ca.12.000,- € und können nachweislich nicht in Zusammenhang mit der Zuschussmaßnahme gebracht werden.  Diese Summe ist entsprechend aus städtischen Mitteln zu finanzieren, die aber aus den “laufenden” Unterhaltungsmitteln zur Verfügung gestellt werden können, da hier mittelfristig ohnehin Arbeiten in den Gehwegbereichen geplant waren.

 

Straßenbaubeiträge nach § 8 KAG  in Verbindung mit der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt können nicht erhoben werden, da eine vorzeitige Abnutzung der Fahrbahn durch den Umleitungsverkehr verursacht wurde und somit nicht den Anliegern angelastet werden kann.

 

 

4.    Bauzeiten und weiteres Vorgehen

 

Nach erfolgtem Baubeschluss in der Sitzung der BV- Haspe am 01. März wird der Fachbereich Planen und Bauen (66) umgehend die Ausschreibung für die geschilderten Maßnahmen erarbeiten.

Als realistischer Baubeginn kann entsprechend Juni 2006 angegeben werden, da wegen der einzuhaltenden Fristen im Ausschreibungsverfahren und der frühen Sitzung im Mai (10.) eine Vergabe wohl nicht mehr möglich sein wird.

In Bezug auf die Baudurchführung erscheint diese Zeitplanung günstig, da es sich in der Hauptsache um Asphaltierungsarbeiten handelt, für die geeignete Temperaturen notwendig sind, die zum Frühjahrsende mit hoher Wahrscheinlichkeit gegeben sein werden.

Als realistische Bauzeit kann eine Dauer von ca. 10  Wochen angegeben werden, wobei der Zeitraum für die Arbeiten der Leitungsverlegungen immer nur mit Vorbehalten angegeben werden kann.

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

01.03.2006 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen