Beschlussvorlage - 0212/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Maßnahmen zur Prävention sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche- Ausbau der spezialisierten Beratung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Renate Haack
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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11.03.2021
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Beschlussvorschlag
1. Der Jugendhilfeausschuss unterstützt die Beteiligung des Fachbereiches Jugend
und Soziales am Landesprogramm „Kinderschutz – Maßnahmen zur Prävention sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche; Ausbau der spezialisierten Beratung“ und stimmt der Teilnahme am Interessensbekundungsverfahren zu.
- Die Umsetzung der Maßnahme ist für den 01.01.2022 vorgesehen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKFFI) beabsichtigt, die spezialisierte Beratung bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche im Rahmen eines neuen auf Dauer angelegten Förderprogramms auszubauen. Für das Interessensbekundungs-verfahren ist ein Beschluss des Jugendhilfeausschusses erforderlich. Die Stadt Hagen beabsichtigt im Rahmen des Förderprogramms insgesamt 1,5 VzÄ bei zwei Beratungsstellen einzurichten.
Begründung
Mit Rundschreiben vom 23.02.2021 hat der Städtetag NRW über die Absicht des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKFFI) informiert im Bereich Kinderschutz und Prävention die spezialisierte Beratung bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche im Rahmen eines neuen auf Dauer angelegten Förderprogramms auszubauen.
Fördergegenstand ist der Ausbau vorhandener Beratungsangebote im präventiven Kinderschutz durch eine Spezialisierung im Hinblick auf sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche durch zusätzliche Fachkräfte.
Gefördert werden hierbei ausschließlich Personalkosten.
Der Antragsstellung im vorgeschalteten Interessensbekundungsverfahren ist ein Beschluss des Jugendhilfeausschusses beizufügen.
Aufbauend auf die Handlungsempfehlungen der nordrhein-westfälischen Landesregierung im Bereich „Sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche – Prävention, Intervention, Hilfen“ und den Empfehlungen der Landesjugendämter zum Schutzauftrag, beabsichtigt der Fachbereich Jugend und Soziales sich auf das Förderprogramm zu bewerben.
Wie im Bericht zum präventiven Kinderschutz in Hagen dargestellt, wird das Angebot der anonymen Kinder- und Jugendberatung (KiJuB) in Kooperation der ökumenischen Beratungsstelle „ZeitRaum“ und der kommunalen Beratungsstelle „Rat am Ring“ vorgehalten. Darüber hinaus verfügen beide Beratungsstellen über insoweit erfahrene Fachkräfte gemäß § 8a SGB VIII. Beide Beratungsstellen haben sich in den vergangenen Jahren im Rahmen dieser Aufgabenstellungen zu Anlaufstellen für Familien, Kinder und Jugendliche, aber auch zur Unterstützung und Beratung von Einrichtungen und Institutionen wie Kitas, Schulen, Vereinen, etc. entwickelt und bekannt gemacht.
Der nun von der Landesregierung beabsichtigte qualitative Ausbau des Beratungsangebotes soll demzufolge bei diesen beiden Beratungsstellen angebunden werden, was darüber hinaus auch den Fördergrundsätzen des Landes entspricht.
„Das beantragte Beratungsangebot muss Teil der örtlichen Jugendhilfeplanung sein. Der Beschluss des Jugendhilfeausschusses bezüglich der Einbeziehung des Beratungsangebotes in die örtliche Jugendhilfestruktur sowie in regionale Maß-nahmen nach § 8a SGB VIII soll dem Antrag beigefügt werden.“
Die weitere Anforderung des Landes, die Gewährleistung einer Einbindung in regionale Netzwerkarbeit mit Partnern anderer Systeme wie Polizei, Justiz, Gesundheitswesen, etc. ist durch die Teilnahme beider Beratungsstellen im Hagener Kinderschutzforum sichergestellt.
Darüber hinaus verfügen beide Beratungsstellen über unterschiedliche Professionen, u.a. Psychologinnen*en, Sozialarbeiter*innen und Sozialpädagoginnen*en mit verschiedenen Zusatzqualifikationen, die vernetzt und jeweils in Supervision, Kollegialer Fallberatung und Fortbildung und in unterschiedlichen Projekten zusammenarbeiten.
Ungeachtet des neuen Förderprogramms, werden die Mitarbeiter*innen auch jetzt schon in allen Arbeitsbereichen stetig mit der Thematik der sexualisierten Gewalt gegen Kinder und Jugendliche konfrontiert. Sie begegnen den betroffenen Kindern, Jugendlichen, Eltern und Bezugspersonen und Fachkräften in unterschiedlichsten Schulungs-, Beratungs-, Mediations- und Therapie-Settings.
