Beschlussvorlage - 0101/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Instandsetzung Schützenstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken
- Bearbeitung:
- Jörg Winkler
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; 67 Fachbereich Grünanlagen-Straßenbetrieb
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Entscheidung
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01.03.2006
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Beschlussvorschlag
1.
Die
Bezirksvertretung Haspe nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
2.
Die
Bezirksvertretung Haspe beschließt die Instandsetzung der Schützenstraße gem.
dieser Vorlage.
3.
Die
Bezirksvertretung Haspe beschließt die Erweiterung des Längsparkstreifens aus
Mitteln der “laufenden Unterhaltung”.
4.
Der
Bauausführungsbeginn wird ca. im Juni 2006 erfolgen bei ca. 10 Wochen Bauzeit.
Sachverhalt
Im Rahmen der Baumaßnahmen zur sog. Südumgehung
Haspe, und hier besonders bei der Erstellung der Brücke Hestertstraße, wurde
die Schützenstraße zwischen Roland- und Hestertstraße als Umleitungsstrecke
ausgewiesen.
Da die Schützenstraße ursprünglich nicht für
diese (Mehr-) Belastung ausgelegt war, zeigen sich nunmehr erhebliche
Schadensbilder im Asphaltfahrbahnbereich, die einer Grundsanierung bedürfen.
Diese Sanierung soll im Sommer diesen Jahres
erfolgen.
1.
Vorbemerkungen
Im Rahmen der Bauarbeiten zur Südumgehung Haspe
wurde nahezu während der Gesamtbauzeit von ca. Anfang 2000 bis Oktober 2005 die
Schützenstraße zwischen der Roland- und Hestertstraße als Umleitungsstrecke für
den Gesamtverkehr ausgewiesen.
Die ursprünglich als Anliegerstraße konzipierte
Schützenstraße konnte dieser Belastung in Bezug auf die Tragfähigkeit
standhalten. Im Fahrbahndecken- und in den oberen Bereichen der Tragschicht
zeigten sich nunmehr allerdings deutliche Schadensbilder, die einer Sanierung
bedürfen.
Im Zusammenhang mit den Straßenbauarbeiten soll
der Gehwegbereich vor den Häusern Nr. 22 – 28 abgesenkt werden, um in
diesem Bereich zusätzliche Parkmöglichkeiten anbieten zu können.
2.
Technische Ausführung
Zur genauen Erfassung des jetzigen
Schadenszustandes und der Auswirkungen für den Straßenoberbau wurden im Januar
diesen Jahres 8 Bohrkerne entnommen. Anhand dieser Bohrkerne konnte der
Straßenoberbau der Schützenstraße wie folgt festgestellt werden:
Ca. 2 cm bituminöse Deckschicht (Asphaltbeton)
Ca. 2 – 3 cm “Einstreudecke”
Darunter Schottertragschicht.
Sowohl die Einstreudecke als auch der obere
Bereich der Schottertragschicht zeigen pechhaltige (Teer-) Bestandteile.
Da eine Sanierung im Hocheinbau (Aufbringen einer
neuen Deckschicht auf den Bestand) wegen der zu geringen Auftrittshöhen im
Bordsteinbereich nicht möglich ist, muss die Fahrbahndecke aufgenommen werden.
Wegen des heterogenen Aufbaus (keine deutliche
Schichtentrennung) der Fahrbahnfläche ist die Aufnahme der bituminösen
Schichten durch Fräsen nicht möglich. Vielmehr muss eine Ausschachtung
erfolgen, die die Herstellung eines technisch ausreichenden Oberbaus
ermöglicht.
Dieser wird mit einer Asphalttragschicht in 10 cm
Stärke plus einer 4 cm starken Asphaltbetondeckschicht (Splittmastix) gewählt.
Entsprechend sind diese 14 cm vorher abzutragen, wobei das Ausbaumaterial
gesondert entsorgt werden muss.
Um einen für den Asphaltdeckeneinbau geradlinig
und höhenmäßig stetig verlaufenden Randbereich sicherzustellen, muss der
Flussbahnbereich vor den Bordsteinen an einigen Stellen korrigiert werden.
Im Rahmen der Abfrage bei den Versorgungsträgern
stellte die mark E einen Bedarf zur Erneuerung der Wasserleitung (DN 300) und
einiger Korrekturen an der Stromversorgung fest. Diese Leitungserneuerung wird
vor den Straßenbauarbeiten erfolgen. Die vorhandenen Entwässerungskanäle sind
nicht erneuerungsbedürftig.
Im Zusammenhand mit den o.g. Straßenbauarbeiten
soll auch der Bordsteinbereich vor den Häusern 22 – 28 abgesenkt werden,
um ein Beparken des Randbereiches zu ermöglichen.
Aus heute nicht mehr nachzuvollziehenden Gründen
wurde der Längsparkstreifen an der Schützenstraße in diesem Bereich
unterbrochen. Eine “Ergänzung” bzw. Fortführung des Parkstreifens
in der vorhandenen Art und Weise erscheint auch aus Sicht der Verwaltung
sinnvoll.
3.
Kosten und Finanzierung
Für die oben beschriebenen Arbeiten der
Fahrbahnflächeninstandsetzung muss mit einem Kostenaufwand von ca. 135.000,-
€ gerechnet werden. Darin sind die erhöhten Entsorgungskosten der teerhaltigen
Ausbaustoffe von ca. 42.000,- € enthalten. Diese Kosten werden sachlich
im Zusammenhang mit der Maßnahme “Südumgehung Haspe” gesehen und,
wie bereits abgeklärt, vom Zuschussgeber mit einem Anteil von 50% gefördert.
Die Kosten für die Erweiterung des Parkstreifens
belaufen sich auf ca.12.000,- € und können nachweislich nicht in
Zusammenhang mit der Zuschussmaßnahme gebracht werden. Diese Summe ist entsprechend aus städtischen
Mitteln zu finanzieren, die aber aus den “laufenden”
Unterhaltungsmitteln zur Verfügung gestellt werden können, da hier
mittelfristig ohnehin Arbeiten in den Gehwegbereichen geplant waren.
Straßenbaubeiträge nach § 8 KAG in Verbindung mit der
Straßenbaubeitragssatzung der Stadt können nicht erhoben werden, da eine
vorzeitige Abnutzung der Fahrbahn durch den Umleitungsverkehr verursacht wurde
und somit nicht den Anliegern angelastet werden kann.
4.
Bauzeiten und weiteres Vorgehen
Nach erfolgtem Baubeschluss in der Sitzung der
BV- Haspe am 01. März wird der Fachbereich Planen und Bauen (66) umgehend die
Ausschreibung für die geschilderten Maßnahmen erarbeiten.
Als realistischer Baubeginn kann entsprechend
Juni 2006 angegeben werden, da wegen der einzuhaltenden Fristen im
Ausschreibungsverfahren und der frühen Sitzung im Mai (10.) eine Vergabe wohl
nicht mehr möglich sein wird.
In Bezug auf die Baudurchführung erscheint diese
Zeitplanung günstig, da es sich in der Hauptsache um Asphaltierungsarbeiten
handelt, für die geeignete Temperaturen notwendig sind, die zum Frühjahrsende mit
hoher Wahrscheinlichkeit gegeben sein werden.
Als realistische Bauzeit kann eine Dauer von ca.
10 Wochen angegeben werden, wobei der
Zeitraum für die Arbeiten der Leitungsverlegungen immer nur mit Vorbehalten
angegeben werden kann.