Zum Thema sexualisierte Gewalt sind beispielsweise im Beratungszentrum „Rat am Ring“ bereits nachfolgende Angebote implementiert:
• Moderation und Leitung des Arbeitskreises sexualisierte Gewalt und Kindesmisshandlung
• Schulung „Kindliche sexuelle Entwicklung“ (ein Angebot sowohl für Eltern mit Kindern von 0-6 Jahren und pädagogisches Fachpersonal)
• „Was kann Schule tun im Umgang mit sexueller Gewalt?“ sowie „Sexuelle Gewalt gegen Kinder in der Schule und im Internet“ (Angebote speziell für Lehrkräfte)
• „Schutzkonzept allgemein und Schutzkonzept speziell für den digitalen Raum“ (Angebot speziell für Schulen)
• Elternabend zu „Sexting, Cybermobbing und Cybergrooming“
• „Gesprächsführung mit Eltern und Bezugspersonen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung“ (Angebot für Berufsgeheimnisträger)
• „Gesprächsführung mit Kindern – und Jugendlichen bei Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung“ (Angebot für Berufsgeheimnisträger)
• Einzelfallberatung von Eltern, Kindern und Jugendlichen und Fachpersonal
• Beratung im Rahmen von § 8b SGB VIII in Verbindung mit § 4 KKG
• Kooperation mit dem Stadtsportbund, als Ansprechpartner bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
• Individualhilfen im Rahmen der Hilfeplanung nach §27 SGB VIII in Form von traumazentrierter Spieltherapie und Beratung der Eltern und Bezugspersonen.
(Entweder direkt über den ASD oder nach einer Empfehlung der Kinderschutz-ambulanz an den ASD.)
Darüber hinaus sind folgende Angebote derzeit bereits in Planung:
• Elternabend zum Thema sex. Gewalt in Kooperation mit Wildwasser und dem Stadtsportbund
• Gemeinsam mit der AWO Schwangerschaftskonfliktberatung Implementierung eines Angebots für Schüler*innen (mit Elternberatung im Einzelsetting) zur Sensibilisierung mit der Thematik der sexualisierten Gewalt
• Etablierung eines interprofessionellen Qualitätszirkels Frühe Hilfen, an dem Hagener Ärzte und Jugendhilfevertreter teilnehmen werden
Der Ausbau der Fachstellen, die die Anfragen nach spezieller Beratung bündeln und durch die Bereitstellung gezielter Angebote für das Hagener Stadtgebiet als Ansprechpartner*in dienen, ist folglich mehr als wünschenswert und zur Optimierung der Prävention und Nachsorge sexualisierter Gewalt in Hagen folgerichtig.
Vor dem Hintergrund bereits bestehender Angebote und Nachfragen wird mit einem Bedarf für Hagen im Umfang von 1,5 VzÄ geplant, die in Kooperation der beiden Beratungsstellen umgesetzt werden sollen.
Eine genauere Ausdifferenzierung der Schwerpunkte und Aufgabenverteilung ist dem im zweiten Schritt zu entwickelnden Konzept vorbehalten.
Die Umsetzung der neuen Maßnahme ist für den 01.01.2022 vorgesehen. Die erforderlichen Eigenmittel der Kommune in Höhe von 20% werden entsprechend in die Haushaltsplanberatungen 2022/2023 aufgenommen.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung (Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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X | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
X | keine Auswirkungen (o) |
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
X | Es entstehen folgende Auswirkungen: |
- Auswirkungen auf den Haushalt
Kurzbeschreibung:
(Bitte eintragen)
Es sollen insgesamt 1,5 VzÄ geschaffen werden. Die Förderung des Landes beläuft sich auf 80 % der Personalkosten. Die Größenordnung des kommunalen Stellenanteils steht momentan noch nicht fest. Die nachfolgende Berechnung ist zunächst auf Grundlage von 1,5 VzÄ in kommunaler Trägerschaft erfolgt. |
1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro
Teilplan: | 1.36.30 | Bezeichnung: | Leistungen für junge Menschen/Familien |
Auftrag: | 1.36.30.43 | Bezeichnung: | Kinderschutz |
Kostenstelle: |
| Bezeichnung: |
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Kostenart: | 414101 | Bezeichnung: | Zuweisung vom Land Personalkosten |
| 501200 | Bezeichnung: | Dienstaufwendungen tariflich Beschäftigte |
| Kostenart | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 |
Ertrag (-) | 414101 |
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| -69.600 € | -69.600 € | -69.600 € |
Aufwand (+) | 501200 |
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| 87.000 € | 87.000 € | 87.000 € |
Eigenanteil |
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| 17.400 € | 17.400 € | 17.400 € |
Die Umsetzung der Maßnahme ist zum 01.01.2022 vorgesehen und wird entsprechend in den Haushaltsplanberatungen 2022/2023 berücksichtigt.
- Auswirkungen auf den Stellenplan
Die nach Erstellung des Umsetzungskonzeptes feststehenden kommunalen Stellenanteile werden für den neuen Stellenplan 2022 angemeldet.
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X | Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
X | Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
gez. | gez. |
Margarita Kaufmann Beigeordnete | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
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